Drogendealer

Hallo

ich habe eine Frage die wir in einer kleinen Runde privat diskutieren.

Angenommen ein Drogendealer wird wegen seiner Tätigkeit verurteilt.

Er handelte mit zum Beispiel 40Kg Haschisch Marktwert 300.000Euro.

jetzt hat jemand gemeint dass bei solchen Taten der Staat noch eine Vorderung an den Dealer stellt in der er die Mwst aus diesen Geschäften fordert.

Kann das sein?

jetzt hat jemand gemeint dass bei solchen Taten der Staat noch
eine Vorderung an den Dealer stellt in der er die Mwst aus
diesen Geschäften fordert.

Wäre ziemlicher Blödsinn, da ALLES was der gute Herr Dealer mit seiner Tätigkeit verdient hat dem Staat zufällt - zumindest soweit es greifbar und den kriminellen Tätigkeiten zuzuordnen ist. ;o)
Wäre tatsächlich etwas seltsam, wenn der gute Mann dann seine paar Jährchen absitzt, die Mehrwertsteuer nachbezahlt und nach seiner Haft dann mit dem Drogengeld seinen lebensabend in der Karibik verlebt. *gg*

Gruß Andreas

Man erwirbt kein Recht auf Einnahmen die aus Straftaten stammen. So nutzt es einem Mörder nicht viel , wenn über sein Verbrechen ein Buch geschrieben oder ein Kinofilm gedreht wird und dies ein Bestseller wird. Wäre ja auch noch schöner.

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Man erwirbt kein Recht auf Einnahmen die aus Straftaten
stammen. So nutzt es einem Mörder nicht viel , wenn über sein
Verbrechen ein Buch geschrieben oder ein Kinofilm gedreht
wird und dies ein Bestseller wird. Wäre ja auch noch schöner.

Ich denke, hier hast Du einiges durcheinander gebracht.

Das Nichtbestehende Recht auf Einnahmen aus Straftaten bezieht darauf, dass der Kaufvertrag, der eine strafbare Handlung darstellt, hier also der Drogenerwerb, gem. § 134 BGB nichtig ist. Somit hat keiner von beiden einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.

Wenn über das Verbrechen des Mörders ein Buch geschrieben wird, so hat das mit obigen rein gar nichts zu tun. Hier kommt es allein darauf an, ob Persönlichkeitsrechte des Täters tangiert sind. In diesem Fall kann der Mörder selbstverständlich entsprechende Bezahlungen beanspruchen oder Unterlassungsklagen geltend machen wie jeder andere. Denn das Buch über das Verbrechen ist kein Verbrechen selbst.

Gruß
Dea

1 „Gefällt mir“

Wenn über das Verbrechen des Mörders ein Buch geschrieben
wird, so hat das mit obigen rein gar nichts zu tun. Hier kommt
es allein darauf an, ob Persönlichkeitsrechte des Täters
tangiert sind. In diesem Fall kann der Mörder
selbstverständlich entsprechende Bezahlungen beanspruchen oder
Unterlassungsklagen geltend machen wie jeder andere. Denn das
Buch über das Verbrechen ist kein Verbrechen selbst.

Gruß
Dea

Hi

Ich bin kein Jurist, aber soweit ich das irgendwo gelesen habe, hat auch ein Mörder natürlich Persönlichkeitsrechte, aber ob diese soweit gehen, daß er mit seinem Verbrechen mittelbar oder unmittelbar Geld verdienen darf, wage ich zu bezweifeln. Ich beziehe mich da auf den Kaufhauserpresser Dagobert, der mit Sicherheit heute schwer reich wäre, wenn er von seiner Tat unmittelbar hätte profitieren können. Das ist aber definitiv nicht der Fall, Tantiemen aus dieser Straftat fallen den Opfern zu.

Ciao
Wolfgang

Ich bin kein Jurist, aber soweit ich das irgendwo gelesen
habe, hat auch ein Mörder natürlich Persönlichkeitsrechte,
aber ob diese soweit gehen, daß er mit seinem Verbrechen
mittelbar oder unmittelbar Geld verdienen darf, wage ich zu
bezweifeln.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Mörders ist nicht größer oder kleiner als das eines jeden anderen Menschen.

