Drohende energiesperre

Liebe/-r Experte/-in,
darf ein Energiegrundversorger (also der ortsansässige Eneriekonzern)auf Grund von Rückständen aus einem früheren Vertragsverhältnisses die Energieverorgung abstellen, obwohl über diesen derzeit keine Energie bezogen (vom anderen Anbieter)wird ?
Und welche Rechtsgrundlagen gibt es in diesem Fall ?
Grundder Frage:
Rückstände aus alter Wohnung (angemahnt nach 2,5 Jahren nach Auszug)können wegen momentaner Zahlungsunfähigkeit nicht sofort beglchen werden, und in neuer Wohnung laufen Verträge über Vermieter und werden mit den Nebenkosten an den bezahlt.

Hallo,
da kenne ich mich leider nicht aus. Ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden.
Marco

Grundsätzlich darf ein Versorger natürlich bei alten Rückständen im Extremfall auch die Lieferung einstellen.

Mir ist allerdings unklar, wie er die Lieferung einstellen könnte, wenn er gar nicht mehr der aktuelle Lieferant ist.

Und wenn die Verträge über den Vermieter laufen und über die Nebenkosten abgerechnet werden - sehr ungewöhnlich - dann besteht ja offensichtlich kein Vertragsverhältnis, innerhalb dessen er eine Möglichkeit zur direkten Einwirkung hätte.

Irgendwie ist die Situation nach dieser Beschreibung für mich noch nicht ganz klar.

Kann dir da leider nicht weiterhelfen. Wuerde mal vermuten, dass die das schon duerfen, welche andere Moeglichkeit haetten sie denn sonst an dein Geld zu kommen?

Daniel

Liebe/-r Experte/-in,
darf ein Energiegrundversorger (also der ortsansässige
Eneriekonzern)auf Grund von Rückständen aus einem

früheren

Vertragsverhältnisses die Energieverorgung abstellen,

obwohl

über diesen derzeit keine Energie bezogen (vom anderen
Anbieter)wird ?
Und welche Rechtsgrundlagen gibt es in diesem Fall ?
Grundder Frage:
Rückstände aus alter Wohnung (angemahnt nach 2,5

Jahren nach

Auszug)können wegen momentaner Zahlungsunfähigkeit

nicht

sofort beglchen werden, und in neuer Wohnung laufen

Verträge

über Vermieter und werden mit den Nebenkosten an den

bezahlt.

Hallo,mit dem Anbieter in Verbindung setzen

Hallo,

es tut mir leid aber dazu kann ich nichts sagen zumal es sich um eine juristische Frage handelt… Scheint eine komplexe Situation zu sein

Gruß Andreas (z.Zt. Irland)