Droh-Mails?

Hallo,

ich habe bei Ebay eine Tasche ersteigert. Als Versandkosten habe ich 6 Euro (unversichert) bezahlt, was zwar viel ist, aber für ein Päckchen noch halbwegs tragbar ist. Dann kam die Tasche als Warensendung - unverschlossener Briefumschlag - für 1,85 Euro. Ich habe freundlich auf die Differenz hingewiesen, ohne irgendwas zu fordern. Daraufhin erhielt ich mehrere Mails mit wüstesten Beschimpfungen, dass ich schließlich vorher hätte lesen sollen, dass die Tasche eh zu billig weggegangen sei und dass man schließlich auch noch die Kosten für den Weg zur Post berücksichtigen müsse.

Zum Schluss hieß es: Schick die Tasche zurück! Ich trete vom Verkauf zurück!

Das habe ich nicht getan und bekomme jetzt wöchentlich mehrere Drohmails. Kann ich da irgendwas dagegen tun? (Bewertungen sind schon gelaufen).

Gruß

Irene

Hi

Der VK will vom Verkauf zurücktreten? Nach Lieferung?

JS

Nach Lieferung?

Welche Rolle soll das spielen? Man kann sowohl vor als auch nach Lieferung von Verträgen zurücktreten - wenn man es denn kann. Hier kann man es natürlich nicht. Warum auch?

Levay

ich würde den verkäufer darauf hin weisen,dass du einen anwalt einschaltest,wenn er nicht unverzüglich mit den drohmails aufhört.

Hi Levay
Du meinst ich muss bei jedem Ebay-Kauf erstmal xx Tage warten, bevor ich meinen Kauf nutze (Bei Benutzung könnte ja ein schaden entstehen), falls dem VK einfällt das er von seinem Verkauf zurücktreten will???
Wann gehört denn dann ein gekaufter Gegenstand tatsächlich mir?
JS

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich würde den verkäufer darauf hin weisen,dass du einen anwalt
einschaltest,wenn er nicht unverzüglich mit den drohmails
aufhört.

Wenn man selber droht, sollte man auch darauf vorbereitet sein, diese in die Tat umzusetzen. Generell drohen ja die Deutschen schon bei Kleinigkeiten mit Richter und Henker. Wenn diese Drohungen nicht umgesetzt werden, macht man sich lächerlich und verliert die Glaubwürdigkeit.

Einfach die Mails als Spam behandeln und automatisch in den Mülleimer verschieben und Ruhe ist. Zu einem Streit gehören immer 2. Wenn der eine nicht mitstreiten will, hat der andere keine Angriffsfläche und wird von selbst aufhören.

hallo irene,

offensichtlich ist das der selbe verkäufer, der mich seit monaten mit drohmails „beglückt“ und mir jetzt sogar mit einem inkasso-büro droht (hab nicht kapiert, warum. aber egal…).

mein rat: wenn du noch nicht bewertet hast, lasse seine neigung zu drohungen in der bewertund durchklingen. und seine mailadresse schreibst du in den spamfilter - und schon ist ruhe.

ärgere dich nicht über sowas. es kostet nur deine nerven.

schöne grüße
ann

Hi Jimmy

Wann gehört denn dann ein gekaufter Gegenstand tatsächlich
mir?

Du weisst doch: Alles in Deinem Leben ist nur geliehen. Du darfst es
für eine gewisse Zeit benützen, aber niemals ewig.

Gruss
Heinz IANAL!

Hallo,

außerdem kann man ebay mailen und einen möglichen Verstoß gegen die ebay Grundsätze melden

http://pages.ebay.de/help/tp/programs-investigations…

Sonstige Verstöße
· Senden von unaufgeforderten E-Mails (Spam)
http://pages.ebay.de/help/policies/rfe-spam-ov.html

Ob das was bringt weiß ich nicht, aber der Versuch schadet ja nicht.

Stephanie

Hi Jimmy

Wann gehört denn dann ein gekaufter Gegenstand tatsächlich
mir?

Du weisst doch: Alles in Deinem Leben ist nur geliehen. Du
darfst es
für eine gewisse Zeit benützen, aber niemals ewig.

shit… :wink:

Du meinst ich muss bei jedem Ebay-Kauf erstmal xx Tage warten,
bevor ich meinen Kauf nutze

Nein, das meine ich nicht, das habe ich auch nicht gesagt.

(Bei Benutzung könnte ja ein
schaden entstehen), falls dem VK einfällt das er von seinem
Verkauf zurücktreten will???

Ein Rücktritt setzt ein Rücktrittsrecht voraus. Das ist in aller Regel ja überhaupt gar nicht gegeben; so ist auch im vorliegenden Fall kein Rücktrittsrecht ersichtlich.

WENN es zum Rücktritt kommt, gelten die §§ 346 ff. BGB hinsichtlich der Einzelheiten.

Levay

Hi Levay

Nein, das meine ich nicht, das habe ich auch nicht gesagt.

Es ging doch nun aber darum, das der Poster schreibt das der Verkäufer vom Verkauf zurücktritt, und darauf bezog sich mein Kommentar/Frage…
innerhalb welcher Frist ein VK vom VK zurücktreten könne, da du meintest das dies durchaus im Rahmen des Möglichen wäre.

