Drogentest bestehen?

Ich muss in ungefähr 2 wochen zum Fahrtauglichkeitstest! Weil ich einmal mit 3,9 g Grass angehalten wurde! Was wird da getestet? Ich hab in letzter zeit schon mal was geraucht! Ist das ein Grund mir die Fahrerlaubnis zu entziehen? Was muss mit mir nicht stimmen damit ich durchfalle?
Ich hab mal gehört man soll sich unter den Fingernagel ein bischen Natrium machen und dann zur Urin Probe streuen das würde alles neutralisieren? Stimmt das? Was bewirkt Natium? Wenns wirklich neutrlisiert und nicht schädlich ist dann fress ich das Zeug halt Eimerweis!Also Ihr seht schon ich hab keine Ahnunng was da auf mich zukommt! Was passiert eigentlich wenn ich ein positives Ergebnis erhalte? Was für Auswirkungen hat das? Was kann ich in der nächsten Zeit machen um meinen Körper so Clean wie möglich zu kriegen?

Vielen Dank für eure Infos

ist natrium nicht ein metall das mit wasser reagiert???(heftig)

also ich weiss ja nicht…fällt bestimmt auf wenn da was reinkippst…weiss auch nicht ob es was bewirken soll…tja…so is das wenn man drogen nimmt*fg*

Ich muss in ungefähr 2 wochen zum Fahrtauglichkeitstest! Weil
ich einmal mit 3,9 g Grass angehalten wurde! Was wird da
getestet? Ich hab in letzter zeit schon mal was geraucht! Ist
das ein Grund mir die Fahrerlaubnis zu entziehen? Was muss mit
mir nicht stimmen damit ich durchfalle?

Soweit ich weiß wird da deine allgemeine Fahrtauglichkeit getestet, deine Reflexe und so. Dein Blutspiegel von Graß sagt sehr wenig darüber aus, weil er recht schnell nach Genuß wieder abnimmt.(Du bist ja nach einem Joint keine 2 Wochen High).

Ich hab mal gehört man soll sich unter den Fingernagel ein
bischen Natrium machen und dann zur Urin Probe streuen das
würde alles neutralisieren? Stimmt das? Was bewirkt Natium?

Natrium bewirkt(je nach Menge)Stichflammen bis heftigen Explosionen, wenn es mit Wasser in Berührung kommt.
Darum wird es ja auch in Benzin aufbewahrt, weil Benzin wesentlich weniger gefährlich ist!
Also, _ NICHT _ unter die Fingernägel schmieren, oder gar essen!
Außerdem würde eine zischende Urinprobe auffallen.

Wenns wirklich neutrlisiert und nicht schädlich ist dann
fress ich das Zeug halt Eimerweis!

Au ja! Bitte wen anderen das auf Video aufzunehmen, und sende uns das Band!(Tschuldigung, ich habs mir nur gerade vorgestellt, wie du hinterher aussehen würdest)

Bis dann, Scrabz.

Wenn man rauskriegen will, ob Du Hasch geraucht hast, kann man auch eine Haarprobe nehmen, in den Haaren ist meines Wissens nach THC über sehr lange Zeit nachweisbar - natürlich in ALLEN Haaren.
Ferner hat man bisher nicht definiert, ab welcher Menge man fahruntauglich ist, also ist man es somit generell, wenn Rückstände gefunden werden.
Ich habe mal gehört, daß sogar die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt wird, wenn man woanders als am Steuer erwischt wird. Und: die Polizei soll (nicht in allen Bundesländern) mit Geräten ausgerüstet werden, die sofort Aufschluß über Deinen Rauschzustand geben können - die Analysen waren bisher zu aufwendig und teuer.
Fluch des Fortschritts ??? Ansichtssache…

Gruß,
Kalle

hi, Scrabz,

(Tschuldigung, ich habs mir nur gerade
vorgestellt, wie du hinterher aussehen würdest)

etwa so http://www.gutenberg.aol.de/wbusch/maxmor/bild44-1.gif ?

Gruß Eckard.

