Drogen-strafrechtliche Konsequenz

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
mein Sohn ist gerade 18 Jahre alt geworden und bewohnt bei mir im Haus die Dachgeschosswohnung. Er kifft.
1.) In wie weit kann ich als Mutter in diesem Fall strafrechtlich Belangt werden, trotz Volljährigkeit meines Sohnes und eigener Haushaltsführung im Elternhaus.
2.) Ich lebe mit einem Mann zusammen, der vor jahren mehrfach Straffällig geworden ist, u.a. auch mit einem Drogendelikt. Seit mehr als 6 Jahren lebt er ein normales straffreies Leben. Kann er aufgrund des alten Drogendeliktes trotzdem für die kifferei meines Sohnes mit belangt werden ? Da er mit mir/uns im Hause lebt? Er hat wie gesagt seit Jahren nichts mehr mit seinem ehemaligen Leben zu tun und tolleriert das Kiffen meines Sohnes in keiner Weise, befürchtet aber , das er auf Grund der Tatsache, das er hierfür entsprechend vorverurteilt ist trotzdem mit herangezogen werden könnte.
Er kippt zwar nicht mehr exessiv, aber ist auch nicht bereit es konsequent aufzugeben.

Wer kann mir dazu eine Auskunft geben oder kennt sich in der Rechtslage aus.
Vielen Dank für die Mühe

Hallo,
da hast du oder dein freund nichts mit am hut. du bist ja nicht verpflichtet, wenn du von seinem konsum weisst,ihn anzuzeigen. wenn es um einen familienangehörigen geht, kann man sogar bei schwereren verbrechen die aussage verweigern, da man seine familie nicht belasten muss. da er volljährig ist, ist es seine sache.
viele grüße

Hallo,

und Danke für die Antwort. Es ging mir aber mehr darum, z.B. bei einer Hausdurchsuchung , wären wir da wegen der Hausgemeinschaft mit betroffen ? Ich weis leider nicht mehr wie weit ich ihm vertrauen kann… Bzw wie das läuft wenn er vieleicht angezeigt wird.Traue diesen sogenannten scene-freunden alles zu.

viele grüße

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Hallo,

da musst du dir keine sorgen machen, solange du oder dein freund damit nichts zu tun habt, hängt er nur drin. selbst wenn ihr davon wusstet. er ist 18 jahre alt, daher ist es nur sein problem, selbst bei einer hausdurchsuchung. um auf nummer sicher zu gehen, sagt einfach ihr wusstet nichts davon oder verweigert direkt die aussage, was ich deinem sohn auch sehr empfehlen würde. dir, bzw. deinem freund kann nichts passieren, solange ihr nichts ge-oder verkauft habt.
ps.: auf jeden fall die aussage verweigern, wenn die polizei eine hausdurchsuchung macht und zu einem anwalt gehen. wenn es nur um konsum von kleinen mengen geht und nichts verkauft wird, gibt es sowieso nur ein paar sozialstunden für ihn. der größte ärger ist, wenn sie es dem strassenverkehrsamt melden, dann kann er pech haben und muss eine sehr kostenintensive mpu mit urintest etc. machen.
viele grüße