Drogenscreening nach neuem gerichtsurteil?

mein freund hat folgendes problem:
vor 7 und vor 4 jahren wurde cannabis bei ihm gefunden. jedoch bloß in so geringen mengen, dass die anzeige sogar vor gericht abgewiesen wurde…
nun hat er ein bescheid bekommen, dass er zum drogenscreening soll, muss die einverständniserklärung bis donnerstag abgeliefert haben…
er kann also erstmal keine führerschein machen, was für ihn aber im job notwendig wäre…
er is nie als konsument aufgefallen, es wurden nur die drogenkontakte festgestellt. dasis aber nun auch schon lange her…
wie is denn das nun nach dem neuen gerichtsurteil, in dem einer, bei dem 4g gefunden wurden und der, nachdem er die erklärung nicht abgeliefert hat der führerschein entzogen wurde, er aber so lange geklagt hatte, bis das urteil aufgehoben wurde, weil er ja nicht unter drogeneinfluss gefahren ist?
theoretisch dürfte nach diesem urteil ja nicht einfach verdachtsweise sowas wie bei meinem freund passieren, das kostet ihn schließlich einiges an geld!
wie sieht die rechtslage da aus und was zum teufel beinhaltet § 15 b StVZO??? und überhaupt: kann man das GG und die StVZO im internet irgenwo einsehen?
kenne den fall (den beschriebenen, neuen) jtzt einigermaßen, hab mir das alles gründlich durchgelesen, aber ich bin ja nunmal kein anwalt…

danke für jede hilfe!!!

Hallo krizzee,

wenigstens folgende Frage kann ich Dir beantworten:

wie sieht die rechtslage da aus und was zum teufel beinhaltet
§ 15 b StVZO??? und überhaupt: kann man das GG und die StVZO
im internet irgenwo einsehen?

http://www.staat-modern.de/gesetze/uebersicht/index…

Auf Deine übrigen Fragen wird derzeit wohl niemand erschöpfend Auskunft geben können, da das Urteil des BVG schlicht noch zu jung ist und weitere Erfahrungen fehlen.
Sollte Dein Freund etwas erreichen (im Sinne, daß er nicht zu Screening muß), würde mich das Ergebnis auch mal interessieren…

Gruß Stefan

dankeschön soweit schonmal…

ich halt euch dann hier auf dem laufenden… hab immerhin schonmal ne fristverlängerung für die einverständniserklärung und mach mich nu mal schlau…

Hi,

ich kann mir nicht vorstellen, dass nachdem die Angelegenehit schon vier Jahre alt ist, also keine aktuelle Situation vorliegt, rechtlich ein Grund vorliegt, Deinen Bekannten einzubestellen. Ohne Grund kann niemand einfach mal zur Kontrolle vorgeladen werden.

Möglich wäre es aber, dass er aus einem anderen Rechtsgrund (Verdacht einer strafbaren Handlung) bislang nicht mehr behellig wurde, aber überprüft wurde, woher er die Ware bezieht.

Eine andere Antwort wäre, dass Dir Dein Freund nicht sagt, dass er in letzter Zeit kontrolliert und positiv befunden wurde.

Gruss Günter

Hi,

die Führerscheinstelle verlangt zwar ein polizeiliches Führungszeugnis, dieses aber nach Belegart O. Das bedeutet, dass inhaltlich nur abgeschlossene Gerichtsverfahren und Verurteilungen benannt werden.
Woher sollte die Behörde weitergehende Daten erhalten?
Es kann sich m.E. nur um einen aktuellen und noch nicht abgeurteilten Fall handeln. Darüber werden den Führerscheinstellen allgemein Auskünfte vermittelt, so dass sie reagieren können und z.B. ein Drogen-Screening durchzuführen anordnen.