Ich beziehe mich da auf den Kaufhauserpresser
Dagobert, der mit Sicherheit heute schwer reich wäre, wenn er
von seiner Tat unmittelbar hätte profitieren können. Das ist
aber definitiv nicht der Fall, Tantiemen aus dieser Straftat
fallen den Opfern zu.

Das liegt daran, dass jede Straftat in der Regel (wie hier) zugleich einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch nach sich zieht. Einkünfte des Straftäters werden daher von den Geschädigten aufgrund eines zivilrechtlichen Titels unmittelbar gepfändet.

Das ändert aber nichts daran, dass es sich um Ansprüche des Täters handelt, er muss nur zugleich weitere Verpflichtungen erfüllen.

Gruß
Dea

Hallo Wolfgang,

Ich bin kein Jurist, aber soweit ich das irgendwo gelesen
habe, hat auch ein Mörder natürlich Persönlichkeitsrechte,
aber ob diese soweit gehen, daß er mit seinem Verbrechen
mittelbar oder unmittelbar Geld verdienen darf, wage ich zu
bezweifeln.

Unmittelbar sicherlich nicht. Denn das wären aus der Straftat
erlangte Vorteile.
Mittelbar, z.B. durch das Schreiben eines Buchs, auf jeden Fall.
Denn mit einer Verurteilung werden dem Straftäter ja nicht seine
Rechte aberkannt, sondern nur die sog. bürgerlichen Ehrenrechte
(Wählbarkeit und Wahlrecht) entzogen und das Grundrecht aus Art. 2 I
GG eingeschränkt - er muss ja in die JVA.

Ich beziehe mich da auf den Kaufhauserpresser
Dagobert, der mit Sicherheit heute schwer reich wäre, wenn er
von seiner Tat unmittelbar hätte profitieren können.

Du schreibst hier un mitelbar, das ist der Gedankenfehler.

Das ist
aber definitiv nicht der Fall, Tantiemen aus dieser Straftat
fallen den Opfern zu.

Wer zahlt denn für eine Straftat Tantiemen? :wink:
Und auch mittelbar aufgrund einer Straftat erlangte Tantiemen (zB
Buch über die Tat) fallen nicht automatisch den Opfern zu.
Nur kann es natürlich so sein, dass z.B. neben der Haftstrafe die
Auflage der Schadenswiedergutmachung erteilt wurde oder ein
zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten zu einer
Abführungspflicht der Einnahmen führt…

Gruß - Jaschiii

jetzt hat jemand gemeint dass bei solchen Taten der Staat

noch

eine Vorderung an den Dealer stellt in der er die Mwst aus
diesen Geschäften fordert.
Kann das sein?

Hallo,

ja, weil es dem Steuerrecht egal ist, ob die Verträge
zivilrechtlich ok sind oder nicht.

http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__40.html

„Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten,
das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil
erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen
die guten Sitten verstößt.“

Insoweit kann der Staat natürlich noch Steuern auf das
Einkommen und den Umsatz und den Gewerbeertrag verlangen. IdR
wird jedoch die Steuer dann nicht erhoben, wenn die
finanzielle Basis vollständig vom Staat abgeschöpft wurde.
Wenn also vorhandene Gelder eingezogen wurden (hier die
300.000 Euro lagen in Bar im Keller), dann sind damit ja auch
die Steueranteile schon beim Staat. Anders ist es, wenn von
den ganzen Dealereien keine Gelder mehr vorhanden sind die
eingezogen werden können, dann kann der Staat noch die
Steuern kassieren, immerhin soll der Dealer auch nicht
steuerrechtlich besser stehen als jeder Unternehmer (der aus
den Bruttoeinnahmen USt, ESt, SolZ und GewSt abführen muss).

Mfg vom

showbee

Hallo!

bezweifeln. Ich beziehe mich da auf den Kaufhauserpresser
Dagobert, der mit Sicherheit heute schwer reich wäre, wenn er
von seiner Tat unmittelbar hätte profitieren können. Das ist
aber definitiv nicht der Fall, Tantiemen aus dieser Straftat
fallen den Opfern zu.

