Hallo,
habe heute vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, dass meine Vermieterin dem Land Geld schuldet.
Wegen dieses Anspruchs wird nach §§ 309 ff. der AO gepfändet… Vermietung der Räume in XXX usw. Nicht gepfändet werden sollen die Betriebskosten.
Weiterhin steht geschrieben, dass ich nicht mehr an meinen Vermieter überweisen soll, sondern diese eingezogen werden wird.
Zeitgleich soll ich binnen 14 Tagen eine Drittschuldnererklärung ausfüllen.
Meine Fragen:
- wenn ich es richtig verstehen, soll ich meine Kaltmiete künftig an das FA überweisen?! Wielange? Werde ich hier wieder benachrichtigt?
- wie ist die Drittschuldnererklärung auszufüllen? Hier lag ein Vordruck beim Schreiben dabei…
Folgender Wortlaut im Vordruck:
P1 - Die gepfändeten Forderungen werden als begründet anerkannt in Höhe von € ____ . Sie sind fällig am _____ Sie werden in folgenden Teilbeträgen fällig: € ____ am _____ usw
- Die gepfändeten Forderungen werden nicht als begründet anerkannt.
P2 Ansprüche an die gepfändeten Forderungen werden von anderen Personen __ nicht erhoben __ wie folgt erhoben…
P3 Pfändungen __ liegen nicht vor __ liegen wie folgt vor