Drittschuldnererklärung

Hallo,
habe heute vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, dass meine Vermieterin dem Land Geld schuldet.
Wegen dieses Anspruchs wird nach §§ 309 ff. der AO gepfändet… Vermietung der Räume in XXX usw. Nicht gepfändet werden sollen die Betriebskosten.
Weiterhin steht geschrieben, dass ich nicht mehr an meinen Vermieter überweisen soll, sondern diese eingezogen werden wird.
Zeitgleich soll ich binnen 14 Tagen eine Drittschuldnererklärung ausfüllen.

Meine Fragen:

  • wenn ich es richtig verstehen, soll ich meine Kaltmiete künftig an das FA überweisen?! Wielange? Werde ich hier wieder benachrichtigt?
  • wie ist die Drittschuldnererklärung auszufüllen? Hier lag ein Vordruck beim Schreiben dabei…

Folgender Wortlaut im Vordruck:
P1 - Die gepfändeten Forderungen werden als begründet anerkannt in Höhe von € ____ . Sie sind fällig am _____ Sie werden in folgenden Teilbeträgen fällig: € ____ am _____ usw

  • Die gepfändeten Forderungen werden nicht als begründet anerkannt.
    P2 Ansprüche an die gepfändeten Forderungen werden von anderen Personen __ nicht erhoben __ wie folgt erhoben…
    P3 Pfändungen __ liegen nicht vor __ liegen wie folgt vor

Hallo Andima,
das Finanzamt kann die Mietforderung direkt vom Mieter einziehen. Wenn dort geschrieben steht, dass eingezogen wird, erfolgt die Mietzahlung per Lastschrift. Bitte prüfen Sie, ob auch nur die Kaltmiete als Höhe des Einzugs angegeben ist, da ja die Betriebskosten nicht gepfändet werden. Wie lange die Miete an das Finanzamt gezahlt wird, hängt davon ab, wie hoch die Schulden der Vermieterin dort sind. Das teilt Ihnen das Finanzamt jedoch nicht mit, wegen Datenschutz. Also so lange dorthin zahlen, bis das Finanzamt den PfüB abschließt. Die Nebenkosten sind weiterhin an den Vermieter zu bezahlen (so ist es wohl angegeben?)
Die Drittschuldnererklärung ist nur eine Auskunft an Sie als Mieter, ob Sie auch wirklich bisher Miete an die Vermieterin bezahlt haben und in welcher Höhe, d. h. dass der Anspruch der Vermieterin begründet war. Für Sie entstehen keine Kosten. Bitte ausfüllen und dem Finanzamt innerhalb der Frist zurücksenden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich weder um steuerliche noch um juristische Auskünfte handelt.

LG
C. Beckers

Hi,

genauso ist es mir heute ergangen. Habe auch so eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung + Drittschluldnererklärung erhalten und weis nicht was ich wo eintragen soll. Vielleicht meldet sich mal jemand der Erfahrung damit gemacht hat und helfen kann/möchte.