„Dagobert“ hat zum einen eine Biographie geschrieben, zum anderen an einer Englischen TV-Show mitgewirkt und sein Tüftler-Geschick bei den Erpressungen dort vermakrtet. Die Tatsache, dass er mit der ganzen Geschichte vielleicht nicht reich wird, liegt nicht daran, dass ihm irgend jemand per Gerichtsbeschluss verboten hätte, damit Geld zu verdienen, sondern daran, dass er mehrere Millionen Euro Schadensersatz an den Karstadt-Konzern zahlen muss. Ach so, einen Film gab’s ja auch nocht - dafür ist sicher auch was rausgesprungen.

Eine andere kleine Anekdote, die zeigt, dass Deine Ansicht nicht richtig ist: Magnus Gäfgen vermarktet sein Buch für knapp 20 Euro und so sich mal jemand findet der es kauft soll der Erlös für von Verbrechen betroffenen Kindern bestimmt sein. Markaber, aber wahr…

Abschließend: Außer den Möglichkeiten von Verfall und Einziehung kennt das Strafrecht keine weitergehenden Maßnahmen. Wie viele Ex-Kriminelle mit Büchern gutes Geld verdient haben ist mir unbekannt, es ist aber durchaus möglich.

Gruß,

Florian.

1 „Gefällt mir“

Hallo Daniel,

jetzt hat jemand gemeint dass bei solchen Taten der Staat noch
eine Vorderung an den Dealer stellt in der er die Mwst aus
diesen Geschäften fordert.
Kann das sein?

Ja. So grotesk und aus meiner Sicht extremst unverschämt das vom Staat auch ist, aber das gibt’s wirklich. Ich habe zumindest schon von derartigen Fällen gehört.

Daran kann man einmal mehr sehen, in was für einem besch… Rechtssystem wir hier leben. Die Obrigkeiten dürfen sich alles, aber auch wirklich alles erlauben, sogar noch Gewinn aus Taten erzielen, für die einer sowieso schon bestraft wird, weil genau dieser Tatbestand ja eigentlich verboten ist. Ich persönlich finde das sowas von zum Kotzen, das kann ich gar nicht in Worte fassen.

Viele Grüsse

Icequeen

Oh Frau!

Nachts sollte man keine Postings verzapfen, schon lange nicht wenn das Gehirn schon schläft bzw. mit Alkohol oder anderen Mitteln vernebelt ist!

Ja. So grotesk und aus meiner Sicht extremst unverschämt das
vom Staat auch ist, aber das gibt’s wirklich. Ich habe
zumindest schon von derartigen Fällen gehört.
Daran kann man einmal mehr sehen, in was für einem besch…
Rechtssystem wir hier leben.

Hä? Wander doch aus nach Afghanistan! Dort kannst du ungehindert alle möglichen Betäubungsmittel anbauen, verkaufen und ggf. davon leben. Selbst in den liberalen Niederlanden ist Drogengewerbe nicht unbegrenzt erlaubt, wer da mit Koks & Heroin und diversen Chemikalien handelt ist genauso strafbar wie in Deutschland.

Achso, ich hörte in Afghanistan ist es nicht ganz so ruhig auf der Straße, dafür kann man aber wohl seine gesamten Drogengewinne behalten, nachdem man dem Clanführer seine Kinder geschenkt hat.

Insoweit kann ich nur auf mein Vorposting verweisen, Gewinne aus Straftaten gehören abgeschöpft bzw. an die Opfer zurück. Soweit Gewinne aus Straftaten nicht mehr im Vermögen des Täters vorhanden sind, ist es legitim ihn wenigstens der normalen Steuer zu unterziehen, die auch jeder rechtschaffende auf Gewinne der Höhe zahlen musste.

Die Obrigkeiten dürfen sich
alles, aber auch wirklich alles erlauben, sogar noch Gewinn
aus Taten erzielen, für die einer sowieso schon bestraft wird,
weil genau dieser Tatbestand ja eigentlich verboten ist. Ich
persönlich finde das sowas von zum Kotzen, das kann ich gar
nicht in Worte fassen.

