Hallo an alle Leser,
ich habe hier eine Frage zur Folgender Situation.
Ein junges Ehepaar wohn noch bei den Eltern in einer ca. 72 m² Wohnung in Raum Stuttgart. In diesem Fall zu dritt.
In dieser Wohnung hat das Paar laut Baugenossenschaft keine Ansprüche und keine Rechte, keine Übernahme bezüglich der Wohnung, sie werden nur geduldet. Also kein eigener Mietvertrag. Also bei geringem Verstoß werden sie sofort raus geschmissen.
Nun erwartet das Paar Nachwuchs. Beide sind jedoch unfreiwillig arbeitslos.
Jetzt muss dringend eine neue Wohnung gefunden werden. Von denen wird zur Zeit auch nur ein Raum mit ca. 12 m² bewohnt. Der Rest gehört dem Vater bzw. Schwiegervater. Der Wunsch dort weiterhin zu wohnen ist bei 0. Auch weil man mit dem Schwiegervater nicht befreundet ist.
Nun zur Frage. Welchesr Wohnberechtigungsschein nach Dringlichkeit steht denen zu, A,B oder C?
Eine junge Familie hat doch das Recht auf eine eigene Wohnung?
Ich hoffe die Infos reichen.
MfG