*LOL* (o.T.)
Genau so

Der sogenannte THC Nachweis läßt sich sogar noch nach ca. 8 Wochen im Urin nachweisen, Kritiker sagen sogar, das nach körperlicher Anstrengung vor dem Test dieser sogar noch nach einem 1/2 Jahr positv sein kann und dann (ggfs.) z.B. Förderungsmaßnahmen von Sozialversicherungsträger ausschließen kann. Diese Diskussion ist aber noch nicht entgültig entschieden. I.a. geht man aber von einer „Drogenfreiheit“ erst dann aus , wenn jemand mindestens 1/2 Jahr labornegativ ist!
MfG R%.

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Glatze schneiden, grinsen und cool bleiben.

Das nehme ich auch an!
Drogen hin Drogen her…ich kann doch z.b. mein leztes Wochenende in Holland verbracht haben? Soll ich weil ich dort einmal in die Kultur reingeschnuppert habe gleich meinen Führerschein entzogen kriegen? Also fit bin ich !!! Auf jeden Fall ich mache sehr viel Sport ernähre mich gut und trinke keinen Ahlkohol ! Ich rauch halt öfter mal einen :smile:

Na mal schauen ich glaub ich ruf einfach mal an was die mit mir vor haben!

Ergänzung!
Ok ich hab echt was gefunden! Ich darf einfach nicht soviel THC im Blut haben ! Wie kann ich bei einer mir bevorstehenden Blutuntersuchung, das Blut so rein wie möglich kriegen! Aspririn verdünnt doch das Blut oder?

Ach hier ein Text den ich dazu gefunden habe:

Der Senatorfür Bau und Umwelt
Erlass FeV 000814
Fahreignung bei Betäubungs- und Arzneimittelkonsum

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV);
Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf den Konsum bei Betäubungs- und Arzneimitteln gemäß § 14 FeV

Aufgrund der neuen Rechtslage und der inzwischen ergangenen Rechtsprechung zur Problematik der Kraftfahreignung bei Drogenkonsum werden zur Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen folgende Regelungen getroffen:

  1. Betäubungs- und Arzneimittelkonsum
    Zur Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungs- und Arzneimittel gilt § 14 FeV gegenüber § 11 FeV als Spezialvorschrift. Hiernach ist ein ärztliches Gutachten beizubringen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass beim Bewerber/Inhaber
  • eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln nach dem BtMG oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, die nicht unter das BtMG fallen,
  • die Einnahme von Betäubungsmitteln nach BtMG oder
  • die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen (keine Betäubungsmittel nach BtMG)
    vorliegt.

1.1 Betäubungsmittel oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe
Als Betäubungsmittel gelten solche psychoaktiv wirkenden Stoffe, die dem Betäubungsmittelgesetz vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358) in der jeweils gültigen Fassung unterliegen und nicht als Arzneimittel ausgenommen sind. Dazu zählen insbesondere Heroin, Kokain, Cannabisprodukte, Amphetamin-Derivate (z.B. Ecstasy) und LSD.

Andere psychoaktiv wirkende Stoffe, die nicht dem BtMG unterliegen, sind z.B. Lösemittel (Schnüffelstoffe).

1.2 Abhängigkeit
Abhängigkeit liegt vor, wenn die Merkmale nach Kapitel V der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (s. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Kap. 3.11.2) gegeben sind.

1.3 Einnahme von Betäubungsmitteln
Für die Anordnung, ein ärztliches Gutachten beizubringen, reicht es aus, dass Tatsachen die Annahme eines einmaligen Konsums von Betäubungsmitteln nach dem BtMG begründen. Anhaltspunkte für einen regelmäßigen oder zumindest wiederholten Betäubungsmittelkonsum sind hierfür nicht erforderlich. Ist die Einnahme zweifelhaft, steht aber der widerrechtliche Besitz von Betäubungsmitteln nach dem BtMG fest, ist für die Anordnung § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV zu Grunde zu legen.

1.4 Missbräuchliche Einnahme
Missbräuchliche Einnahme ist gegeben, wenn beim Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht bestimmungsgemäßer und übermäßiger Gebrauch von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen (z.B. Benzodiazepine, Barbiturate, Antihistaminika, Schlafmittel, Psychopharmaka/keine Stoffe nach dem BtMG) vorliegt.

  1. Ärztliches Gutachten
    Durch das ärztliche Gutachten soll festgestellt werden, ob die Annahme begründet ist, dass Abhängigkeit oder die Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem BtMG oder der Missbrauch von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt und die Eignungsbewertung nach Ziffer 9 der Anlage zur 4 zur FeV zur Anwendung kommt.

