Drohbrief per Mail

Hallo!
Der Sachverhalt:
X hat Y eine Mail geschrieben, worin X Y beschimpft hat. In dieser Mail wurden Beleidigungen und Drohungen benutzt.

Y hat daraufhin X erfolgreich angezeigt.

Was ist das höchste Strafmaß, das X erwarten wird?

Gruß
ralfi

Servus!

Y hat daraufhin X erfolgreich angezeigt.

Was heißt „erfolgreich“?

Was ist das höchste Strafmaß, das X erwarten wird?

Ein Jahr Freiheitsstrafe, §§ 185, 241 StGB

Wozu man anmerken muss, dass § 241 nur einschlägig ist, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird. Möglicherweise handelt es sich bei den Drohungen ja auch um Drohungen mit einem Vergehen oder etwas, was gar nicht strafbar ist.

Dies ergänzt:
Levay

Servus!

Y hat daraufhin X erfolgreich angezeigt.

Was heißt „erfolgreich“?

Y hat vom Amtsgericht recht bekommen und X hat einen Strafbefehl erhalten

Was ist das höchste Strafmaß, das X erwarten wird?

Ein Jahr Freiheitsstrafe, §§ 185, 241 StGB

Und das mindeste?

Welche Möglichkeiten hat X aus dieser Situation herauszukommen bzw. welche Handlungen könnten jetzt für X strafmildernd sein?

Was ist das höchste Strafmaß, das X erwarten wird?

Ein Jahr Freiheitsstrafe, §§ 185, 241 StGB

Und das mindeste?

Fünf Tagessätze, dh ein Sechstel Monatseinkommen.

Welche Möglichkeiten hat X aus dieser Situation herauszukommen
bzw. welche Handlungen könnten jetzt für X strafmildernd sein?

X kann Einspruch gegen den Starfbefehl einlegen und es kommt zur mündlichen Verhandlung. Da könnte man zB eine Einstellung erwirken oder gar einen Freispruch.

Was ist das höchste Strafmaß, das X erwarten wird?

Ein Jahr Freiheitsstrafe, §§ 185, 241 StGB

Und das mindeste?

Fünf Tagessätze, dh ein Sechstel Monatseinkommen.

zu wieviel Euro?

Welche Möglichkeiten hat X aus dieser Situation herauszukommen
bzw. welche Handlungen könnten jetzt für X strafmildernd sein?

X kann Einspruch gegen den Starfbefehl einlegen und es kommt
zur mündlichen Verhandlung. Da könnte man zB eine Einstellung
erwirken oder gar einen Freispruch.

Muss da ein Anwalt eingeschaltet werden?

Was ist das höchste Strafmaß, das X erwarten wird?

Ein Jahr Freiheitsstrafe, §§ 185, 241 StGB

Und das mindeste?

Fünf Tagessätze, dh ein Sechstel Monatseinkommen.

zu wieviel Euro?

Ja woher soll ich das denn wissen? Wenn X EUR 3000 im Monat verdient ist ein Sechstel davon EUR 500. Verdient er gar nichts, sind fünf Tagessätze EUR 50.

Welche Möglichkeiten hat X aus dieser Situation herauszukommen
bzw. welche Handlungen könnten jetzt für X strafmildernd sein?

X kann Einspruch gegen den Starfbefehl einlegen und es kommt
zur mündlichen Verhandlung. Da könnte man zB eine Einstellung
erwirken oder gar einen Freispruch.

Muss da ein Anwalt eingeschaltet werden?

Muss nicht, aber wenn man erfolgreich sein will, sollte man dran denken.

X wurde zu 60 Tagessätzen von 10 Euro verurteilt. Ist das gerechtfertigt?

Zur Person X:
-hat kein Einkommen
-Vater ist einfacher Arbeiter
-X hat noch kleines Geschwister
-Mutter verstorben

60 Tagessätze sind doch vielzuviel für einen einfachen „Drohbrief“. X hat ja niemanden ein Haar gekrümmt. Außerdem kommt noch hinzu, dass Y X vorher gedemütigt hat.

Selbst für Beamtenbeleidung gibt es weniger:
http://www.de.indymedia.org/2005/03/108275.shtml
Bericht des Giessener Anzeigers
ich 03.03.2005 07:48

Tumultartige Szenen im Gerichtssaal
(…)gemeinschaftlicher Beamtenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro(…)

X wurde zu 60 Tagessätzen von 10 Euro verurteilt. Ist das
gerechtfertigt?

Uff, dann muss wohl ganz schön heftiges Zeug in der Mail gestanden haben. Sechzig Tagessätze sind eine Menge Holz, auch wenn man bedenkt, dass das laut Gesetz soviel wert ist wie zwei Monate Knast.

An der Höhe der Tagessätze wird es wohl nichts auszusetzen geben. Das Gesetz sieht zwar einen Mindestsatz von EUR 1,- vor, aber 10 dürfte sich da wohl als Mindestsatz eingependelt haben.

Nach meiner vorläufigen Einschätzung kann X mit einem Einspruch nur gewinnen.