Die Möglichkeit sich vorzeitig exmatrikulieren zu lassen, sich den Notenauszug schicken zu lassen( bevor die Prüfung korregiert ist! ) und sich an einer anderen Uni zu bewerben besteht zwar, aber da das endgültige Nichtbestehen in einer zentralen Datenbank festgehalten wird, bekommt die neue Uni es sowieso raus. Bzw die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich hoch. Das kann dann richtig Ärger geben, wenn man die Frage( wird einem bei der Immatrikulation an einer anderen Uni gestellt ) nach einer endgültig nicht bestandenen Klausur verneint hat. Deshalb lieber Finger weg.
Ich fang mal mit den einfachsten Möglichkeiten an und steigere den zu investierenden Zeit- und je nachdem Geldaufwand.
Das Beste ist auf jeden Fall erst mal mit der Fachschaft reden. Einfach, schnell und die kennen sich aus.
Je nach Uni einfach mal mit dem Prof reden. Oftmals ist mündlich noch was zu machen oder man wird sogar noch mal zu einer vierten Klausur zugelassen. Kann aber auch, je nach Prof, in die Hose gehen.
Dann gibts noch die Möglichkeit über nen Härtefallantrag. Auch da ist es wieder von Uni zu Uni verschieden. Bei der einen Uni geht ohne Probleme ne Begründung wie z.B. Prüfungsangst durch, während bei der anderen die ganze Familie einen Tag vor der Klausur von nem Massenmörder abgeschlachtet worden sein kann und es nicht wirklich jemanden interessiert. Man sollte auf jeden Fall ne gute Begründung für diesen Härtefallantrag haben. Halt mal ein bisschen überlegen was in letzter Zeit irgendwem passiert ist und als eigene Begründung für den Härtefallantrag nehmen. Sollte aber auf jeden Fall nicht an den Haaren herbeigezogen wirken. Und im Notfall auch Beweisbar sein. Wenn man sich auf Krankheiten bezieht, müssen ärztliche Atteste usw. nämlich dem Härtefallantrag beigefügt werden.
So nun wirds härter. Wenn das Alles nix gebracht hat: Uni verklagen!
Ist aber nur geeignet, wenn die Begründung für den Härtefallantrag für nen Richter halbwegs einleuchtend klingt, aber die Uni sie trotzdem Abgelehnt hat. Bis zu nem Richter kommts aber eigentlich gar nicht, da die Uni normalerweise vorher einlenken wird und sich auf nen Vergleich einlässt.
Variante 2: Uni verklagen! Diesmal allerdings wegen der Prüfung selber. Kommt aber nur für den Fall einer MultipleChoise Klausur in Frage!!! Deren exakter Ablauf ist im Normalfall nicht in der Prüfungsordnung geregelt. Da ist der Knackpunkt. Aber dafür gibt es einen Anwalt der sich darauf spezialisiert hat(weiß den Namen grad nicht, findet man allerdings im Internet). Der kann genauere Auskunft geben
Diese zwei Varianten werden allerdings etwas teurer. Nr 1 ca 1500€ Nr 2 etwa 3000€.
Mehr Möglichkeiten sich durchzumogeln gibts nicht.
Oder er lässt die Zwangsexmatrikulation einfach über sich ergehen und wechselt wie schonmal erwähnt in einen ähnlichen Studiengang. Denn die Aussage, dass ihn nur das Maschinenbaustudium für seinen zukünftigen Job qualifiziert ist quatsch! Egal welcher Job es auch ist. Ehrlich!
Und sollte seiner Meinung nach wirklich NUR Maschinenbau gehen oder es war tatsächlich ein Fach, das ihn auch von sämtlichen artverwandten Studiengängen ausschließt, dann soll er einfach an ne FH wechseln. Da wirds dann erst mal um einiges leichter, d.h. die Noten werden auf jeden Fall besser (sonst ist er faul
)d.h. Jobaussichten sind besser( auch, da sein Studium praxisnäher abläuft und naja die Firmen halt n bischen weniger bezahlen werden, ist aber wirklich nur ein bisschen)