Vielleicht könntest du konkretisieren welche Delikte du nicht bestraft siehst, obwohl sie strafwürdig seien? Wen definierst du mit „die Obrigkeiten“ den König von Deutschland?

Guten Morgen,

der showbee

4 „Gefällt mir“

Du hast Recht!

Man sollte Gewinne aus solchen Taten auf keinen Fall besteuern. Steuern sollten nur diejenigen zahlen, die Dinge tun, die nicht verboten sind. Wer sich an Recht und Gesetz hält, sollte auf jeden Fall mehr Steuern bezahlen müssen!

Es lebe das Rechtssystem!

Levay

2 „Gefällt mir“

Oh Frau!

…wie nett…

Nachts sollte man keine Postings verzapfen, schon lange nicht
wenn das Gehirn schon schläft bzw. mit Alkohol oder anderen
Mitteln vernebelt ist!

Was unterstellst Du mir denn da?
Nicht jeder Mensch, der nachts wach ist, muss zwangsweise unter Alkohol oder irgendwelchem Stoff stehen --> aber gut, mir scheint anhand Deines Postings eh, dass hier eher ein engstirniger Mensch am Werke ist, der in Schubladen denkt und zu Vorurteilen neigt. Verzeih’mir, wenn ich irre…

Hä? Wander doch aus nach Afghanistan! Dort kannst du
ungehindert alle möglichen Betäubungsmittel anbauen, verkaufen
und ggf. davon leben.

Selber hä? Das war doch wohl in keinster Weise das Thema, könntest Du Dein Posting also bitte auf das konkrete Thema beschränken und nicht gleich persönlich werden?
Weder habe ich vor, Btm anzubauen, noch zu verkaufen oder irgend etwas in der Art und ich weiss auch nicht, was Dich dazu veranlasst, mir so einen Mist zu schreiben?

Selbst in den liberalen Niederlanden ist
Drogengewerbe nicht unbegrenzt erlaubt, wer da mit Koks &
Heroin und diversen Chemikalien handelt ist genauso strafbar
wie in Deutschland.

Ja, das ist allgemein bekannt, war aber auch nicht das Thema.

Achso, ich hörte in Afghanistan ist es nicht ganz so ruhig auf
der Straße, dafür kann man aber wohl seine gesamten
Drogengewinne behalten, nachdem man dem Clanführer seine
Kinder geschenkt hat.

Du kennst Dich ja anscheinend richtig gut aus, Kompliment.

Insoweit kann ich nur auf mein Vorposting verweisen, Gewinne
aus Straftaten gehören abgeschöpft bzw. an die Opfer zurück.

Welche Opfer denn bitte? Sind denn Menschen, die freiwillig Drogen kaufen, um diese zu konsumieren, nicht für ihr Tun selbst verantwortlich und damit alles andere als in der Opferrolle?

Und es wäre mir neu, dass Steuergelder, die veknackte Drogendealer an den Staat gezahlt haben, dann freundlicherweise an die Drogenkonsumenten - also Deiner Meinung nach die Opfer- ausgezahlt werden würden. Wäre vielleicht besser, frühmorgens nicht direkt nach dem Aufstehen zu posten, sonst kommt leicht solch undurchdachter Mist bei raus, hmm?

Soweit Gewinne aus Straftaten nicht mehr im Vermögen des
Täters vorhanden sind, ist es legitim ihn wenigstens der
normalen Steuer zu unterziehen, die auch jeder rechtschaffende
auf Gewinne der Höhe zahlen musste.

So, und nun sind wir endlich beim eigentlichen Thema angekommen.
Ich versuche jetzt nochmals zu erklären, was ich meinte:
Der Staat verbietet den Handel mit Btm, so weit klar.
Nun handelt jemand (Person X) mit der illegalen Sache, was er nicht darf, da es vom Staat nicht legitimiert ist.
Person X erzielt Gewinn aus den illegalen Verkäufen und wird aufgrund des Straftatbestandes strafrechtlich verfolgt und höchstwahrscheinlich irgendwann auch verurteilt.
So weit, so gut und aus meiner Sicht auch völlig richtig, da hier eben gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen wurde.

