Hallo Zusammen,
ich habe da eine Frage zu einem Problem, welches etwas kompliziert ist:
Der zuständige Gerichtsvollzieher hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an das Finanzamt zugestellt, in welchem das Finanzamt zum sogenannten Drittschuldner wurde. Betrifft die Einkommenssteuer. Der Schuldner wurde auch darüber in Kenntnis gesetzt. Diesen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat er schon in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gehabt. Also der Gläubiger bedient sich diesen Mittels um an sein Geld zu kommen. Bisher sah es so aus, das der Schuldner nach der Einkommenssteuer einen Bescheid bekam, in welchem die Höhe der Steuerrückerstattung stand.Außerdem stand der Satz: Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung. So war es dann im Jahr 2012 so, das der Schuldner ca. 4 Wochen später ein Schreiben bekam in welchem stand, das er aus der Steuerrückerstattung von 1500 Euro, 1100 an ihn ausgezahlt werden und 400 Euro gepfändet sind und an Gläubiger XY bezahlt werden. Der Gläubiger hatte nie Anrecht auf die gesamte Rückerstattung, da der Schuldner Verheiratet war und der Anteil des Ehegatten nicht mit einbehalten wurde (?). Das Finanzamt erklärte es so, das die beiden zusammen veranlagt sind und herausgerechnet wurde, inwieweit die Teile der Steuerrückerstattung auf die jeweiligen Ehegatten zuzurechnen seien.
Dieses Jahr lief es anders. Steuererklärung 2013: Auf das Konto des Schuldners wurden 1100 Euro Steuerrückerstattung überwiesen. 1 Woche später kam erst der Steuerbescheid. In diesem erfuhr der Schuldner, dass 1100 Euro Rückerstattet werden UND wie auch im letzten Jahr, das über die Verwendung des Guthabens eine gesonderte Mitteilung ergeht.
So- was heißt das jetzt?
1.) Ist es doch total ungewöhnlich (davon habe ich noch nie gehört), dass zuerst das Geld kommt und eine Woche später der Bescheid.
2.) Ist ja anscheinend der Sperrvermerk über die Auszahlung des Guthabens noch aktiv.
Also
3.) Dann hat sich ja das Finanzamt als Drittschuldner über den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinweg gesetzt. Oder die Zahlung ist irgendwie durch das System gerutscht.
4.) Was bedeutet das jetzt für den Gläubiger? Geht der leer aus? Er hat doch einen Beschluss, welcher auch vom Gerichtsvollzieher zugestellt wurde.
5.) Wer haftet nun dafür? Fordert das Finanzamt das „ausversehen“ gezahlte Geld zurück?
6.) Wer kennt eine derartige Behörden Schlamperei?
Würde mich über zahlreiche und aufschlussreiche Antworten freuen.
Gruß ZiBan