Gruß,
Francesco

naja, is aber leider so… 4 jahre her… und die sagen, dass was mit konsum war, wars aber nich… das hätte er mir auch nich verschwiegen, weil ich im momet seine enzige chance bin da wieder vernünftig rauszukommen… außerdem würde ich das bei der akteneinsicht sowieso mitkriegen…
aber es liegt im prinzip wirklich kein grund vor ihn dahinzurufen. nur, dass er eben grade dabei is führerschein zu machen…
aber das is doch verarsche vom staat…

grüße
krizzy

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Hallo,

verstehe ich richtig, dass er bisher keinen Führerschein hat? So hab ich es jedenfalls gelesen.
Die Führerscheinstelle muss (soll/kann) feststellen ob eine was weis ich auch immer an welchen kriterien festzumachende Eignung für den erhalt einer Fahrerlaubnis besteht. Sollte Sie irgendwie Kenntnisse von Drogenkonsum erhalten. Eben vielleicht aus den letzten Fällen, so hat sie das Recht zu überprüfen, ob der Antragsteller für eine Fahrerlaubnis überhaupt geeignet ist.

Für mich besteht hierbei ein Unterschied zwischen einer Nichterteilung der Fahrerlaubnis und dem Entzug derselben.

Hab ich da was falsch verstanden, dann korrigiert mich bitte.

Gruß Ivo

Wo ist das Problem ?
Hallo Krizzy,

mein freund hat folgendes problem:
vor 7 und vor 4 jahren wurde cannabis bei ihm gefunden. jedoch
bloß in so geringen mengen, dass die anzeige sogar vor gericht
abgewiesen wurde…
nun hat er ein bescheid bekommen, dass er zum drogenscreening
soll, muss die einverständniserklärung bis donnerstag
abgeliefert haben…
er kann also erstmal keine führerschein machen, was für ihn
aber im job notwendig wäre…
er is nie als konsument aufgefallen, es wurden nur die
drogenkontakte festgestellt. dasis aber nun auch schon lange
her…

Meines Wissens ist THC je nach Anwendungsfrequenz zwischen 1-4 Wochen nachweisbar. Hat dein Client damit Probleme ?
Wenn ja, wie willst Du sicherstellen, dass er nicht nach einer durchkifften Nacht sich and as Steuer setzt und fährt?

Ansonsten kann die Führerscheinstelle vom Antragsteller das Vorlegen von Attest verlangen, wenn sie Zweifel an der uneingeschränkten Eignung hat. Der Sehtest ist ja so eins. Schwerhörige müssen auf eigen Kosten ein Attest vorlegen. Warum dann nicht Leute, die durch Drogenbesitz aufgefallen sind ?

Tschuess Marco.

OT
Hi,

warum dann nicht auch Leute die regelmaessig Bier trinken?? Sicherstellen tut das im Voraus auch niemand…

***…wobei mir bewusst ist, dass es sich hier um eine andere Diskussion handelt… ***

Gruesse
Tom

Wenn ja, wie willst Du sicherstellen, dass er nicht nach einer
durchkifften Nacht sich and as Steuer setzt und fährt?

Schwerhörige müssen auf eigen Kosten ein Attest vorlegen.
Warum dann nicht Leute, die durch Drogenbesitz aufgefallen
sind ?

Tschuess Marco.

Hi,

warum dann nicht auch Leute die regelmaessig Bier trinken??
Sicherstellen tut das im Voraus auch niemand…

***…wobei mir bewusst ist, dass es sich hier um eine andere
Diskussion handelt… ***

Gruesse
Tom

aber das stimmt absolut! darum gings ja u.a. auch in dem fall vom 12.7… das verstößt gegen artikel 3 abs. 1 GG! gleichheitsgrundsatz!! is doch irgendwie kaputt… merkt denn keiner, dass unsere gesetze ab und zu mal überholt werden müssten??

bin mir jetzt nich sicher, ob ich das richtig verstanden habe… aber so siehts aus: beide male wurden die anzeigen vor gericht abgewiesen (wie gesagt)… und danach kam auch nichts neues…

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