Angenommen man findet einen Koffer voll Kokain.
Gem. § 966 (1) BGB ist der Finder zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
Davon ausgehend das man den Empfangsberechtigen nicht kennt und der Wert locker 10 Euro übersteigt ist man ja nach § 965 (2) BGB dazu verpflichtet den Pfund bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Nun meine Frage:
Ist es rechtlich möglich wenn man mit so einem Koffer von der Polizei erwischt wird sich damit herauszureden, dass es ein Fund ist und man gerade seiner bürgerlichen Pflicht nachkommen will und ihn bei der zuständigen Stelle abgeben möchte?
Das wäre ein Hinweis darauf, dass du den Koffer garnicht gefunden hast, sondern dies nur vortäuscht.
Wenn die Polizei soetwas bei dir findet, wirst du danach wahrscheinlich wegen Drogenbesitzes (den genauen Straftatbestand kenne ich nicht) angezeigt.
Wenn du dann in der Vernehmung angibst, den Koffer gefunden zu haben, dann werden dazu Ermittlungen eingeleitet. Sollte es Hinweise geben, die darauf hinweisen, dass du den Koffer doch nicht gefunden hast, sondern zB am Tag X von Y gekauft hast, dann wird das Gericht deiner Darstellung wahrscheinlich nicht folgen.
Sollte es aber keine solchen Hinweise geben wird das Gericht dir wahrscheinlich glauben und dich freisprechen.
Die gleichen Erfahrungen habe ich auch beim Diebstahl gemacht:
Man wird mit einer Sache angetroffen, von der die Polizei vermutet, man habe sie gestohlen. Wenn man aber sagt, man habe sie zB auf dem Flohmarkt letzte Woche gekauft, dann wird man wegen Hehlerei angezeigt. Wenn sich jedoch keine Hinweise finden lassen, dass man wusste, dass die Sache, die man kaufte, gestohlen war, dann wird das Verfahren eingestellt oder man wird freigesprochen.
Man könnter z.B. die Polizei SOFORT nach dem Fund anrufen unter Angabe der Personalien, wenn man danach mit dem Zeug „erwischt“ wird, ist ein Protokoll des Telefonates vorhanden und man kann belegen, dass man es nur abgeben wollte. (Wenn die Polizei es sowieso nicht sofort abholt, das Zeug in dieser Menge muss man nicht in der Stadt rumfahren und „bringen“).
Ist es rechtlich möglich wenn man mit so einem Koffer von der
Polizei erwischt wird sich damit herauszureden, dass es ein
Fund ist und man gerade seiner bürgerlichen Pflicht nachkommen
will und ihn bei der zuständigen Stelle abgeben möchte?
Das wäre ein Freibrief für alle Dealer!
„Och lieber Herr Polizist, ich bin keine Dealer, ich hab das gefunden und wollte es gerade jetzt zur nächsten Polizeistation bringen…“
wie bekloppt muß man sein, mit einem Koffer voller Kokain, aus welchem Grund auch immer, in der Gegend herumlaufen zu wollen?
Wenn Du ein Messer neben einer Leiche siehst, nimmst Du es dann auch mit um es bei der Polizei abzuliefern oder rufst Du die Polizei an?
„Hallo, ich habe dieses Messer gefunden, by the way, es lag auch eine Leiche daneben, sorry daß jetzt meine Fingerabdrücke auf der Waffe sind, aber natürlich habe ich niemanden ermordet!“
Ja okay ich hätte sollen etwas konkreten werden.
Der erste Absatz stellt einen Sachverhalt dar wie er ja theoretisch passieren könnte.
Lösen wir uns los vom Kokainkoffer und werden allgemeiner.
Meine Frage ziehle darauf hin, wenn man mit einer nicht unerheblichen Menge an „Betäubungsmitteln“ erwischt wird sich von der Vorwurf „reinwaschen“ kann wenn man angibt, dass man es gefunden hat und gerade auf dem Weg ist es bei der „zuständigen Behörde“ (z. B. Fundbüro) abzugeben.
Der Knackpunkt ist ja scheinbar, dass das BGB zur verwahrung der Sache verpflichtet aber man sich gleichzeitig wegen Besitzes nach BtMG strafbar macht.
Egal welches BTM Du mit einem Koffer durch die Gegend schleppen willst, die Ausrede "habe ich gefunden, wollte ich grad im Fundbüro (!) abgeben ist so was von idiotisch und wird Dir auch niemand glauben.
Wenn ich einen Koffer mit solchem Schrott entdecken würde, würde ich sofort die Polizei anrufen. Ich denke, daß würde jeder normale Mensch so machen.
„Och lieber Herr Polizist, ich bin keine Dealer, ich hab das
gefunden und wollte es gerade jetzt zur nächsten
Polizeistation bringen…“
Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn der Angeklagte die Schuld abstreitet, muss ihm Gegenteiliges BEWIESEN werden. Ist dies nicht möglich, wird er freigesprochen.
Der Knackpunkt ist ja scheinbar, dass das BGB zur verwahrung
der Sache verpflichtet aber man sich gleichzeitig wegen
Besitzes nach BtMG strafbar macht.
Das ist nicht der Knackpunkt. Wenn du es nur verwahrst, um es der Polizei zu übergeben, besitzt du es nicht und machst dich auch nicht strafbar.
Der Knackpunkt ist, zu beweisen, ob du es verwahrt hast und übergeben wolltest oder ob du das nur vorgibst und es eigentlich verticken wolltest.
Ich denke, daß würde
jeder normale Mensch so machen.
Das Verhalten von unnormalen Menschen ist aber auch nicht strafbar.
Es ist gestattet, den Koffer an sich zu nehmen und den Fund der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Achso, wenn also jemand mit 2 Kilo Heroin erwischt wird, wird er wieder laufen gelassen und nichts passiert??
Weil - achja! Weil er gesagt hat, dass er es gefunden hat und
in unserem Rechtsstaat muss ihm erst das Gegenteil bewiesen
werden …
nee, iss klar
Ja, genauso ist es.
Wieso verlieren soviele Leute das Vertrauen in dieses System und schreiben es auch noch so offen?
Möchtest du einfach alle pi-mal-Daumen verurteilen, oder was?
Natürlich muss jedem das Gegenteil bewiesen werden, bevor er verurteilt wird!
Ein Beispiel:
Du fährst mit einem Freund im Auto. Plötzlich reißt jemand die Tür auf und sticht ihm ein Messer in den Bauch und rennt wieder weg. Du versuchst deinem Freund zu helfen und ziehst das Messer raus. Danach fährst du so schnell es geht zum Krankenhaus.
Auf dem Weg dahin stoppt dich aber die Polizei.
Und du bist unschuldig.
Achso, wenn also jemand mit seinem ermodeten Freund gefunden wird und die Mordwaffe mit seinen Fingerabdrücken vor ihm liegt,
wird er wieder laufen gelassen und nichts passiert??
Weil - achja! Weil du gesagt hat, dass du ihm helfen wolltest und es nicht warst und in unserem Rechtsstaat muss dir erst das Gegenteil bewiesen werden …
GENAU!
Zusammenfassend kann also gesagt werden, solange man mir nicht
nachweisen kann das es mein Eigentum ist ich freigesprochen
werde?!
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass du frei gesprochen wirst, wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du die Drogen nicht nach § 965 BGB behandelt hast;
wenn du das Ding also wirklich nur gefunden hast und die Drogen nicht behalten / konsumieren /verkaufen wolltest.