Dritte Abteilung im Gutachten

Hallo,

habe mal eine Frage.

habe letztens ein Gutachten gelesen und da standen in „Dritte Abteilung“ 3 Eintragungen.

Unter diesen Eintragungen stand folgendes. Diese Eintragungen bleiben hinsichtlich ihrer Valutierung bei der Bewertung unberücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass diese bei einem möglichen Verkauf gelöscht oder durch Reduzierung des Preises ausgeglichen bzw bei Beleihung berücksichtigt werden.

Gruß

TanCok

Hallo,

habe mal eine Frage.

habe letztens ein Gutachten gelesen und da standen in „Dritte
Abteilung“ 3 Eintragungen.

Unter diesen Eintragungen stand folgendes. Diese Eintragungen
bleiben hinsichtlich ihrer Valutierung bei der Bewertung
unberücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass diese bei
einem möglichen Verkauf gelöscht oder durch Reduzierung des
Preises ausgeglichen bzw bei Beleihung berücksichtigt werden.

Und was ist jetzt die Frage?

Beatrix

Ups … :smile:

Hallo Beatrix … habe ja glatt die Frage vergessen.

Die Frage wäre was genau der Satz bedeutet,

„Diese Eintragungen bleiben hinsichtlich ihrer Valutierung bei der Bewertung unberücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass diese bei einem möglichen Verkauf gelöscht oder durch Reduzierung des Preises ausgeglichen bzw bei Beleihung berücksichtigt werden“

Vorallem der Bereich "… oder durch Reduzierung des Preises ausgegelichen …
Gruß

TanCok

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Frage wäre was genau der Satz bedeutet,

Der Gutachter hat hier die Einträge in der 3. Abteilung des Grundbuches wiedergegeben, weil die evt. den Wert des Objektes beeinflussen.

Normalerweise wird eine Immobilie lastenfrei verkauft, dann haben diese Anmerkungen keine Bedeutung.

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für Deine Antwort. Was bedeutet normalerweise? also ist das nicht der Regelfall?

Gruß

TanCok

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

vielen Dank für Deine Antwort. Was bedeutet normalerweise?
also ist das nicht der Regelfall?

Das bedeutet, dass man es auch anders machen kann, wenn man das möchte. Nach meiner Erfahrung ist es der Regelfall.

vielen Dank für Deine Antwort. Was bedeutet normalerweise?
also ist das nicht der Regelfall?

Das bedeutet, dass man es auch anders machen kann, wenn man
das möchte. Nach meiner Erfahrung ist es der Regelfall.

Ok … vielen Dank für Deine Antworten.

Gruß

TanCok

Eigentlich ist es ganz einfach.
Sie kaufen eine Immobilie, die laut Gutachten einen Wert von 200.000€ hat. Diese Immobilie hat der Vorbesitzer als Pfand für die Finanzierung als Sicherheit hinterlegt. Wenn dieser Kredit nun über 200.000€ aufgenommen wurde, liegt grob gesagt eine Grundschuld oder eine Hypothek in Abteilung 3, die besagt, dass diese Immobilie als Sicherheit an die begünstigte Bank abgetreten wurde. Verkauft der Alteigentümer jetzt die Immobilie für 200.000€ und trabt mit dem Geld ins Bermudadreieck, stehen Sie da, haben 200.000€ weniger auf dem Konto und eine mit der Restschuld belastete Immobilie am Hacken.
Dass sowas nicht passiert, steht im Kaufvertrag (normalerweise), dass der Alteigentümer diese Restschuld begleicht und die Belastungen gelöscht werden.
Der Gutachter hat auch nicht immer den genauen Einblick in die Finanzierungsunterlagen, und anhand der eingetragenen Grundschuld bzw. Hypothek lässt sich schwerlich die restschuld ableiten. Außerdem würde der Wert des Objekts dann völlig untergehen, weil der Besitzer mit einem Gutachten nicht unbedingt Einblick in seine Vermögensverhältnisse geben möchte :wink: