Drohende Ablehnung von PKV?

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem mittelgroßen Dilemma. In wenigen Wochen bin ich beihilfeberechtigt(50%) und muss deshalb von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln, weil auf mich ansonsten eine finanzielle Mehrbelastung von ca 100 € pro Monat auf mich zukommen würde. Das kann ich mir bei einem Gehalt von 1000€ brutto nicht leisten.
Ich habe seit ca 2 Jahren leichte Handgelenksschmerzen, ich war ein paar mal beim Orthopäden und auch einmal bei Handchirurgen, der meinte der Diskus wäre beschädigt und man könne eine Artroskopie (minimaler chirurgischer Eingriff) durchführen. Die Schmerzen am Handgelenk sind nicht stark, mal spüre ich gar nichts, mal ein leichtes Druckgefühl, doch sobald ich das Handgelenk ernsthaft belaste, wird der Schmerz in den nächsten Tagen größer. Das NERVT weil es mich vom Sport abhält.
Nun hat mir der Versicherungsmakler, den ich kontaktiert habe um mir den besten Tarif herauszusuchen, eröffnet, dass mich aufgrund der geschilderten Vorgeschichte mich keine PKV nehmen würde! Kann das sein?

Nun hat mir der Versicherungsmakler, den ich kontaktiert habe
um mir den besten Tarif herauszusuchen, eröffnet, dass mich
aufgrund der geschilderten Vorgeschichte mich keine PKV nehmen
würde! Kann das sein?

Ja und nein. Die Versicherungen, die sich im öD auskennen, haben eine sog. „Öffnungsklausel“. D.h. wenn jemand erstmals beihilfeberechtigt wird, kann er mit bestimmten Einschränkungen/Auflagen in die PKV.

Hallo Parmenion,

aufgrund der Vorgeschichte ist mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Dein Versicherungsmakler sollte Risikovoranfragen bei diversen Gesellschaften stellen, um Dir das günstigste Angebot rauszusuchen. So halte ich es selbst auch. Selbst wenn er der Ansicht ist, dass es eine Ablehnung geben würde (was ich nicht denke), so muss er es zumindest versuchen. Es gibt einige Gesellschaften, die im Beihilfebereich infrage kämen. Nicht selten lehnen 7 Gesellschaften ab und die 8. nimmt zu annehmbaren Bedingungen an. Habe ich des öfteren schon erlebt.
Auf keinen Fall wahllos Anträge stellen wie jüngst von Stiftung Warentest empfohlen. Bei einer Ablehnung oder Erschwernis gäbe es einen Eintrag in der zentralen Wagnisdatei der Versicherungen. Das Zauberwort heißt also Risikovoranfrage!!!

Hallo

es gibt zwar die Öffnungsklausel im ÖD (30 % Zuschlag),
aber die gilt nur für Beamte die in den Status zum
Beamten auf Probe bzw. Beamten auf Lebenszeit wechseln.

Wenn zu den geschilderten Beschwerden derzeit Behandlungen angesagt sind, sehe ich zur Zeit keine Möglichkeit einer Aufnahme in eine PKV.

Viele Grüße!

Hallo

es gibt zwar die Öffnungsklausel im ÖD (30 % Zuschlag),
aber die gilt nur für Beamte die in den Status zum
Beamten auf Probe bzw. Beamten auf Lebenszeit wechseln.

Bei uns wird das so gehandhabt, dass jeder, der zum ersten Mal beihilfeberechtigt wird, die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen kann.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordstern,

die Öffnungsaktion gemäß des PKV-Verbandes bezieht sich nicht auf Beamte auf Widerruf, sondern nur auf Beamte auf Probe, bzw. auf Lebenszeit.

Dies kannst Du hier nachlesen:

https://bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung…

Die Möglichkeit besteht natürlich, dass einzelne Krankenversicherungsunternehmen dies anders handhaben.

Viele Grüße!

Merger

Bei dem genannten Einkommen handelt es sich offenbar um ein Refendariat (Beamter auf Widerruf). Dafür gilt nicht die sog. Öffnung für Beamte, sodass mit Ablehnung mind. aber Zuschlag zu rechnen ist.

Ich sehe aber nicht, wie die 100 EUR Mehrbelastung zustandekommen. Der GKV-Beitrag liegt bei ca. 155 EUR plus Pflege. Die PKV für 50 EUR möchte ich sehen.

Die GKV-Mitgliedschaft kann vorteilhaft sein, wenn nach der Ausbildung keine sofortige Übernahme als Beamter erfolgt. Daher würde ich das im Moment gelassen sehen und nicht panisch nach einer PKV suchen.

Gruss

Barmer