Wie sieht es denn in solchem Fall aus. Folgender Sachverhalt. Jemand ist schonmal rechtskräftig verurteilt wegen Drogenhandel(Bewährungsstrafe, schon verjährt) und wurde nun unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt. Führerschein wurde entzogen und die MPU angesetzt. Welche weiteren Konsequenzen sind zu erwarten? Gefängnisaufenthalt? Verhandlung??
Hallo!
Drogenhandel(Bewährungsstrafe, schon verjährt)
Verjährt ist es? Dann hätte es keine Verurteilung geben können. Du meinst wahrscheinlich, dass die Bewährungszeit schon abgelaufen ist.
Welche weiteren Konsequenzen
sind zu erwarten? Gefängnisaufenthalt? Verhandlung??
Der alte Fall wird hier keine Bedeutung mehr spielen. Die Bewährung ist abgelaufen und deshalb wird durch die alte Strafe keine Gefängnisstrafe direkt entstehen.
Ich kann nicht sagen, inwiefern der Drogenkonsum der (nicht genannten) Droge strafbar ist. Wenn er strafbar wäre, würde möglicherweise ein Verfahren eingeleitet werden. In diesem Verfahren könnte der alte Registereintrag (wenn er noch nicht aus dem Bundeszentralregister gelöscht worden ist) erschwerend gewertet werden.
Wie das alles läuft, auch mit den Löschfristen, ist hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Führungszeugnis
recht gut erklärt.
Gruß
Paul