Drogentest in der Schule

In der Schule meines Sohnes wurden vor den Ferien in NRW jedem Kind ein paar Haare abgeschnitten um damit einen Drogentest durchzuführen.
Eigendlich bin ich froh, das sich die Schule mir den Drogenproblem befasst, aber es waren nicht einmal die Eltern davon in Kentniss gesetzt worden.
Ist das überhaupt zulässig?
Kann jemand dazu was sagen?

Grüsse Ingo

Ein solcher Drogentest ist nur mit VORHERIGER Einwilligung der Eltern zulässig! Immerhin haben auch Kinder ein Persönlichkeitsrecht (siehe Grundgesetz) und darauf darf nur mit einem Gesetz (oder davon abgeleiteter Verordnung) eingegriffen werden. Da Drogentest normalerweise nichts mit dem üblichen Schulalltag zu tun haben, den die Eltern dulden müssen (Schulpflicht), ist das Haareabschneiden schlichtweg rechtswidrig. Wenn nun ein Kind „verkokst“ ist, dann darf deshalb keine Schulstrafe oder Strafanzeige erfolgen.

Gegen diese Maßnahme ist der Verwaltungsrechtsweg offen; also einen Anwalt einschalten, der sich damit auskennt.

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Hallo Klaus,

ich denke mal, so habe ich die Frage von Ingo verstanden, geht es darum, ob die Schule sowas machen darf.

Wäre es da nicht einfacher und auch zwischenmenschlich sinnvoller (das Kind ist ja auch noch auf der Schule) zuerst einal bei der Schulleitung nachfragen, was denn der Anlaß für diese Maßnahme gewesen ist?

Warum eigentlich immer sofort einen Anwalt?

Meinst Du, die Antwort der Schulleitung an einen Anwalt sieht anders aus, als wenn die betroffenen Eltern selber fragen würden?

Wenn Du nach der Antwort Rechtsmittel einlegen möchtest -so wie ich Ingo verstanden habe, ist er ja eigentlich nicht traurig über diese Maßnahme- bleibt das ja den Eltern immer noch offen.

Gruß
Karl-Heinz

Sowas ist doch bestimmt besser, als wenn auf einmal ein Schreiben von eimem RA bei der Schulleitung auftaucht.
, der weiß ja sowieso keine Hintergründe, die muß Ingo schon selber beim RA vortragen.

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Hallo Karl-Heinz,

Wäre es da nicht einfacher und auch zwischenmenschlich
sinnvoller (das Kind ist ja auch noch auf der Schule) zuerst
einal bei der Schulleitung nachfragen, was denn der Anlaß für
diese Maßnahme gewesen ist?

Empfinde ich nicht als sinnvoller!
Hier ist die Schulleitung (oder wer immer diese Aktion veranlasst hat) weit über das Ziel hinaus geschossen! Wäre ich (bzw. mein Kind) davon betroffen gewesen, ich würde dem Laden die Hölle heiß machen.
Solche Aktionen stellen in meinen Augen einen derart eklatanten Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrechtmeines Kindes und gegen mein Elternrecht dar, da sind keine vorsichtigen Anfragen mehr angebracht!

Warum eigentlich immer sofort einen Anwalt?

Es geht hier nicht um irgendeine Kleinigkeit. Hier wurden Grundrechte massiv verletzt!
Auch wenn es abgedroschen klingt: Wehret den Anfängen! (Hier empfinde ich diesen Satz als richtig)

Meinst Du, die Antwort der Schulleitung an einen Anwalt sieht
anders aus, als wenn die betroffenen Eltern selber fragen
würden?

Es ginge mir nicht darum, was die Schulleitung antwortet. Hier geht es darum gegen eine rechtswidrige Maßnahme vorzugehen. Und da ist ein Besuch beim Anwalt durchaus angesagt.

Sowas ist doch bestimmt besser, als wenn auf einmal ein
Schreiben von eimem RA bei der Schulleitung auftaucht.
, der weiß ja sowieso keine Hintergründe, die muß Ingo schon
selber beim RA vortragen.