Das Problem aus meiner Sicht ergibt sich erst jetzt, wenn nun der Staat kommt und sich aus den illegal erzeilten Gewinnen (illegal, weil dies vom Staat ja verboten ist) auch noch selbst bereichern will. Das ist einfach nicht korrekt. Aus meiner Sicht ist das moralisch gesehen einfach falsch, und Steuern sind ja auch keine Strafe. Ich kann doch kein Geld für etwas nehmen, was ich ansonsten gar nicht haben wollte.

Das wäre so ähnlich, wenn beispielsweise ein Kind irgendwo Blumen in Kleingärten klaut, diese an Strassenecken verkauft, die Mutter kommt dem Kind auf die Schliche, verbietet dies und bestraft das Kind, nimmt ihm dann aber die mit geklauten Blumen verdiente Kohle ab und geht dann beispielsweise davon zum Friseur oder so schick mit ihrem Lover essen oder sowas.

In dem Moment, wo ich selbst einen Nutzen davon habe, kann ich doch entweder die Sache ansich nicht länger verbieten oder ich darf solches Geld eben nicht für mich beanspruchen, das ist übelst inkonsequent und aus meiner Sicht absolut falsch!!!

So, vielleicht verstehst Du jetzt, was ich sagen wollte, aber wenn nicht, macht es auch nichts.

Icequeen

nun genauer zum mitschreiben
Hallo,

Du kennst Dich ja anscheinend richtig gut aus, Kompliment.

danke für die Blumen!

Insoweit kann ich nur auf mein Vorposting verweisen, Gewinne
aus Straftaten gehören abgeschöpft bzw. an die Opfer zurück.

Welche Opfer denn bitte? Sind denn Menschen, die freiwillig
Drogen kaufen, um diese zu konsumieren, nicht für ihr Tun
selbst verantwortlich und damit alles andere als in der
Opferrolle?

Ich sagte ja, abgeschöpft bzw. (Synonym für oder/wahlweise) an die
Opfer. Wenn es keine Opfer gibt, dann eben Abschöpfung zugunsten des
Staates und somit zugunsten der Allgemeinheit.

So, und nun sind wir endlich beim eigentlichen Thema
angekommen.

Gut!

Ich versuche jetzt nochmals zu erklären, was ich meinte:
Der Staat verbietet den Handel mit Btm, so weit klar.
Nun handelt jemand (Person X) mit der illegalen Sache, was er
nicht darf, da es vom Staat nicht legitimiert ist.
Person X erzielt Gewinn aus den illegalen Verkäufen und wird
aufgrund des Straftatbestandes strafrechtlich verfolgt und
höchstwahrscheinlich irgendwann auch verurteilt.
So weit, so gut und aus meiner Sicht auch völlig richtig, da
hier eben gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen wurde.

Dann sind wir bis hier einer Meinung.

Das Problem aus meiner Sicht ergibt sich erst jetzt, wenn nun
der Staat kommt und sich aus den illegal erzeilten Gewinnen
(illegal, weil dies vom Staat ja verboten ist) auch noch
selbst bereichern will. Das ist einfach nicht korrekt. Aus
meiner Sicht ist das moralisch gesehen einfach falsch, und
Steuern sind ja auch keine Strafe. Ich kann doch kein Geld für
etwas nehmen, was ich ansonsten gar nicht haben wollte.

Nunja, machen wir mal 3 Beispiele:

  1. Ein redlicher Handwerksmeister erzielt Umsätze von 119.000 Euro
    (Brutto) im Jahr. Davon gehen erstmals 19.000 Euro an Umsatzsteuer
    weg, weil diese der Unternehmer lediglich für Rechnung des Staates
    vom Kunden eingenommen hat. Nach Abzug der Kosten verbleiben 30.000
    Euro Gewinn für ihn. Auf diese 30.000 Euro Gewinn sagen wir zahlt er
    (ca.) 12.000 Euro Steuern (ESt & GewSt) für die Allgemeinheit.