2.1 Ärztliche Gutachter
Für die Untersuchungen kommen nach § 11 Abs. 2 FeV neben den Ärzten der Gesundheitsämter bzw. der öffentlichen Verwaltung (§ 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FeV) in der Regel folgende Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation in Frage:

  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
  • Arzt mit Qualifikationen nach § 14 Abs. 1 i.V.m. Anlage 14 FeV (Arzt der Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • Facharzt für Rechtsmedizin

2.2 Besondere Untersuchungsstellen
Sofern die Abhängigkeit oder die Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem BtMG zu klären ist, ist die Untersuchung auf Ärzte der Gesundheitsämter bzw. der öffentlichen Verwaltung (§ 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FeV) -amtsärztliche Untersuchung- sowie auf Ärzte, die die Anforderungen an den Arzt nach Anlage 14 zur FeV erfüllen, zu beschränken. Bestandteil der zu dem Gutachten führenden Untersuchung muss dabei ein Drogenscreening in Form einer Haaranalyse sein. Folgende Untersuchungsstellen stehen im Lande Bremen für diese Untersuchungen zur Verfügung:

  • Gesundheitsamt Bremerhaven
  • Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße, Institut für Rechtsmedizin
  • TÜV Nord e. V., Medizinisch-Psychologisches Institut
  • Begutachtungsstelle für Fahreignung am Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße
  1. Wiederherstellung der Eignung
    War die Kraftfahreignung in den Fällen der Ziffern 9.1 (Einnahme von Betäubungsmitteln/ausgenommen Cannabis) und 9.4 (missbräuchliche Einnahme von Arzneimitteln) der Anlage 4 zur FeV ausgeschlossen, so kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein Konsum bzw. kein Missbrauch mehr besteht. Dies ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen.

Lag Abhängigkeit nach Ziffer 9.3 der Anlage 4 zur FeV vor, ist eine Eignungsüberprüfung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV nur sinnvoll, wenn vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung der Nachweis über eine dauerhafte Abstinenz (mindestens ein Jahr) erbracht wird (s. Abschnitt 3.12 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung).

Im Falle der Nichteignung wegen bestimmungsgemäßer Einnahme von Arzneimitteln im Rahmen einer Dauerbehandlung (Ziffer 9.6 der Anlage 4 zur FeV) reicht als Nachweis für die Wiederherstellung der Kraftfahreignung ein Gutachten eines Arztes nach § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 FeV aus.

  1. Methadonsubstitution
    Im Falle der Heroinabhängigkeit und der Substitutionsbehandlung mit Methadon wird auf Abschnitt 3.12 der Begutachtungs-Leitlinien Kraftfahreignung verwiesen.

  2. Sonderregelungen für den Konsum von Cannabis
    5.1 Blutanalyse
    Sind Anzeichen von Cannabiskonsum (auch im Falle von Besitz) gegeben, so ist zunächst festzustellen, ob
    · einmaliger,
    · gelegentlicher oder
    · regelmäßiger
    Konsum vorliegt.

Da eine Urinuntersuchung bei Cannabisprodukten wegen zu starker Schwankungen der Ergebnisse ausscheidet und mittels einer Haaranalyse keine Unterscheidung zwischen einem einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum von Cannabinoiden getroffen werden kann, bleibt als Untersuchungsverfahren die Blutanalyse. Sie ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein zuverlässiges Mittel, um Feststellungen über Konsumgewohnheiten bei Cannabisprodukten zu treffen. Dabei sind aber bestimmte Untersuchungsverfahren notwendig, die auf der Grundlage des Metabolismus bei Cannabiswirkstoffen beruhen und daher nur von speziell ausgestatteten Instituten (Laboren) mit geschultem Personal durchgeführt werden können. In Einzelfällen kann auch eine Haaranalyse angezeigt sein, insbesondere wenn Fristen für die Blutuntersuchung ohne Verschulden des Betroffenen (z. B. bei schwerer Erkrankung mit ärztlichem Attest über Reise- und Verhandlungsunfähigkeit) nicht eingehalten werden konnten.

