Drogenschnelltests auch bei Zugfahrt?

Hallo, dass die Polizei mit schnelltests auf Drogen testet bei Autofahrern ist Logisch.
Meine frage, tut sie das eventuell auch bei normalen Zugfahrgästen, dass fahrgäste durchsucht werden ist klar, aber darf die Polizei auch schnelltests mit zugfahrgästen machen?

Hallo,

grundsätzlich darf sie es, es kommt immer auf die Zielrichtung an, die mit dieser Maßnahme verfolgt wird.

Gruss

Iru

Sagen wir mal, sie suchen nach drogen, aber man hat keine, können sie dann noch nen test machen um zb die führerscheinstelle zu informieren, das zb. eventueller konsum vorliegt?

Hallo, dass die Polizei mit schnelltests auf Drogen testet bei
Autofahrern ist Logisch.
Meine frage, tut sie das eventuell auch bei normalen
Zugfahrgästen, dass fahrgäste durchsucht werden ist klar

Wieso soll das klar sein? Die Polizei darf doch nicht einfach irgendwelche Menschen durchsuchen.

Wie ist das denn an der holländischen Grenze, wo ja meistens vermutet wird, dass Haschisch geschmuggelt wird?

Woran wird festgemacht, wer rausgefischt wird und wer nicht?
Gibt es im Polizei-Gesetz irgendwelche klaren konkreten Vorschriften?

Wenn ich auf Kabel 1 „Vorsicht Kontrolle“ sehe, dann werden meistens bestimmte Zielgruppen herausgefischt…die anscheinend unter einem Generalverdacht stehen…

http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/BJNR297900994…

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Sagen wir mal, sie suchen nach drogen, aber man hat keine,
können sie dann noch nen test machen um zb die
führerscheinstelle zu informieren, das zb. eventueller konsum
vorliegt?

Dafür gibt es keinen Grund, wenn Du nicht der Zugführer bist.

Fraglich ist ja, was man mit dem Drogentest erreichen will. Beweisen wird man damit letzen Endes ja nur den Konsum, welcher in Deutschland ja nicht verboten ist (Achtung! Besitz ist verboten!).

Wofür soll nun also dieser Test gut sein? Zumal dieser Test erstmal freiwillig ist.

Sagen wir mal, sie suchen nach drogen, aber man hat keine,
können sie dann noch nen test machen um zb. die
führerscheinstelle zu informieren, das zb. eventueller konsum
vorliegt?

Dafür gibt es keinen Grund, wenn Du nicht der Zugführer bist.

Mir ist nicht bekannt, daß der Zugführer einen Führerschein hat.

Der Lokführer schon, allerdings gibt es da auch (noch) keine zentrale Führerscheinstelle. Die Führerscheine werden jeweils vom EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) ausgestellt.

Gruß S

Sagen wir mal, sie suchen nach drogen, aber man hat keine,
können sie dann noch nen test machen um zb. die
führerscheinstelle zu informieren, das zb. eventueller konsum
vorliegt?

Dafür gibt es keinen Grund, wenn Du nicht der Zugführer bist.

Mir ist nicht bekannt, daß der Zugführer einen Führerschein
hat.

Das spielt auch keine Rolle.

Der Lokführer schon, allerdings gibt es da auch (noch) keine
zentrale Führerscheinstelle. Die Führerscheine werden jeweils
vom EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) ausgestellt.

Gruß S

Beide sollten während ihres Dienstes nicht unter Drogeneinfluss stehen, Füherschein hin oder her.

Hallo,

Fraglich ist ja, was man mit dem Drogentest erreichen will.
Beweisen wird man damit letzen Endes ja nur den Konsum,
welcher in Deutschland ja nicht verboten ist (Achtung! Besitz
ist verboten!).

Nein, man kann auch den Kontakt damit beweisen.

Wofür soll nun also dieser Test gut sein? Zumal dieser Test
erstmal freiwillig ist.

Einen Wischtest kann man auch gegen den Willen durchführen. gugel mal „Drogenwischtest“.

Gruss

Iru

Hi
es gibt sicher im Gesetz keine Vorschriften, wer zu kontrollieren ist aber, bei uns sagt man: „Der Herr erkennt seine Schweinchen am Gang“ - will heißen: Es ist Erfahrung der Grenzer, wen oder wen nicht sie kontrollieren.
Dazu zählt sicher einer Zielgruppe als auch das Verhalten bei der „normalen“ Kontrolle - und sei es nur ein Augenzwinkern an der „falschen“ Stelle

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Fraglich ist ja, was man mit dem Drogentest erreichen will.
Beweisen wird man damit letzen Endes ja nur den Konsum,
welcher in Deutschland ja nicht verboten ist (Achtung! Besitz
ist verboten!).

Nein, man kann auch den Kontakt damit beweisen.

Aber was bitte kann man mit dem Kontakt beweisen? Der Kontakt ist ja, solange er nur im Konsum und nicht im Besitz (oder Verkauf usw…) besteht, dann auch nicht strafbar (wenn man nicht gerade damit Auto fährt).

Wofür soll nun also dieser Test gut sein? Zumal dieser Test
erstmal freiwillig ist.

Einen Wischtest kann man auch gegen den Willen durchführen.
gugel mal „Drogenwischtest“.

Ich hab jezt beim googeln keine Quelle gefunden, welche besagt, dass ein DrugWipe-Test auch mit Zwang durchgefüht werden kann. Andererseits kam die Antwort, dass er freiwillig ist auch nur aus ähnlichen Foren wie diesem, ohne Quelle.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Tests (welche ja eine hohe Fehlerquote haben und eh nicht gerichtsverwertbar sind) nicht freiwillig wären. Schließlich ist es eh nur ein DrogenVORTest, wie der Atemalkoholvortest.

Beide sollten während ihres Dienstes nicht unter
Drogeneinfluss stehen, Füherschein hin oder her.

Wohl wahr, aber meine Antwort bezog sich auf die angesprochene Führerschein-Thematik.

Gruß S

Hallo,

Ob es strafbar ist oder nicht, ist doch unbeachtlich. Die Frage ist, ob man durch diesen Drogenschnelltest weitere polizeiliche Maßnhamen folgen lassen kann/darf. Sie stellen immerhin ein Indiz für einen gewissen „Drogenkontakt“ dar.

Ob es mit Zwang durchgeführtt werden darf, kommt auf das Polizeigesetz an. Da es im UP vermutlich um eine Kontrolle im grenznahen Bereich handelt, dürfte das BPolG anwendbar sein. Genau der § 14, allgemeine Befugnisse. Und die Bundespolizei kann ihre Maßnahmen auch mit Zwang nach § 6 VwVG durchsetzen.

Gruss

iru