Dritthaftung bei Verträgen

Hallo,

ist es möglich, dass ein Dritter auf Schadenersatz klagen kann, wenn er der Meinung ist, dass ihm aus einem Vertrag ein Nachteil entstanden ist, sozusagen dass sich ein Dritter aus der vertraglichen Haftung schadlos hält, oder ist eine solche „Dritthaftung“ nur bei der Delikthaftung möglich. Wenn eine solche „Dritthaftung“ auch bei der vertraglichen Haftung möglich ist, bitte ich um ein Beispiel. Kann man bei einer „Dritthaftung“ überhaupt genau unterscheiden, ob es sich um eine Vertrags- oder um eine Delikthaftung handelt?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Hallo Martin,

das mit dem „schadlos halten“ irritiert mich etwas, darum weiß ich nicht, ob du das meinst, worauf ich jetzt komme, aber ich erzähle trotzdem mal: Grundsätzlich kann vertragliche Haftungsansprüche nur geltend machen, wer auch Vertragspartei ist. Es gibt allerdings sog. Verträge zu Gunsten Dritter und sogar Verträge mit Schutzwirkung für Dritte; in diesen Fällen ist jemand, ohne Vertragspartei zu sein, begünstigt und kann u. U. auch Ansprüche auf Schadensersatz haben - allerdings nicht durch den Vertragsschluss selbst, sondern durch Verletzung von Vertragspflichten.

Gruß,
Levay

Danke, Levay, das wollte ich wissen (owT)
Grüße