Dritt drittschuldner

hi folgendes. meine eltern haben schulden. jetzt haben sie vom gerichtsvollzieher bescheid bekommen. meine eltern lassen den lohn und ect auf das konto meines bruders laufen. jetzt sollten der auskunft erteilen was für geld auf sein konto läuft- nun meine frage , darf der gläubiger meiner eltern das geld vom konto meines bruders pfänden, da sie ihren lohn darauf laufen lassen?

meines Wissens nicht, aber der Gläubiger kann beim Arbeitgeber dann eine Lohnpfändung beantragen

Nein dieses Konto kann er nicht pfänden. Doch wenn er das rausfindet kann es eine Anzeige wegen Betrug/Unterschlagung geben.
Dein Bruder ist zwar nicht verpflichtet gegen eure Eltern auszusagen. Trotzdem kann es für ihn Konsequenzen haben wenn er das leugnet.
Deine Eltern sollten sich bewusst sein dass sie da einen ilegalen Weg gehen und damit ihren Sohn mit rein ziehen.

Wahrscheinlich ist das Geld Ihrer Eltern bei Ihrem Bruder gepfändet worden. Er darf es nun nicht mehr an die Eltern auszahlen, sondern muss es an den Gläubiger geben.

Da weiß ich so nicht weiter. Bitte sofort Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt aufsuchen.

Nö, an das konto kommen die nicht dran und Auskunft braucht der Bruder auch nicht geben.

Aber…die könnten direkt beim Arbeitgeber pfänden.
Also aufpassen welche Infos man weiter gibt.

www.schuldenfrust.de

Hallo…

nimmt einen Rechtsanwalt! Es gibt ja auch Beratungshilfe, kostet nur 10,–.
Denn ich befürchte, dass ja, das Lohn trotzdem gepfändet werden kann… es ist ja nicht das Geld vom Bruder, sondern nur das Konto. Das Geld gehört ihm nicht, sondern Deinen Eltern! So leicht lässt sich der Gerichtsvollzieher nicht lumpen!
Wenn es nicht klappt mit dem Rückzahlen, pfänden sie direkt beim Arbeitgeber!!! Das heißt, dass Deine Eltern nur das Geld bezahlt bekommen, was übrig bleibt.
Sie haben shit gebaut, nun müssen sie dafür gerade stehen und versuchen ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen… und ja, es gibt einen Ausweg aus dem Teufelskreis… aber dazu müssen sie erst mal zu ihrem Shit stehen.

Viel Glück

Victoria

Hallo, hierzu kann ich keine Ausssage machen. Am besten mal bei einer Schuldnerberatung nachfragen. Oder mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und Raten vereinbaren. Den Lohn auf ein fremdes Konto lassen und die Schulden nicht bezahlen, ist auf Dauer auch keine Lösung. LG Sabine

Hallo,

danke für die Anfrage.

Grundsätzlich einmal müssen Sie sich bewusst machen, dass Ihr Bruder sich der Unterschlagung mitschuldig macht.

Es muss schon ein erheblicher Grund vorliegen, dass die Gelder Ihrer Eltern auf das Konto der Kinder überwiesen bzw. eingezahlt werden. Es sei denn, Ihre Eltern haben eine Verfügungsvollmacht über das Konto Ihres Bruders.

Der Gerichtsvollzieher kann daher sehr wohl Ihren Bruder in die Auskunftspflicht nehmen. Weiterhin kann er sehr wohl dann eine Pfändung beantragen und wird mit Sicherheit dafür auch einen entsprechenden Beschluss bekommen.

Sehen Sie zu, dass Ihre Eltern je ein separates Konto bekommen. Laut aktueller Rechtssprechung sind die Banken dazu verpflichtet ein entsprechendes Konto einzurichten. Sollten die Banken Bedenken, wegen bekannter Schulden haben, dann ist es möglich die Konto auf reiner Guthabenbasis zu führen. Auch sind sogenannte Pfändungsschutzkonten möglich. Auf derartigen Konten wird ein bestimmter finanziell von Gesetzes wegen zustehender Betrag festgelegt. Dieser ist dann vor allen Zugriffen geschützt. Auch vor Pfändungen. Hierzu finden Sie Informationen unter dem Begriff Pfändungsschutzkonto oder aber auch jeder Bank erteilt Ihnen hierzu Auskunft.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Meines Erachtens darf er das Geld von einem Fremdkonto nicht pfänden. Solange Ihre Eltern keine eidesstattliche Versicherung machen müssen, können sie dem Gerichtsvollzieher alles Mögliche erzählen.
Etwa, das sie gar keine Arbeit mehr haben oder selbständig sind und Geld erst nach Auftragsbefriedigung erhalten, aber jetzt gerade keinen Auftrag haben.

Sehr interessant ist das übrigens über die Homepage abgesicher-unternehmen de zu sehen.

hi folgendes. meine eltern haben schulden. jetzt haben sie vom
gerichtsvollzieher bescheid bekommen. meine eltern lassen den
lohn und ect auf das konto meines bruders laufen. jetzt
sollten der auskunft erteilen was für geld auf sein konto
läuft- nun meine frage , darf der gläubiger meiner eltern das
geld vom konto meines bruders pfänden, da sie ihren lohn
darauf laufen lassen?

Im Allgemeinen können Eltern keine Auskunft darüber erteilen, welches Einnahmen auf das Konto Ihrer volljährigen Kinder laufen. Deshalb kann eine solche Auskunft auch nicht gefordert werden.

Im Rahmen einer Eidesstattlichen Erklärung, kann jedoch Auskunft darüber gefordert werden, woher die Schuldner Einnahmen erhalten und wohin diese Gelder fließen. Sollten diese Gelder auf das Konto eines Dritten fließen kann zwar dieses Konto nicht gepfändet werden, da die Bank im Verhältnis zu Gläubigern und den eigentlichen Schuldnern nicht Drittschuldnerin ist. Unter Umständen kann aber ein Auszahlungsanspruch der Schuldner gegen den Kontoinhaber gepfändet werden. Dieser wäre dann Drittschuldner.

Hallo,
das Konto einer dritten Person kann nicht ohne weiteres gepfändet werden. Allerdings kann sich der GV einen richtlerlichen Beschluss für das Konto des Bruders besorgen, wenn das Einkommen dadurch, dass es auf das Konto des Bruders läuft, dem Pfändungszugriff entzogen werden soll. Aber vielleicht ist das Einkommen ja gar nicht so hoch, dass es gepfändet werden kann? Das Einkommen bis zu 989,99 Euro ist bei Alleinstehenden ohne Unterhaltsverpflichtung nicht pfändbar. Erst wenn diese Grenze überschritten ist. Bei verheirateten Personen liegt die Grenze bei 1359,99 Euro. Das Beste wäre, die Eltern hätten jeder ein eigenes Konto auf Guthabenbasis. Außerdem besteht da die Möglichkeit, das jeweilige Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das beantragt man bei der Bank, die zur Umwandlung verpflichtet ist. Auf einem solchen P-Konto sind automatisch 985,15 Euro monatlich pfandfrei, auch wenn es zu einer Kontopfändungs kommt. Wenn dann noch weitere Unterhaltsverpflichtungen vorhanden sind, z.B. für Kinder, kann diese Grenze noch nach oben angehoben werden, durch Vorlage einer Bescheinigung.
Ich denke, der Gang zu einer Schuldnerberatung wäre für die Eltern ganz nützlich. Adressen: www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha