Hallo liebes Forum,
wann und unter welchen Bedingungen darf ein Arbeitgeber (Besonderheit: Öffentlicher Dienst, NRW) Alkohl- und Drogentests an seinen Mitarbeitern durchführen oder durch Dritte (z.B. Betriebsarzt) durchführen lassen?
Hallo liebes Forum,
wann und unter welchen Bedingungen darf ein Arbeitgeber (Besonderheit: Öffentlicher Dienst, NRW) Alkohl- und Drogentests an seinen Mitarbeitern durchführen oder durch Dritte (z.B. Betriebsarzt) durchführen lassen?
Hallo,
hier mal ein Urteil des BAG, dass auf die Fragestellung ganz gut paßt. Da ist alles dabei inkl. öffentlicher Dienst: http://lexetius.com/1999,1178
Grüße
Hallo
Vielleicht mal etwas detaillierter. Gibt es einen konkreten Anlass? Gibt es einen BR und eine BV? So pauschal heißt die Antwort: Kommt drauf an.
Gruß,
LeoLo