Die Hintergründe wären mir recht egal! Und da laß ich es auch mal auf ein „vergiftetes“ Klima ankommen.
Wir haben es hier mit Beamten (und noch dazu Lehrern) zu tun, die eine besondere Verpflichtung gegenüber unserer FDGO abgelegt haben und außerdem ein Vorbild sein sollen und wollen! Da könnte ich solche rechtswidrigen Eingriffe nicht dulden!

Gruß Stefan

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Hallo Goosi,

auf Deine ausführliche Stellungnahme nun meine Antwort.

Ich bin der Auffassung, das man „zuerst einmal“ durch zwischenmenschliche Kommunikation erfragen soll, was der Grund für diese Maßnahme gewesen ist.

Ist das denn so verwerflich bei der Stelle, die diese Maßnahme zu vernatworten hat „zuerst einmal zu Fragen“ bevor irgendwelche weiteren Schritte veranlaßt wird??

In Deutschland erscheint es mir so zu sein, dass die Menschen nur noch nach Anwälten, Polizei und Gerichten schreien.

Redet man denn nicht mehr „miteinanderer“ wenn einem etwas stört??

Ich habe ja nicht gesagt, dass man keine juristischen Schritte einleiten kann, aber es ist doch bestimmt sinnvoll mit dem Veranlasser der Maßnahme zu reden, oder?

Weißt Du, ob nicht die Polizei oder Staaatsanwaltschaft eine Maßnahme veranlaßt haben und die Schulleitung nur diese Maßnahme ausgeführen mußte???

Was ist denn daran so schlimm einen Test über Drogenkonsum bei minderjährigen in der Schule zu machen???

Bist Du nicht froh, wenn sich staatliche Institutionen um ihre Führsorgepflicht kümmern?

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo Karl-Heinz,

auch ich will Dir noch einmal antworten, denn ich fühle mich gründlich missverstanden.

Ist das denn so verwerflich bei der Stelle, die diese Maßnahme
zu vernatworten hat „zuerst einmal zu Fragen“ bevor
irgendwelche weiteren Schritte veranlaßt wird??

Ich habe an keiner Stelle von verwerflich o.ä. gesprochen. Ich halte ein solches Vorgehen hier nicht mehr für angebracht - das ist ein kleiner Unterschied.

In Deutschland erscheint es mir so zu sein, dass die Menschen
nur noch nach Anwälten, Polizei und Gerichten schreien.

Auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Hier geht es nicht um irgendeinen kleinlichen Nachbarschaftsstreit, sondern um die Verletzung elementarer Grundrechte durch verbeamtete Lehrer!

Weißt Du, ob nicht die Polizei oder Staaatsanwaltschaft eine
Maßnahme veranlaßt haben und die Schulleitung nur diese
Maßnahme ausgeführen mußte???

Das, wie so vieles anderes über den Fall, weiß ich natürlich nicht. Aber, so viel Vertrauen habe ich zu unseren Strafverfolgungsbehörden meistens doch, denen würde ich ein solches Vorgehen schlicht nicht zutrauen.
Zum einen würden sie eine solche Aktion nicht durchführen ohne wenigstens direkt im Anschluß darüber zu informieren und zum anderen würden die Lehrer sicher hier nicht zur Amtshilfe verpflichtet werden. Auch würden sie nicht unerkannt im Hintergrund bleiben, sondern sich gegenüber den Jugendlichen zu erkennen geben.

Was ist denn daran so schlimm einen Test über Drogenkonsum bei
minderjährigen in der Schule zu machen???

Bist Du nicht froh, wenn sich staatliche Institutionen um ihre
Führsorgepflicht kümmern?

Mit rethorischen Fragen kannst Du in einer Diskussion keinen Blumenstrauß gewinnen.
Ich bin beileibe kein Mensch, der sofort nach irgendwelchen Ordnungshütern schreit. Wenn mir die laute Fete bei meinen Nachbarn auf die Nerven geht oder mein Sohn deswegen nicht schlafen kann, rufe ich nicht die Polizei sondern klingel und bitte um etwas Rücksicht.
Und natürlich hätte ich mich als betroffener Vater erst einmal genauer über die Sachlage informiert und dazu auch mal im Sekretariat der Schule nachgefragt was denn da gelaufen ist.
Aber ich gehe davon aus, daß das der fragende Vater auch getan hat. Zu unterstellen, er hätte nur aufgrund irgendwelcher Gerüchte diese Frage gestellt, halte ich für eine Beleidigung.

