Drittfach Englisch Lehramt!

Hallo Freunde,

habe eine Frage zum Drittfach Englisch in Bayern!(gerne auch andere Bundesländer; vielleicht ist das ja auch überall gleich)
Studiere im 2. Semester Lehramt Wirtschaft/Geographie vertieft in Bayreuth!
Würde gerne wissen ob man beim Drittstudium Prüfungen mitschreiben muss oder nicht?! Man bekommt hier sehr widersprüchliche Infos!Leider!
Ebenfalls würd ich gerne wissen ab welchem Semester man damit anfangen sollte etc.
Danke im voraus
Alex

ach ja!
überlege auch als Drittfach Psychologie!
wie schaut`s da aus?
THX

Hallo aLEX,

ich studiere ich Erlangen Deutsch/Sozialkunde und habe mich für das Drittfach, nein, es heißt „Erweiterungsprüfung“, Geschichte eingeschrieben. Und zwar nach meinem 6. Semester. Aber ich habe auch schon viele getroffen, die sich da schon zum 1.Semester eingeschrieben haben.
Zu deiner Frage: Prinzipiell muss man keine Scheine in seinem Drittfach erwerben. Mir wurde aber gesagt, dass ich mich lieber bei meinen zuständigen Berater informieren soll und siehe da - ich muss wirklich keine Leistungen erbringen. Aber, und das ist ja das „schlimme“, man muss ein ganz normales 1.Staatsexamen ablegen. Deshalb ist es schon sinnvoll, einiges aus dem Fach zu wissen. Deshalb besuche ich Grundlagenvorlesungen und vielleicht, wenn ich mal viel Zeit und Lust habe (und ich dazu zugelassen werde (denn natürlich werden die „richtige“ Studenten bevorzugt)) ein Seminar und was zur Didaktik.
Deine Prüfung im Drittfach kannst du entweder mit den beiden anderen Fächern zusammen ablegen (es wird dringend davon abgeraten!) oder später während des Referendariats oder auch, wenn du schon arbeitest. Möchtest du deine Prüfung ablegen, während du noch universitär tätig bist, musst du mindestens 2 Semester eingeschrieben sein. Wenn du aus einer Stelle heraus ein Drittfach (bzw. eine Erweiterungsprüfung) ablegst - du kannst nämlich dann auch noch mit Physik, Informatik und Darstellendem Spiel oder sonst was erweitern -, musst du dich nur zur Prüfung melden.
Wenn du dein Drittfach ablegst, während du noch an der Uni bist (bzw. zwischen Uni und Referendariat), dann kannst du auch dein 2.Staatsexamen in diesem Fach machen und es wird irgendwie in diese spätere Gesamtberechnung verbucht, wenn du auf die List kommst, von der aus man dann in die Planstellen rutscht. Du musst aber kein 2.Staatsexamen in deinem Drittfach machen, dann wird aber die Endnote auch anders berechnet. Dass muss aber laut unserem IBZ gar nicht nachteilig sein, denn wenn man sein Drittfach verhaut, dann wird der Bewerber vorgezogen, der mit deinen beiden vertieft studierten Fächern ohne Drittfach ähnliche Noten hat. So ganz habe ich diese Berechnungen nicht raus, aber man kann sie irgendwo nachlesen. Mal schauen, ob ich es noch finde. Prinzipiell bekommt man wohl einen kleinen Bonus mit Drittfach, aber der ist nicht sehr groß, und weil man ja oft nicht so die Ahnung hat (weil man das Fach einfach keine fünf Jahre vertieft studiert hat), ist die Gefahr groß, dass das Drittfach vorläufig mehr schadet als nützt.

Ob andere Bundesländer dieses „Schmankerl“ anbieten, weiß ich gar nicht so genau. In Sachsen-Anhalt jedenfalls, wo ich mein Grundstudium gemacht habe, musste man sein Drittfach mit den ganz normalen Studienleistungen eines Vollzeitstudiums belegen. Von daher finde ich dieses Extra hier sehr toll und „nehme es auch mit“, aber ich werde meine Prüfungen in Geschichte erst nach dem 2.Staatsexamen machen. Ich habe gerade mein Pädagogik-Examen (den schriftlichen Teil) hinter mir und kann mir nicht vorstellen, während des Referendariats ein vollständiges Staatsexamen „nebenher“ hinzubekommen. Und Englisch und Geschichte sind bei den Examen wirklich nicht ohne!

Welches Lehramt studierst du?

Hier mal der Link zum Infoblatt unseres IBZ. Ich finde es ganz gut. http://www.uni-erlangen.de/studium/studienangebot/st…
Hach, da steht es ja auch: „Man braucht
vielfach überhaupt keine Scheine, um sich zur Erweiterungsprüfung
anzumelden. Da, wie immer im Leben, auch
hier Ausnahmen die Regel bestätigen, sollte man die genauen
Bestimmungen stets in einer aktuellen Version der LPO I
nachlesen (kann im IBZ eingesehen werden). Dort findet
man am Ende der Paragraphen zu den einzelnen Fächern in
der ersten Staatsprüfung die besonderen Bestimmungen für
das Erweiterungsfach.“

Schnell die LPO bedient (Gym):

(7) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Englisch
Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nrn. 2 und 3.

  1. Kenntnisse in einer zweiten modernen Fremdsprache.
  2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
    a) Übungen in Phonologie, Aussprache und lautschriftlichen Fertigkeiten,
    b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs unter Einbeziehung der Aufgabenformen von Absatz 4 Nr. 1 Buchst. a und b,
    c) einem sprachhistorischen Kurs unter Einbeziehung kulturgeschichtlicher Aspekte,
    d) je einem Haupt- oder Oberseminar in Sprach- und Literaturwissenschaft,
    e) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Hauptstudium.

Du brauchst 1. Latinum.

(RS):

(7) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Englisch
1 Es entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 2.

  1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
    a) einem Kurs über Phonetik (Beherrschung der Phonetik unter dem Gesichtspunkt der Erfordernisse des Unterrichts, Kenntnis der Lautschrift der Association Phonétique Internationale),
    b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs unter Einbeziehung der Aufgabenformen von Absatz 4 Nr. 1 Buchst. a und b,
    c) zwei Proseminaren (eines in Sprachwissenschaft, eines in Literaturwissenschaft),
    d) einem Haupt- oder Oberseminar in Literatur- oder Sprachwissenschaft (dieser Nachweis entfällt, wenn im zweiten Prüfungsfach der erfolgreiche Besuch eines Haupt- oder Oberseminars nachgewiesen wird; er entfällt ferner bei Fächerverbindungen mit Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule),
    e) zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.

Du brauchst 1. Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache

Das Merkblatt des KM Bayern: http://www.stmuk.bayern.de/imperia/md/content/pdf/le…

Die LPO I: http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/rech…
(lädt sehr lange)

Meine Angaben sind alle ohne Gewähr!

;o)

Grüße,
die Lidscha

P.S.: Ich werde auch eines Tages noch mit „Deutsch als Zweitsprache“ erweitern, habe ich mir vorgenommen…