Guten Tag!
Ich interessiere mich für ein Haus in der ZV.
Der Verkehrswert ist 111 000 Euro und es ist jetzt bereits die dritte Versteigerung. Im Netz wird es jetzt von einem Makler, den die Gläubiger-Bank beauftragt hat für 49 000 euro Startgebot angeboten. ich habe aber die Vermutung das ich zu dem Versteigerungstermin der einzige Bieter seien werde. Ist es einen Versuch wert dann einfach nur 35 000 oder 40 000 Euro zu bieten? Und wie schätzt ihr die Chancen ein das die Gläubiger-Bank trotzdem ihr „go“ gibt?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Tach,
Und wie schätzt ihr die Chancen ein das die
Gläubiger-Bank trotzdem ihr „go“ gibt?
tja, wenn ich jetzt eine Kristallkugel hätte!
Gandalf
Hast du den Haken an dem Objekt schon gefunden? Oder überhaupt gesucht?
vnA
ja der haken ist eindeutig die lage und das alter des objektes… aber da wird sich in sachen lage in der nächsten zeit viel tun.
die kosten der versteigerung und der 10% des verkehrswertgutachtens sind das mindestgebot… damit hat der gläubiger nichts zu tun. es ist ja nur in meinem fall so das der gläubiger schon öffentlich angibt das es für 49 000 weg geht.
ich wollte nur wissen wie die erfahrungen sind wenn der gläubiger bei einer dritten versteigerung von sich aus einen betrag angibt für den das haus weg geht. ob man da immernoch handeln könnte wenn man bei dieser versteigerung dann sogar der einzige bieter ist. ich würde das haus ja auch für diese 49 000 nehmen aber warum sollte man nicht mal versuchen wirklich an die „schmerzgrenze“ der gläubigerbank zu gelangen. ich kann mir auch nicht vorstellen wie das genau abläuft. ich sitze da im gericht als alleiniger bieter und biete 35 000. sagt der gläubiger dann während der zv noch zu mir das es ihm zu wenig ist? oder erst nach der zv und ich muss auf die nächste warten? das müsste dann wohl jemand beantworten der schon mehrer versteigerungen besucht hat und sowas vielleicht sogar schonmal miterlebt hat.
mfg rene 
Hallo,
waehrend der Versteigerung Gespraeche auf dem Flur sind nicht selten. Manche Bank bietet als Glaeubiger auch selbst mit. Und nach der Versteigerung dem Hoechstbietenden den Zuschlag verweigern ist auch moeglich. Der Glaeubiger entscheidet frei, ob er billiger abgibt oder die naechste Versteigerung abwartet.
Gruss Helmut
Zuschlag verweigern?
Die Bank kann auf der einen Seite natürlich selbst mitbieten (was der ‚Normalfall‘ ist), oder zu jedem Zeitpunkt vor dem Zuschlag die Versteigerung beenden. Nach dem gerichtlichen Zuschlag ist meines Wissens das Objekt auf den Höchstbietenden übergegangen.
Die Untergrenze sind die reinen Verfahrenskosten plus öffentlich-rechtliche Forderungen bzw die Grenze der Unsittlichkeit (wo immer die liegen)
Wie schon gesagt sind Flurgespräche durchaus üblich. Wobei dort die Bank ihre Wunschvorstellungen preisgibt. Da würde ich auf jeden Fall noch darunter bleiben.
vnA
Hallo,
Zuschlag verweigert, ja geht, selbst erlebt. Die Versteigerungsdauer zu Ende, ein Bieter, Gericht beendet, fragt die Bank ob Zuschlag erteilt wird. Antwort vom Bankmensch - Zuschlag verweigern. Aus, Hoechstgebot hat das Objekt in dem Moment nicht bekommen.
Gruss Helmut
Dies ist keine Zuschlagsverweigerung sondern die Rücknahme der Versteigerung an sich. Das Verfahren ist damit beendet, mit sämtlichen Gebühren für die Bank, wenn es in die nächste Runde gehen soll.
vnA