Drittschuldner bei Pfändungsverfügungen

Hallo zusammen! Hat jemand Antworten auf folgende Fragen?

Wie kann man einen Drittschuldner belangen, wenn dieser die Angaben zum Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb der angegebenen Frist von 14 Tagen nach Abgabe durch den Gerichtsvollzieher, abgibt? (In diesem Fall erst 4 Wochen später!)

Welche genauen Angaben zu Vorpfändungen muss der Drittschuldner machen?

  • Angabe des Namens des Gläubigers?
  • Angabe des Datums (Abgabe durch den Gerichtsvollzieher) des Pfändungsbeschlusses?
  • Geschäftsnummer des Amtsgerichts?
  • Genaue Höhe der Pfändung die (angeblich) vorrangig sind?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hi,

der Anspruch des Gläubigers an den Drittschuldner ergibt sich aus §840 ZPO. Diese Auskunft ist einklagbar, aber so scharf würde ich noch nicht schiessen. Die DSE wird per Normalpost versandt, vielleicht ist ja schlicht der Brief nicht angekommen. Ich würde dem Drittschuldner einen bösen Brief schreiben, auf die Auskunftspflicht nach ZPO hinweisen und umgehende Auskunft fordern.
(Ich habe ein Herz für Drittschuldner, denn beruflich unterschreibe ich täglich etwa 150 Drittschuldnererklärungen, und da sind wir manchmal hart an der 14-Tages-Grenze…)

Der Drittschuldner muss alle von Dir aufgelisteten Fakten zu Vorpfändungen liefern. Die meisten (so auch wir) machen es sich zunächst einfach und nennen x vorrangige Pfändungen. Den meisten Gläubigern reicht das, aber wenn nicht, kann er detaillierte Auskunft über die Vorpfändungen fordern.

Der Gläubiger hat aber kein Recht, über die Höhe von eigenen Ansprüchen, die der Drittschuldner hat, Auskunft zu fordern. Dies ergibt sich nicht aus dem 840 und daher lehnen die Banken (die ja meist Drittschuldner sind) diese Auskunft unter Berufung auf das Bankgeheimnis ab. Allerdings läßt es die aktuelle Rechtsprechung mittlerweile zu, daß die Gläubiger im Pfändungsbeschluß auch Nebenrechte wie Auskunftsrechte mit pfänden können, dann können sie vom Drittschuldner auch die Erstellung eines Kontoauszugs verlangen.

Gruss Hans-Jürgen
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