Drogenbesitz

Hallo!
Ich habe eine Frage: in Kriminalromanen ist es häufig so, dass Polizeibeamte Verdächtigen oder potentiellen Zeugen Deals anbieten, bei denen es um eine Information geht, die sie erhalten möchten. Im Gegenzug würden sie dann „die Sache mit den Drogen“ vergessen. Ist der Besitz von Drogen, der Konsum derselben oder beides illegal? Kann man auch im Nachhinein für eins oder beides verurteilt werden? Und gibt es solche Deals wirklich?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen?
Danke und einen schönen Tag
Katharina

Ist der Besitz von Drogen, der Konsum
derselben oder beides illegal?

Der Besitz ist verboten.

Kann man auch im Nachhinein für
eins oder beides verurteilt werden?

Für den Besitz kann man verurteilt werden.

Und gibt es solche Deals wirklich?

Strafverfahren können aus verschiedenen Gründen eingestellt werden.
Das entscheidet aber der Staatsanwalt, nicht die Polizei.

Gruß,

Malte

Das war bestimmt ein amerikanischer Roman, oder?
Das Rechtssystem dort unterscheidet doch ziemlich von unserem:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amerikanisches_Rechtssy…

"
Es kommt oft vor, dass, wohl um beiden Seiten die Arbeit zu sparen, die Schuld zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt wird, das so genannte plea bargaining (engl. bargain = guter Handel)
"

Kurz gesagt: In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft eher eine „neutrale“ Stelle, in Amerika ist sie der Ankläger.

Das die Polizei aber Beweise gegen Gegenleistungen direkt unter den Tisch fallen läßt, dürfte IMHO kaum legal sein. Aber manchmal sieht man in Filmen, dass die Staatsanwaltschaft schon bei den Ermittlungen anwesend ist und dann schon „Deals“ vorschlägt.

Hallo!
Ich habe ein Lexikon der Rechtsirrtümer und da steht drin, dass das Handeln und besitzten von Drogen verboten ist. Aber nicht der Konsum! Ist natürlich etwas schwierig die nicht zu besitzen aber zu komsumieren.

Gruß Corinna

Also zunächst mal ein Irrtum aufgeklärt. Auch der Konsum kann in Deutschland strafbar sein. Und zwar, wenn man ein Kraftfahrzeug führt.
Ich glaube nicht, daß die „Helfer“ straffrei aus der Sache herauskommen. Es wird mit Sicherheit in Absprache mit dem Staatsanwalt die Strafe deutlich reduziert.

Also zunächst mal ein Irrtum aufgeklärt. Auch der Konsum kann
in Deutschland strafbar sein. Und zwar, wenn man ein
Kraftfahrzeug führt.

Das ist falsch. In dieser Konstellation ist schließlich nicht der Konsum strafbar, weil man ein KFZ führt, sondern das Führen des KFZ ist strafbar, weil man konsumiert hat.

Das klingt wie dasselbe, ist es aber nicht. Auch nicht „eigentlich“.

Gruß,

Malte

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Hallo Corinna

Nein, das ist recht einfach. Wenn jemand eine Tüte baut und sie Dir zum mitrauchen gibt, dann ist das kein Besitz im rechtlichen Sinne. Bei dem der den Joint gebaut hat sieht es anders aus. Des weiteren gibt es weltweit kein Land in dem Drogenkonsum verboten ist. Selbst auf den Malediven, wo bereits auf die allerkleinste Menge Drogen jeder Art mindestens Lebenslänglich Knast warten, ist der Konsum nicht strafbar.

Das macht auch Sinn, da jeder einmal in die Situation kommen kann unbewusst Drogen zu konsumieren.

Gruß Stefan

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