Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
mein Sohn ist gerade 18 Jahre alt geworden und bewohnt bei mir im Haus die Dachgeschosswohnung. Er kifft.
1.) In wie weit kann ich als Mutter in diesem Fall strafrechtlich Belangt werden, trotz Volljährigkeit meines Sohnes und eigener Haushaltsführung im Elternhaus.
2.) Ich lebe mit einem Mann zusammen, der vor jahren mehrfach Straffällig geworden ist, u.a. auch mit einem Drogendelikt. Seit mehr als 6 Jahren lebt er ein normales straffreies Leben. Kann er aufgrund des alten Drogendeliktes trotzdem für die kifferei meines Sohnes mit belangt werden ? Da er mit mir/uns im Hause lebt? Er hat wie gesagt seit Jahren nichts mehr mit seinem ehemaligen Leben zu tun und tolleriert das Kiffen meines Sohnes in keiner Weise, befürchtet aber , das er auf Grund der Tatsache, das er hierfür entsprechend vorverurteilt ist trotzdem mit herangezogen werden könnte.
Er kippt zwar nicht mehr exessiv, aber ist auch nicht bereit es konsequent aufzugeben.
Wer kann mir dazu eine Auskunft geben oder kennt sich in der Rechtslage aus.
Vielen Dank für die Mühe