Und wenn die Sachlage so ist, daß die Schulleitung (aus welchen Gründen auch immer) ihre Schüler auf Drogenkonsum getestet hat ohne vorher die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen, ist das eine grobe Verletzung von Grundrechten.
In dem Fall ist es für ein freundliches Gespräch zu spät, den verantwortlichen Beamten gehört kräftig auf die Finger geklopft.

Gruß Stefan

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Wenn du dieses Verhalten zukünftig verhindern willst, kann dir wohl nur ein Anwalt helfen, denn selbst wenn die Schule Fehler einräumt, heisst es nicht unbedingt, dass sie künftig gehindert sind, einen neuen Test zu machen. Durch eine Klage kann die Rechtswidrigkeit des Verhaltens verbindlich für die Schule festgestellt werden.

Das Verhalten ist eindeutig rechtswidrig. Denn ich glaube kaum, dass sich eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage finden lässt.
Qualifiziert man das Haarescheiden als konkludente Duldungsverfügung liegt ein Verwaltungsakt vor, der stets einer Ermächtigungsgrundlage bedarf, sieht man dagegen im Schneiden ein Handeln das nicht auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet ist (sog. Realakt), so bedarf auch dieses hier einer Ermächtiungsgrundlage. Denn Realakte die grundrechtsrelevant sind, bedürfen nach herrschender Meinung einer parlamentarischen Willensäußerung als Grundlage. Bei den Schülern wird ja nicht nur in den SChutzbereich des allgmeinen Persönlichkeitsrechts, sondern auch in den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen.
Aber vielleicht denkt der Direx noch in alten Strukturen, nach denen Grundrechte in besonderen Gewaltverhältnissen (wie bei Schülern) nur eingeschränkt gelten. Dieser Ansicht hat das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Absage erteilt.

Und nur mal so als kleiner Anreiz : Das Abschneiden von Haaren ist eine Körperverletzung. Ob hier eine wirksame Einwilligung vorliegen könnte, scheint mir zweifelhaft und sollte staatsanwaltschaftlich ermittelt werden. Bin mir sicher, da bekommt der diktatorische Schulleiter kalte Füße…

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Dazu noch meinen Senf.

Ich gehöre nicht zu den Leuten, die gleich zum Anwalt gehen (ich habe selbst das §§-Reiten gelernt), weil ich mein Geld nicht zum Fenster rausschmeiße.

Wo ich aber sauer reagiere, wenn die ohnehin deutlich eingeengten Freiheitsrechte massiv beschnitten werden. Das Handeln der Schule ist schlichtweg rechtswidrig. Wer sich etwas mit der Weimarer Zeit beschäftigt hat, muß höllisch aufpassen, daß wir nicht in moderner Form wieder einen Überwachungsstaat bekommen (Orwells „1984“ ist gegenüber heute bereits vorhandene Möglichkeiten der Überwachnung ein Kinderbuch!).

Wenn nun die Schule UNGEFRAGT Drogentests machen, so sinnvoll sie auch sein mögen, dann geht mir dies auf die Nerven. Positives Beispiel aus dem Westerwald wäre. Dort hat eine Berufsschule eine Kleiderordnung eingeführt. Die Schulleitung, der Elternausschuß haben gemeinsam abgesprochen, daß ab einem bestimmten Termin keine Nazi-ähnliche Kleidung (Springerstiefel, Aufnäher mit den Ziffern 88 usw.) getragen werden dürfen. Die Landesregierung muß als Schulträger noch zustimmen, dann tritt diese Grundrechtseinschränkung der Rechtsradikalen ein. So muß es gemacht werden und nicht so, wie es an der beschriebenen Schule gemacht wurde!

Der richtige Weg, um die Schule auf rechtstaatliche Wege zurückzubringen, wäre

  1. Eltern meckern (eine Familie reicht!)
  2. Die Drogentest sind rechtlich nicht verwertbar! (siehe Strafprozeßordnung; nur ein Richter darf diese Tests anordnen!)
  3. Wenn die Schule sich weigert, klagen!

Wo kämen wir hin, wenn die Behörden (die Schule handelte hier als Behörde), tun und lassen können, was denen paßt. Ist das Grundgesetz nur Klopapier?