Drittschuldnererklärung

Hallo,
mal angenommen, dass vom Finanzamt ein Schreiben kam, dass eine Vermieterin dem Land Geld schuldet. In dem Schreiben würde etwa folgender Text aufgeführt:
Wegen dieses Anspruchs wird nach §§ 309 ff. der AO gepfändet… Vermietung der Räume in XXX usw. Nicht gepfändet werden sollen die Betriebskosten.
Weiterhin soll die Miete direkt ans Finanzamt gezahlt werden.
Zeitgleich soll binnen 14 Tagen eine Drittschuldnererklärung ausfüllen.

Folgende Fragen:

  • welche Miete müsste an das FA gezahlt werden? Wielange? Und wenn die Summe abbezahlt wäre, käme dann wieder ein Schreiben vom FA?
  • wie wäre die Drittschuldnererklärung auszufüllen? Ein Vordruck würde wie folgt aussehen:

Folgender Wortlaut im Vordruck:
P1 - Die gepfändeten Forderungen werden als begründet anerkannt in Höhe von € ____ . Sie sind fällig am _____ Sie werden in folgenden Teilbeträgen fällig: € ____ am _____ usw

  • Die gepfändeten Forderungen werden nicht als begründet anerkannt.
    P2 Ansprüche an die gepfändeten Forderungen werden von anderen Personen __ nicht erhoben __ wie folgt erhoben…
    P3 Pfändungen __ liegen nicht vor __ liegen wie folgt vor

Hallo,

Folgende Fragen:

  • welche Miete müsste an das FA gezahlt werden? Wielange?

ab Zustellung jede fällige Miete bis insgesamt der in dem Schreiben als Anspruch aufgeführte Betrag getilgt ist. Das kann dazu führen, daß irgendwann eine Miete gesplittet überwiesen werden muß (z.B. Rest des Schuldbetrages ans Finanzamt, übrige Miete an Vermieter).
Aber Vorsicht: immer Nettomiete ans Finanzamt und Nebenkosten an Vermieter, da sich ja aus dem Text ergibt, daß nur die Miete gepfändet wird.

  • wie wäre die Drittschuldnererklärung auszufüllen? Ein
    Vordruck würde wie folgt aussehen:

Folgender Wortlaut im Vordruck:
P1 - Die gepfändeten Forderungen werden als begründet
anerkannt in Höhe von € ____ . Sie sind fällig am _____ Sie
werden in folgenden Teilbeträgen fällig: € ____ am _____ usw

Wenn tatsächlich Miete zu zahlen ist, dann ist also die Forderung begründet und die Daten sind aufzuführen (z.B. monatliche Netto-Miete und Fälligkeitsdatum)

  • Die gepfändeten Forderungen werden nicht als begründet
    anerkannt.
    P2 Ansprüche an die gepfändeten Forderungen werden von anderen
    Personen __ nicht erhoben __ wie folgt erhoben…
    P3 Pfändungen __ liegen nicht vor __ liegen wie folgt vor

Dies wäre auszufüllen, wenn z.B. kein Mietvertrag mehr besteht.

Gruß, Hemba