Dritte Zähne

Hallo Leute,

klingt ja putzig - aber könnte man den „Patientenanteil“ an den künstlichen Beisserchen eigentlich von der Steuer absetzen? Vielleicht als besondere Belastung oder wie das heißt?

Liebe Grüße

HariBoo

Zahnersatz außergewöhnliche Belastung
Hi !

Wie viele andere Krankheits- (Gesundheitskosten) auch, gelten die an einen Arzt gezahlten Aufwendungen für die Zähne als „Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“. Sie werden also dem Grunde nach im Mantelbogen der Einkommensteuer auf Seite 4 unten eingetragen.

Bei diesen Aufwendungen, wie auch bei sämtlichen anderen Zuzahlungen (Meidkamente, Augen, Ohren, Praxisgebühr) ist allerdings eine Kürzung um die so genannte „zumutbare Belastung“ vorzunehmen. Diese ist abhängug von der Zahl der Kinder und dem Gesamtbetrag der Einkünfte. WEs ist also einem hochverdienenden Single ohne Kinder eine (prozentual vom Gesamtbetrag der Einkünfte) höhere Belastung zumutbar, als einem Geringverdiener-Ehepaar mit drei Kindern.
Der Betrag, der über der zumutbaren Belastung liegt, wird sích steuerlich auswirken.

BARUL76

Fahrtkosten nicht vergessen!!
zu den Krankheitskosten gehören auch die Fahrtkosten - auf Basis einer Dienstreise.
Am besten die Termine auf der Rechnung vermerken lassen.
Für Arztbesuche - Apothekenanfahrt usw. kann das Finanzamt Bescheinigungen anfordern, die kostenpflichtig sein können. Manchmal reicht aber auch der Bestellzettel vom Arzt aus.

Viele Grüße
Utemaus

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