  2. Ein Räuber erbeutet bei einem Bankraub auch 119.000 Euro, er wird
    direkt auf der Flucht geschnappt. Die 119.000 Euro gehen zurück zur
    Bank (Opfer), es verbleibt kein Vorteil beim Täter.

  3. Ein Dealer erzielt Einnahmen von 119.000 Euro auf der Straße. Er
    hat so gut wie keine Kosten, aber sein Einkaufspreis betrug bspw.
    70.000 Euro. Die Differenz steck er sich über das Jahr ein, er
    verbraucht mithin seinen illegalen Gewinn in Höhe von 49.000 Euro für
    sich selbst. Als er geschnappt wird hat er von dem Geld keinen
    einzigen Cent mehr.

Rechtsfolge zu 3.?

Eine Abschöpfung von Vermögensvorteilen die noch vorhanden sind ist
nicht möglich. Soll nun der 3. wie Nr. 1 oder wie Nr. 2 behandelt
werden? Der Räuber/Dieb (was weiss ich) hat sich genauso rechtswidrig
verhalten wie der Dealer (wir sind und dessen ja einig - s.o.). Auch
werden wir anerkennen, dass der 1. alles korrekt gemacht hat. Der 1.
hat hart und legal gearbeitet und nach gesetzlicher Steuerbelastung
verblieben bei ihm 119.000 - 19.000 = 100.000 - 70.000 = 30.000 -
12.000 = 18.000 Euro Netto zum Leben.

Soll nun der Dealer zu 3. nicht zumindest wie der Redliche zu 1.
behandelt werden? Immerhin hat der Dealer aus seinen erhaltenen
119.000 Euro ganze 49.000 Euro für sich verbraucht und nicht
lediglich 18.000 Euro wie de redliche zu 1.

–> Also Folge des ganzen: Wenn keine Abschöpfung von Vorteilen, dann
zumindest Besteuerung wie beim redlichen. Also wird das Finanzamt bei
3. 19.000 Euro Umsatzsteuer und 12.000 Euro Ertragssteuern
festsetzen. Hierbei ist natürlich irrelevant, dass die Mittel
verbraucht wurden, auch der Handwerker zu 1. könnte ja nicht einfach
(bspw. durch Kauf eines Porsche) sich seiner finanziellen
Möglichkeiten begeben, damit der Staat nichts bekommt.

Ich hoffe nun ist klar, warum der Dealer noch Steuern zahlen muss.

Das wäre so ähnlich, wenn beispielsweise ein Kind irgendwo
Blumen in Kleingärten klaut, diese an Strassenecken verkauft,
die Mutter kommt dem Kind auf die Schliche, verbietet dies und
bestraft das Kind, nimmt ihm dann aber die mit geklauten
Blumen verdiente Kohle ab und geht dann beispielsweise davon
zum Friseur oder so schick mit ihrem Lover essen oder sowas.
In dem Moment, wo ich selbst einen Nutzen davon habe, kann ich
doch entweder die Sache ansich nicht länger verbieten oder ich
darf solches Geld eben nicht für mich beanspruchen, das ist
übelst inkonsequent und aus meiner Sicht absolut falsch!!!

Diese Bsp. hinkt insoweit auf 3 Füßen, weil hier die Mutter das Geld
kassiert hat und nicht der Staat. Hätte der Staat das Geld, würde es
der Allgemeinheit zu Gute kommen.

Um es mit meinem Bsp. zu vergleichen, der Dealer wird von einem
Räuber überfallen und weg sind die besagten 49.000 Euro. Nun
verbraucht der Räuber das Geld. Im Ergebnis ändert sich das ganze
nun, dass nicht der Dealer Steuern zahlen muss, sondern der Räuber.
Der Dealer hatte ja keinen Vermögensvorteil für sich (Einnahmen -
Wareneinsatz - Raubbeute = Null). Insoweit greift natürlich der Staat
auf den Dealer genausowenig zu wie oben in meinem Bsp. 2. Wo nichts
ist und nichts verbraucht wurde, kommt auch nicht der Staat. In
diesem Fall würde allerdings der Räuber für die 49.000 Euro Steuern
zahlen müssen.

