Hallo,
nehmen wir an jmd. wird wg. z.B. einem Kreislaufkollaps notärztlich versorgt und dann ein paar Tage auf die Intensivstation „gelegt“. Durch die Aussagen der Patienten wird der Konsum eines Rauschmittels im Sinne des BTMG bestätigt. Hat der Patient irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten oder fällt das unter die Schweigepflicht ?
Gruss
Enno
PS: Der Fall ist leider nicht hypothetisch.