Liebe Wissende,
kann eine Lebenspartnerschaft als Ablehnungsgrund für eine drohende Arbeitsplatzumsetzung in ein anderes Bundesland angeführt werden?
Angenommen ein Niederlassungsleiter (A) hat selbst gekündigt. Kommissarisch wird seine Arbeit vom darüber stehendem Vorgesetzten (B)weitergeführt.
Die Assistentin von A kann ihre Arbeit wie gewohnt weiterführen. Durch die Entfernung zu B ist z. B. die Abzeichung von Schriftstücken verzögert - daher würde der Assistentin nun eine Arbeitsplatzumsetzung zum Konzernhauptsitz (und Sitz von B) in einem anderen Bundesland angeboten werden.
Angenommen die Assistentin ist zwar ledig, hat aber einen Lebenspartner, der selbst beruflich durch Selbständigkeit ortsgebunden ist - kann dieses Argument angeführt werden, damit die Assistentin in ihrem alten Büro weiterarbeiten kann?
Zählt die Lebenspartnerschaft auch schon wenn sie länger als 1 Jahr besteht - oder erst, wenn beide in einer gemeinsamen Wohnung wohnen?
Ich danke Euch für Eure Antworten!
*lg Birgit