Für die Erstellung eines solchen medizinisch-toxikologischen Gutachtens auf der Grundlage einer Blutuntersuchung zur Beurteilung der Frage, ob einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum von Cannabinoiden vorliegt, kommt z.Zt. im Lande Bremen nur folgendes Institut in Frage:

Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße, Institut für Rechtsmedizin

5.2 Verfahren
Die Betroffenen sind aufzufordern, ein ärztliches Gutachten einer der in Ziffer 2.2 genannten Untersuchungsstellen vorzulegen. Bestandteil der zu dem Gutachten führenden Untersuchung muss eine Blutuntersuchung gemäß Ziffer 5.1 sein.

Für die Vorlage des Gutachtens bei der Fahrerlaubnisbehörde ist eine Frist von 20 Tagen festzusetzen. Die Untersuchung und Blutabnahme muss innerhalb von 8 Tagen nach Aufforderung durch die veranlassende Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Bei Nichtbeachten dieser Fristen ist auf die Entziehung der Fahrerlaubnis hinzuweisen. Hinsichtlich der Besonderheiten bei der Blutabnahme wird auf die Anlage 1 verwiesen. Der Betroffene ist durch die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Anordnung der ärztlichen Untersuchung über das besondere Verfahren und die damit zusammenhängenden Fristen sowie über die möglichen Rechtsfolgen zu informieren. Weiterhin wird empfohlen die Auftragserteilung gemäß beigefügtem Muster (Anlage 2) durch den Betroffene vornehmen zu lassen. Das Anforderungsschreiben sowie das Auftragsschreiben nach Anlage 2 sind vom Betroffenen bei der von ihm gewählten Untersuchungsstelle vorzulegen, die dann die Untersuchung sowie die Blutabnahme vornimmt.

Treten während des Untersuchungsverfahrens nach Blutentnahme und Eingang der Untersuchungskosten beim Institut/Labor Verzögerungen auf, so ist die o.a. Frist von 20 Tagen angemessen zu verlängern. Keinesfalls ist die Frist zur Blutentnahme (8 Tage) zu verlängern. Das Institut/Labor teilt der Fahrerlaubnisbehörde ggf. auftretende Verzögerungen bei der Blutuntersuchung mit.

5.3 Ergebnis der Untersuchung
Die Ergebnisse der Blutuntersuchung können zu folgenden Beurteilungen und den sich daraus ergebenden Maßnahmen führen:

a) Einnahme von Cannabis

Befund Beurteilung zusätzliche Auffälligkeiten Maßnahmen
THC-COOH*

Herrschaftszeiten
wann merkst du denn jetzt bitte mal, daß du den Spiegel - so
noch was im Blut ist - nicht so ohne weiteres wegbekommst??

Ok ich hab echt was gefunden! Ich darf einfach nicht soviel
THC im Blut haben ! Wie kann ich bei einer mir bevorstehenden
Blutuntersuchung, das Blut so rein wie möglich kriegen!
Aspririn verdünnt doch das Blut oder?

UM GOTTES WILLEN !!!
Jetzt fang bloß nicht an, dir tonnenweise Aspirin reinzupfeifen.
Daß Aspirin das Blut verdünnt sagt man so, um es anschaulich zu
machen; aber wirken tut es ganz anders.
Aspirin hindert lediglich die Blutplättchen daran sich
miteinander zu verkleben, aber an der Zusammensetzung des Blutes
ändert es nichts.
Falsch eingesetzt ist Aspirin gefährlich, da es dich
gewissermaßen zum künstlichen Bluter macht.
Also vergiß es…

Ironie an
Obwohl - kannst dir ja ewig Aspirin reinpfeifen, dir dann alle
möglichen Adern aufschneiden und dich ausbluten lassen. In der
Hoffnung, daß du rechtzeitig genug Blutkonserven bekommst und
nicht stirbst. Dann hast du die gewünschte Blutverdünnung.
Ironie aus

Lieber Zauberlehrling, meinst du Daum hätte sich so blamiert,
wenn es so einfach wäre??

