Hallo Experten!
Mich würde interessieren, ob eine vom Arbeitgeber durch Personalabbau absichtlich herbeigeführte dauerhaft hohe Arbeitsbelastung als dringender betrieblicher Belang im Sinne des §7, Abs.1 BUrlG angeführt und zur Verweigerung des Urlaubswunsches bzw. der Nichberücksichtigung der zeitlichen Lage dieses herhalten darf.
Gibt es zu diesem Thema Urteile?
Vielen Dank