Ich habe einen nicht ganz einfachen Fall mit einer Firma die die Heizkosten/Wasseruhren abliest.
Im Januar war der übliche Termin zur Heizkostenablesung - Mieter war Anwesend, alles OK
Im März war wieder eine Karte im Briefkasten - da einige Heizkostenerfasser defekt waren werden diese ausgetauscht, Mieter soll Anwesend sein - auch hier: Mieter war da
Jetzt war eine Karte im Briefkasten das im Mai die Wasseruhren getauscht werden: Zwischen 11-15 Uhr.
Der Mieter wandte sich an die Ablesefirma das dies wohl ein Irrtum sein müsse, schließlich waren sie schon zweimal dieses Jahr bei ihm, und, wenn dem nicht so ist, er gerne einen Termin ausserhalb seiner Arbeitszeit (gerne an dem Tag, aber eben früher oder später) hätte, da er nicht ein drittes mal dieses Jahr in der Firma „Auszeit“ nehmen möchte.
Es kam zu einem sehr „frechen“ Telefonat und Brief der Ablesefirma das diese „Leistung“ vertraglich mit dem Vermieter vereinbart ist und er gefälligst da zu sein hätte, spätestens bei einem zweiten Termin; und aus organisatorischen Gründen keine Rücksicht auf etwaige Terminwünsche genommen werden kann.
Kann das denn nun alles so sein ?
Ist man als Mieter verpflichtet beliebig oft Frei/Urlaub nehmen zu müssen weil eine Ablesefirma das so möchte ?
Einem Nachbarn/Hausmeister möchte der Mieter seinen Wohnungsschlüssel nicht in die Hand drücken.
mag sein, dass in dem Beispielfall tatsächlich dieselbe Firma für Heizung und Wasser zuständig ist, aber es besteht natürlich auch für diese Firmen eine Pflicht, in welchen Abständen sie die Geräte austauschen müssen, damit gewährleistet ist, dass die richtig geeicht sind.
Wenn das mal alles kurz hintereinander kommt, mag das ärgerlich sein, sollte aber auch im Interesse des Kunden sein.
Der Mieter hat hier nur eine Rechtsbeziehung zu seinem Vermieter und nicht zur Heizkostenfirma; sie handelt ihm gegenüber lediglich als Beauftragte des Vermieters.
Der Vermieter kann vom Mieter durchaus verlangen, der Heizkostenfirma ein drittes Mal den Zutritt zur Wohnung zu gestatten. Allerdings muss er, der Vermieter, dabei darauf Rücksicht nehmen, dass der Mieter berufstätig ist. Das bedeutet, dass sich der Vermieter bzw. die Heizkostenfirma auf einen Termin an einem Werktag in den Abendstunden - bis 21.00 Uhr - einlassen muss.
Über den konkreten Tag müssen sich Vermieter und Mieter einigen. Der Mieter sollte der Heizkostenfirma und dem Vermieter am besten mehrere Vorschläge unterbreiten.
Hallo,
wenn die den ganzen Tag (oder weite Teile - am besten fragen) im Haus sind, ist es praktisch eigentlich nie ein Problem eine Wohnung früher oder später zu machen. Das klärt man aber besser mit den Handwerkern selbst (Zettel an die Tür mit der Handynummer). Verlassen kann man sich darauf aber leider nicht.
Der Mieter hat hier nur eine Rechtsbeziehung zu seinem
Vermieter und nicht zur Heizkostenfirma; sie handelt ihm
gegenüber lediglich als Beauftragte des Vermieters.
genau
Der Vermieter kann vom Mieter durchaus verlangen, der
Heizkostenfirma ein drittes Mal den Zutritt zur Wohnung zu
gestatten.
Ja, sooft es nötig wäre.
Allerdings muss er, der Vermieter, dabei darauf
Rücksicht nehmen, dass der Mieter berufstätig ist.
Ach, es gibt sicher hier auch einen Hinweis darauf, worauf sich dies stützt:
Und wie sieht es mit Leuten aus die keinen Beruf haben, aber trotzdem nicht können (oder wollen)?
Das
bedeutet, dass sich der Vermieter bzw. die Heizkostenfirma auf
einen Termin an einem Werktag in den Abendstunden - bis 21.00
Uhr - einlassen muss.
Gut, wenn der M die Kosten dafür trägt. Übrigens soll es in der BRD ein Arbeitszeitschutzgesetz geben…
Über den konkreten Tag müssen sich Vermieter und Mieter
einigen. Der Mieter sollte der Heizkostenfirma und dem
Vermieter am besten mehrere Vorschläge unterbreiten.
Ja, der letzte Weg, wenn nichts mehr geht, geht immer noch der nach Vorschrift…
…Der M könnte ja auch al etwas wollen, dann geht eben auch nichts mal schnell, sondern nach Vorschrift.