MfG, Claus

1 Like

Hallo Zauberlehrling,

sag mal, hängst Du ständig an dem Zeug, wenn Du so viel Schiß hast? Bei einmaligen oder gelegendlichem Konsum besteht doch normalerweise kein Grund zur Aufregung…

Im Übrigen, vergiß das Aspirin. Dein Blut wird davon auch nicht wesentlich dünner. Schalt lieber mal Dein Gehirn ein! Dine Blutmenge im Körper und ihre Zusammensetzung kannst Du nicht verändern, jedenfalls nicht kurzfristig. Es sei denn, Du zapfst Dir selber ein paar Liter ab und füllst destilliertes Wasser in die Adern. Kann aber sein, Du stribst anschließend, weil Du da ja das Blut eigentlich zum Sauerstoff- und Nährstofftransport brauchst. Blutspende hilft auch nicht, weil der Körper so schnell keinen Ersatz bildet. Du hast einfach weniger, aber die Zusammensetzung ist die Gleiche. Und für einen totalen Blutaustausch fehlt Dir selber ein Spender. Außerdem sind solche Dinge nachprüfbar, daß fällt mit Sicherheit jedem Hilfslaboranten auf.

Gernot Geyer

Meinst wirklich…??
…Schamhaare rasieren, Brusthaare abfackeln, Achselhaare wegätzen. Bad in Enthaarungsmittel nehmen und dann die Fresse nicht mehr zukriegen, wenn bei der Leibesvisitation doch noch irgendwo ein Härchen gefunden wird.

Chris

Kommentar

Ok ich hab echt was gefunden! Ich darf einfach nicht soviel
THC im Blut haben ! Wie kann ich bei einer mir bevorstehenden
Blutuntersuchung, das Blut so rein wie möglich kriegen!
Aspririn verdünnt doch das Blut oder?

Hi Zauberlehrling

Die Geister, die ich rief…

  1. Vergiss Aspirin. Aspirin hemmt die Blutgerinnung, aber senkt den THC-Spiegel vermutlich nicht.

  2. Kein Hasch mehr. NIX, NULLINGER! Auch nicht in die Nähe kommen!

  3. Die einzige schwache Möglichkeit, die ich sehe um den THC-Spiegel etwas zu senken, lautet, mehr Flüssigkeitsdurchsatz.
    Also viel mehr Trinken… aber kein Alk! Soviel wie reingeht…

  4. Bei der Befragung weder bagatellisieren noch beschönigen, die Leute sind nicht doof.

  5. Solltest du durch eine Kombination aus Glück und Guter Fee durchkommen, empfehle ich dir DRINGEND, nichts mehr derartiges anzurühren. Die lokale Polizei dürfte informiert sein und sozusagen „ein Auge auf dich halten“ und wenn man dich als Wiederholungstäter erwischt, dann kann es festlich werden…

Lass die Finger von dem Zeug, es lohnt sich nicht…
Mike

Hallo!

Hier findest du einige sehr interessante Tipps:

http://www.drogen-aufklaerung.de/texte/sachtext/cann…

Genau!

Ein dummes Gesicht gehört sowieso zu jedem, der Drogen nimmt.

hallo zauberlehrling,

ich finde es schon sehr seltsam das du dir nur gedanken um den tést machst und du dich nicht lieber damit auseinandersetzt was mit anderen menschen passieren kann wenn du einen joint geraucht hast, auto fährst und laangsamer reagierst und jemand dabei zu tode kommt.

schon mal darüber nachgedacht das dein verhalten genauso schlimm ist als würdest du besoffen fahren?

das die aktion ein nachspiel haben würde dürftest du doch gewusst haben (oder doch so naiv?) da wäre es doch ein leichtes gewesen vorher dafür zu sorgen das dein urin/blut/haar nicht geradezu vor thc trieft???

im übrigen nutzen deine aktionen eh nichts, wir leben im zeitalter wo man alles ziemlich lange nachweisen kann wenn man denn will.

kannst noch hoffen und be´ten das du nicht zuviel angelagert hast damit du die menge auf damals schieben kannst.

für die zukunft rate ich direinfach im interesse von uns die wir deinen rausch nicht beeinflussen können und im interesse unserer kinder einfach nicht zu fahren wenn du deinen rausch brauchst.

eine weile zu fuß hehen kann auch nicht schaden ;-DDD

gruß

sonja
++++die das gar nicht lustig fidet wenn autofahrer unverantwortlich gegen andere handeln+++

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sonja!

ich konsumiere seit 2 jahren harte drogen fahre jedes wochenende auto, hab nen festen job, echte freunde und ein super verhältnis zu meiner familie.

ich hab in den 2 jahren noch nie jemanden mit meiner fahrweise gefährdet, noch nie stress mit der polizei gehabt und bin immer gesund und munter angekommen.