Jetzt ist es hoffentlich klar, warum der Staat auch aus
rechtswidrigen Taten Steuern verlangen kann.

Mfg vom

showbee

3 „Gefällt mir“

Hallo Showbee,

danke für Deinen Beitrag.

Schön erklärt und zugegebenermaßen jetzt auch duchaus nachvollziehbar (so hatte ich das bislang noch nicht betrachtet), aber trotzdem: der rein moralische Aspekt bleibt für mich trotzdem noch ein Problem, aber gut…

Das sind eben diese verschiedenen Aspekte, die immer irgendwo alle in ein Thema einfliessen und wo es meistens so ist, dass ein Aspekt hinter einem anderen zurückstehen muss.

Viele Grüsse

Icequeen

aber trotzdem: der rein moralische Aspekt bleibt
für mich trotzdem noch ein Problem, aber gut…

Hallo,

auch das kann ich noch nicht nachvollziehen. Wo soll es moralisch verwerflich (etc.) sein, dass der Staat illegale Gelder/Einnahmen/Einkünfte sich einverleibt und damit Allgemeinzwecke finanziert? Wo besteht das Problem, unabhängig von der Art der Einnahmen, steuerliche Gleichbelastung herzustellen?

Nun gut, schöne Woche,

der showbee

Hallo,

Frage zum Strafprozessrecht und Steuerrecht:

Angenommen die Polizei nimmt jemanden hoch mit 5 kg Heroin und 5000 €
in der Tasche, die nachweislich aus einem Drogengeschäft stammen.
Werden die 5000 € dann nicht eh einkassiert? Oder darf er das Geld
behalten und muss es nur versteuern?
Aber wenn es einkassiert wird, „verdient“ (wobei ich das nicht verkehrt
fände) der Staat ja quasi 2 mal: einmal die 5000 € aus der Dealerei und
die dazugehörigen steuern.

oder wie wird das gehandhabt?

danke,
Raoul

Angenommen die Polizei nimmt jemanden hoch mit 5 kg Heroin und
5000 €
in der Tasche, die nachweislich aus einem Drogengeschäft
stammen.
Werden die 5000 € dann nicht eh einkassiert? Oder darf er das
Geld
behalten und muss es nur versteuern?

Hallo,

nein, das Geld geht direkt zu 100% ins Staatssäckle. Nennt sich nach
StGB Verfall und ist die von mir genannte Abschöpfung sämtlicher noch
bestehender Vorteile. Dem Täter verbleibt natürlich kein Vorteil,
solange er noch in dessen Vermögen ist (cash). Hat er ihn allerdings
verbraucht (Essen, Klamotten gekauft, Miete gezahlt), dann ist ja
nichts mehr abzuschöpfen, insoweit kann also der Staat nichts mehr
einziehen. Hier verbleibt es wenigstens bei der Versteuerung.

Mfg vom

showbee

Hallo ein letztes Mal zu diesem Thema,

auch das kann ich noch nicht nachvollziehen. Wo soll es
moralisch verwerflich (etc.) sein, dass der Staat illegale
Gelder/Einnahmen/Einkünfte sich einverleibt und damit
Allgemeinzwecke finanziert? Wo besteht das Problem, unabhängig
von der Art der Einnahmen, steuerliche Gleichbelastung
herzustellen?

Weil ich das einfach nicht so blauäugig sehen kann und will. Ich sehe viel zu viele Missstände in diesem Land, gerade in Sachen finazielle Verteilung und ich denke einfach nicht, dass diese Steuergelder dann ausschließlich dem Allgemeinwohl dienen, die Allgemeinheit hat davon doch das Allerwenigste, wenn wir mal ehrlich sein wollen.

Aber gut, näher will ich hier jetzt nicht mehr darauf eingehen, da das sonst vielleicht noch in Stammtischgezeter ausarten würde und hier zu weit vom Thema abkäme.

Viele Grüsse

Icequeen