Ein Rücktritt setzt ein Rücktrittsrecht voraus. Das ist in
aller Regel ja überhaupt gar nicht gegeben; so ist auch im
vorliegenden Fall kein Rücktrittsrecht ersichtlich.

Ich zweifelte ja sowieso daran, aber du sagtest dies wäre (nicht in diesem fall) aber grundsätzlich gegeben, Da es hier um den Rücktritt des VK vom VK geht, frage ich dich eben ob ich bei einem Kauf eine bestimmte Frist damit rechnen muss, dass ein VK uU vom VK zurücktritt.

Ich finde dieses Konstrukt im Zusammenhang mit ebay und bereits gelieferter Ware, also einem abgeschlossenen Deal, so abstrus das ich eben nachhakte…

WENN es zum Rücktritt kommt, gelten die §§ 346 ff. BGB
hinsichtlich der Einzelheiten.

was sagt mir das jetzt…
JS

Es ging doch nun aber darum, das der Poster schreibt das der
Verkäufer vom Verkauf zurücktritt, und darauf bezog sich mein
Kommentar/Frage…

Streng genommen wird nur behauptet, dass der Verkäufer den Rücktritt erklärt hat. Für einen wirksamen Rücktritt braucht man aber mehr als eine Rücktrittserklärung; es bedarf insbesondere eines Rücktrittsgrundes. Ein Verkäufer kann nicht nach Belieben vom Vertrag zurücktreten, sondern er braucht dafür einen - hier nicht ersichtlichen - Grund, der sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergibt.

innerhalb welcher Frist ein VK vom VK zurücktreten könne, da
du meintest das dies durchaus im Rahmen des Möglichen wäre.

Welche Frist gilt, kann man nicht einheitlich beantworten. Dasselbe gilt für die Frage, wann die Frist überhaupt beginnt. In Verträgen etwa können ja alle möglichen Fristen vereinbart werden. Im Gesetz gibt es unterschiedliche Regelungen, kommt es auf den Einzelfall an.

Ein Rücktritt setzt ein Rücktrittsrecht voraus. Das ist in
aller Regel ja überhaupt gar nicht gegeben; so ist auch im
vorliegenden Fall kein Rücktrittsrecht ersichtlich.

Ich zweifelte ja sowieso daran, aber du sagtest dies wäre
(nicht in diesem fall) aber grundsätzlich gegeben

Nein, das habe ich nicht geschrieben. Das hast du so interpretiert. Ich habe nur klargestellt, dass es für die Frage des Rücktritts nicht darauf ankommt, ob die Sache schon benutzt wurde oder dergleichen.

Da es hier
um den Rücktritt des VK vom VK geht, frage ich dich eben ob
ich bei einem Kauf eine bestimmte Frist damit rechnen muss,
dass ein VK uU vom VK zurücktritt.

Bei Kaufverrägen gilt in aller Regel, dass man überhaupt nicht mit einem Rücktritt rechnen musss, schon gar nicht als Käufer. Ich habe etwas anderes aber auch nie behauptet. Hauptanwendungsfall für einen Rücktritt des Verkäufers dürfte wohl sein, dass ein Käufer einfach nicht bezahlt. In diesem Fall bekommt er aber wohl auch die Sache nicht geliefert, und die Frage, die du auffwirst, stellt sich gar nicht.

Ich finde dieses Konstrukt im Zusammenhang mit ebay und
bereits gelieferter Ware, also einem abgeschlossenen Deal, so
abstrus das ich eben nachhakte…

Da widerspreche ich überhaupt nicht. Mir fällt spontan auch keine Konstellation ein, in der ein Verkäufer hier ein Rücktrittsrecht haben könnte, jedenfalls nicht, wenn die Ware schon bezahlt wurde.

WENN es zum Rücktritt kommt, gelten die §§ 346 ff. BGB
hinsichtlich der Einzelheiten.

was sagt mir das jetzt…

Dass du dir bitte die Mühe machst, diese §§ nachzuschlagen. Dort findest du etwas zu den Fragen, was gilt, wenn die Sache schon benutzt wurde und an Wert verloren hat.

Levay

Wenn man selber droht, sollte man auch darauf vorbereitet
sein, diese in die Tat umzusetzen. Generell drohen ja die
Deutschen schon bei Kleinigkeiten mit Richter und Henker. Wenn
diese Drohungen nicht umgesetzt werden, macht man sich
lächerlich und verliert die Glaubwürdigkeit.

natürlich müssen den worten taten folgen,wenns nicht anders geht–hab ich schon zweimal mit anwalt durch gezogen–aber meistens reichen eindeutige hinweise.

Danke, danke! Habe jetzt jede Menge hilfreicher Tipps bekommen und werde die Mails einfach als Spam behandeln. War mir nur bisher noch nicht ganz sicher, ob ich eben doch zur Rücksendung gezwungen werden kann. Schließlich will man wegen so einem „Schmarrn“ doch nicht einen Rechtsstreit an den Hals kriegen. Und das mit der Meldung bei ebay probiere ich auch. Schaden kann es ja nicht.

Gruß

Irene

Wenn Du Dir sicher sein willst, geh unter http://www.frag-einen-anwalt.de , geb 20 Euro aus und Du bekomms ne Antwort vom Anwalt für den Fall