hast du eventuell mal in erwägung gezogen das ein verantwortungsvoller umgang mit sog. DROGEN möglich ist?

zu Zauber:

es gibt in gewissen kreisen mittelchen die abbauprodukte von sog. drogen unterdrücken. mir sind solche mittel nur für kokain und methamphetamin (chrystal) bekannt. frag am besten mal den lokalen verkäufer ob er was für dich tun kann. Ansonsten - radikal die haare ab (alle!!!), viiiieeeeel trinken, sport …

alldas
Stefan

hallo zauberlehrling,

ich finde es schon sehr seltsam das du dir nur gedanken um den
tést machst und du dich nicht lieber damit auseinandersetzt
was mit anderen menschen passieren kann wenn du einen joint
geraucht hast, auto fährst und laangsamer reagierst und jemand
dabei zu tode kommt.

schon mal darüber nachgedacht das dein verhalten genauso
schlimm ist als würdest du besoffen fahren?

das die aktion ein nachspiel haben würde dürftest du doch
gewusst haben (oder doch so naiv?) da wäre es doch ein
leichtes gewesen vorher dafür zu sorgen das dein
urin/blut/haar nicht geradezu vor thc trieft???

im übrigen nutzen deine aktionen eh nichts, wir leben im
zeitalter wo man alles ziemlich lange nachweisen kann wenn man
denn will.

kannst noch hoffen und be´ten das du nicht zuviel angelagert
hast damit du die menge auf damals schieben kannst.

für die zukunft rate ich direinfach im interesse von uns die
wir deinen rausch nicht beeinflussen können und im interesse
unserer kinder einfach nicht zu fahren wenn du deinen rausch
brauchst.

eine weile zu fuß hehen kann auch nicht schaden ;-DDD

gruß

sonja
++++die das gar nicht lustig fidet wenn autofahrer
unverantwortlich gegen andere handeln+++

Hallo Stefan,

ich konsumiere seit 2 jahren harte drogen fahre jedes
wochenende auto, hab nen festen job, echte freunde und ein
super verhältnis zu meiner familie.

es soll auch menschen geben die fahren volltrunken besser als nüchtern (laut ihrer aussage)

++++drogen zu nehmen bedeutet jedoch nicht das die menschen die das brauchen um leben zu können keine freunde haben oder mit der familie kein super verhältnis haben oder eben das die arbeitslos sein müssen.++++

+++mir ist es egal welche drogen wer wann wie und warum nimmt, aber, auf den strassen fährst du nicht alleine herum, da sind noch andere menschen die vielleicht mal kleine fehler machen wo du dann nicht schnell reagieren kannst… und dann?

ich hab in den 2 jahren noch nie jemanden mit meiner fahrweise
gefährdet, noch nie stress mit der polizei gehabt und bin
immer gesund und munter angekommen.

+++mach doch einfach mal vollgedrogt einen reaktionstest, danach können wir dann über verantwortung weiter reden.

hast du eventuell mal in erwägung gezogen das ein
verantwortungsvoller umgang mit sog. DROGEN
möglich ist?

+++ja, habe ich, ich habe lange mit jemanden gelebt der (laut ihm) auch immer sehr verantwortungsbewusst damit umgegangen ist…und seither weiss ich das man sich viel vormachen kann.

+++die wahrnehmung ist eine andere, die reaktionen sind anders, wer das verleugnet lügt sich in die eigene tasche.
und verantwortungslosigkeit fängt bei mir eben da an wo menschen meinen das sie alles genau wie ohne machen können.

+++autofahren ist da tabu!
ich würde sogar sagen das die leute die mit drogen und alkohol am steuer erwischt werden 2 jahre die erlaubnis abgeben sollten!

1 Like

Bullenschei***!
Das is ja wohl nur noch Panne, was Du da von Dir gibst, Alter.
Daß Du noch niemanden totgefahren hast, kann vielleicht auch daran liegen, daß Du einfach Glück gehabt hast?! Oder bist Du dauerzu, weil Du nicht soweit denken kannst?
Ist doch klar, daß die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen bei einer besoffenen oder sonstwie zugedröhnten Autofahrt nicht besonders hoch ist, aber die Wiederholung machts dann schon extrem wahrscheinlich.
Hoffentlich steht solchen A**** wie dir beim nächsten mal ein Baum im Weg und kein Kind.

Chris