tja Drogen am Steuer ist kein Kavaliersdelikt!!
Verhandlung
Fahrverbot
Nachschulung beim Psychologen
Punkte in Flensburg
Zum Erhalt der Fahrerlaubnis ist meist ein Drogenscreening von nöten.
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wer positiv auf Illaegale Drogen getestet wurde, muss
mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe rechnen, beim ersten mal wird wohl kaum eine GEFÄNGNIS-Strafe ausgesprochen;
Weil die Fahrt unter Drogen eine Straftat ist, und Straftaten im Zusammenhang mit den Besonderheiten des Straßenverkehrs oder von Kraftfahrzeugen GRUNDsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben, muss man natürlich auch DAMIT rechnen - Manche Richter sehen davon zeitweise ab (SELTEN!!);
MIT der Entziehung der Fahrerlaubnis spricht der Richter automatisch eine SPERRZEIT aus, die nicht unter sechs Monaten liegen wird;
Wenn nach ABLAUF der Sperrfrist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt wird,
4a) muss VOR der Wiedererteilung MINDESTENS ein „Besonderes Aufbauseminar für Alkohol-/Drogenauffällige Fahranfänger“ durchgeführt werden;
4b) wird die zuständige Behörde AUßERDEM vermutlich eine Medizinisch/Psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.
wurde ein Bluttest angeordnet/durchgeführt?
in der Probezeit kommst Du wohl eher nicht mit einer zeitlichen Sperre weg.
Da bleibt Dir erstmal nichts als abwarten.
Ich kenne einen Fall da kam dann einfach nichts mehr von den Beamten.
also ehrlich gesagt kann ich dir das nicht sicher beantworten, aber da man schon bei 0,1 promille den FS abgenommen bekommt, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass man ihn bei drogen behalten darf…