Meinem Freund droht die Abschiebung in die Türkei.Da er Jesidischer Kurde ist,wird er dort bestimmt nicht mit offenen Armen begrüßt…ganz im Gegenteil.
So…jetzt zum Wesentlichem.Mein Freund lebt seit ca.27 Jahren in Deutschland und hat ein Kind mit einer deutschen Frau.
Das Ausländeramt hat ihm immer für 2 Jahre einen Aufenthaltstitel ausgestellt.Letztes mal nur für 1 Monat,mit der Begründung,er sei Arbeitslos und Hartz 4 Empfänger.Er solle sich eine Arbeit suchen bei der er über 1000 Euro verdient.
Nur ist es nicht leicht,für einen über 40 Jährigen,eine Arbeit zu bekommen.Er ist gesundheitlich angeschlagen.Er hat dem Ausländeramt Atteste zukommen lassen in dem steht für welche Tätigkeiten er nicht geeignet ist.
Dieses reicht dem Amt nicht.Er wurde aufgefordert innerhalb eines Monats Arbeit zu finden.
Bitte helft uns.Wir haben große Angst dass er abgeschoben wird.Was können wir noch machen?
Wenn gegen ihn kein Haftbefehl vorliegt wird ihm nichts zustoßen. Wenn er Straffällig geworden war und es nicht verjährt ist kommt es auf den Tatbestand an. Seine Anerkennung als Flüchtling damals vor 27 Jahren wurde ganz bestimmt begründet. Und spätestens nach 3 Jahren …
(3) Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder 2 Satz 1 erste Alternative besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, es sei denn, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat nach § 73 Absatz 2a des Asylgesetzes mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme vorliegen. Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Rücknahme vor.
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/26.html
Sehe ich anders.
Ja, die Betriebe tun sich unheimlich schwer damit, jemanden einzustellen, der so kurz vor der Rente steht…
Ich habe ihre Antwort schon als Ironie verstanden.Aber ein Mensch der nicht alle Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen annehmen kann,wird von Firmen nicht gerne eingestellt.
Mein Freund hat sehr viele Bewerbungen verschickt…leider nur Absagen bekommen.
Er ist seit 27 Jahren in Deutschland. Hat er jetzt ein anerkanntes Bleiberecht und es liegt nur an der Arbeitsaufnahme oder hatte er noch nie ein Bleiberecht bekommen sonder immer wieder eine Duldung ?
Hatte er überhaupt schon mal arbeiten können also vor 27 Jahren ? Die Zusatzfragen deswegen weil: Warum jetzt auf einmal die Gefahr einer Abschiebung ? Was hat sich geändert ?
Je mehr Details vom Fall bekannt sind kann hier jemand eine korrektere Antwort geben.
Mir ist unklar warum ein anerkannter Flüchtling auf einmal abgeschoben werden muss wenn er gesundheitliche Probleme darlegt die er ärztlich nachweisen kann. Ausser dem kann er nicht abgeschoben werden wenn gegen ihn in dem Land wohin er abgeschoben werden soll eine lebensbedrohliche Situation herrscht oder er ins Gefängnis muss.
Sorry daß ich jetzt erst antworte,ich hatte keinen Internetzugang.
Also,er hat in Deutschland gearbeitet,war auch mal Selbstständig.Bei der letzten Arbeitsstelle hatte er einen Arbeitsunfall,worauf ihm dann gekündigt wurde.Er zog vor Gericht und bekam eine Entschädigung zugesprochen.
Dann war er beim Ausländeramt um seinen Aufenthaltstitel verlängern zu lassen.Da er Arbeitslosengeld 1 bezog,wurde 2 Jahre verlängert.
Danach bekam er Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4 ).Das Amt hat nur für 2 Monate verlängert,mit der Auflage,er muß in der Zeit Arbeit finden in der er mindestens 1001 Euro verdient.Oder ,als Beweis dass er Arbeit sucht,Bewerbungen einreichen.
Mein Freund hat nun bei 3 Spezialisten Termine.Dies habe ich der Frau von der Behörde mitgeteilt.
Jetzt sollte ich Ihr die genauen Termine zuschicken,habe ich getan.Wenn mein Freund die Arztbesuche erledigt hat möchte Sie alle Befunde haben.
OK,irgendwie kann ich verstehen dass die Behörden vorsichtig sind,aber irgendwie geht das zu weit.Ein Mensch der so lange in Deutschland lebt und gearbeitet hat,kann man doch nicht so einfach abschieben…oder doch???