Hallo Karl-Heinz,
auch ich will Dir noch einmal antworten, denn ich fühle mich gründlich missverstanden.
Ist das denn so verwerflich bei der Stelle, die diese Maßnahme
zu vernatworten hat „zuerst einmal zu Fragen“ bevor
irgendwelche weiteren Schritte veranlaßt wird??
Ich habe an keiner Stelle von verwerflich o.ä. gesprochen. Ich halte ein solches Vorgehen hier nicht mehr für angebracht - das ist ein kleiner Unterschied.
In Deutschland erscheint es mir so zu sein, dass die Menschen
nur noch nach Anwälten, Polizei und Gerichten schreien.
Auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Hier geht es nicht um irgendeinen kleinlichen Nachbarschaftsstreit, sondern um die Verletzung elementarer Grundrechte durch verbeamtete Lehrer!
Weißt Du, ob nicht die Polizei oder Staaatsanwaltschaft eine
Maßnahme veranlaßt haben und die Schulleitung nur diese
Maßnahme ausgeführen mußte???
Das, wie so vieles anderes über den Fall, weiß ich natürlich nicht. Aber, so viel Vertrauen habe ich zu unseren Strafverfolgungsbehörden meistens doch, denen würde ich ein solches Vorgehen schlicht nicht zutrauen.
Zum einen würden sie eine solche Aktion nicht durchführen ohne wenigstens direkt im Anschluß darüber zu informieren und zum anderen würden die Lehrer sicher hier nicht zur Amtshilfe verpflichtet werden. Auch würden sie nicht unerkannt im Hintergrund bleiben, sondern sich gegenüber den Jugendlichen zu erkennen geben.
Was ist denn daran so schlimm einen Test über Drogenkonsum bei
minderjährigen in der Schule zu machen???
Bist Du nicht froh, wenn sich staatliche Institutionen um ihre
Führsorgepflicht kümmern?
Mit rethorischen Fragen kannst Du in einer Diskussion keinen Blumenstrauß gewinnen.
Ich bin beileibe kein Mensch, der sofort nach irgendwelchen Ordnungshütern schreit. Wenn mir die laute Fete bei meinen Nachbarn auf die Nerven geht oder mein Sohn deswegen nicht schlafen kann, rufe ich nicht die Polizei sondern klingel und bitte um etwas Rücksicht.
Und natürlich hätte ich mich als betroffener Vater erst einmal genauer über die Sachlage informiert und dazu auch mal im Sekretariat der Schule nachgefragt was denn da gelaufen ist.
Aber ich gehe davon aus, daß das der fragende Vater auch getan hat. Zu unterstellen, er hätte nur aufgrund irgendwelcher Gerüchte diese Frage gestellt, halte ich für eine Beleidigung.
Und wenn die Sachlage so ist, daß die Schulleitung (aus welchen Gründen auch immer) ihre Schüler auf Drogenkonsum getestet hat ohne vorher die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen, ist das eine grobe Verletzung von Grundrechten.
In dem Fall ist es für ein freundliches Gespräch zu spät, den verantwortlichen Beamten gehört kräftig auf die Finger geklopft.
Gruß Stefan