Liebe/-r Experte/-in,
darf ein Energiegrundversorger (also der ortsansässige Eneriekonzern)auf Grund von Rückständen aus einem früheren Vertragsverhältnisses die Energieverorgung abstellen, obwohl über diesen derzeit keine Energie bezogen (vom anderen Anbieter)wird ?
Und welche Rechtsgrundlagen gibt es in diesem Fall ?
Grundder Frage:
Rückstände aus alter Wohnung (angemahnt nach 2,5 Jahren nach Auszug)können wegen momentaner Zahlungsunfähigkeit nicht sofort beglchen werden, und in neuer Wohnung laufen Verträge über Vermieter und werden mit den Nebenkosten an den bezahlt.
Hallo,
da kenne ich mich leider nicht aus. Ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden.
Marco
Grundsätzlich darf ein Versorger natürlich bei alten Rückständen im Extremfall auch die Lieferung einstellen.
Mir ist allerdings unklar, wie er die Lieferung einstellen könnte, wenn er gar nicht mehr der aktuelle Lieferant ist.
Und wenn die Verträge über den Vermieter laufen und über die Nebenkosten abgerechnet werden - sehr ungewöhnlich - dann besteht ja offensichtlich kein Vertragsverhältnis, innerhalb dessen er eine Möglichkeit zur direkten Einwirkung hätte.
Irgendwie ist die Situation nach dieser Beschreibung für mich noch nicht ganz klar.
Kann dir da leider nicht weiterhelfen. Wuerde mal vermuten, dass die das schon duerfen, welche andere Moeglichkeit haetten sie denn sonst an dein Geld zu kommen?
Daniel
Liebe/-r Experte/-in,
darf ein Energiegrundversorger (also der ortsansässige
Eneriekonzern)auf Grund von Rückständen aus einem
früheren
Vertragsverhältnisses die Energieverorgung abstellen,
obwohl
über diesen derzeit keine Energie bezogen (vom anderen
Anbieter)wird ?
Und welche Rechtsgrundlagen gibt es in diesem Fall ?
Grundder Frage:
Rückstände aus alter Wohnung (angemahnt nach 2,5
Jahren nach
Auszug)können wegen momentaner Zahlungsunfähigkeit
nicht
sofort beglchen werden, und in neuer Wohnung laufen
Verträge
über Vermieter und werden mit den Nebenkosten an den
bezahlt.
Hallo,mit dem Anbieter in Verbindung setzen
Hallo,
es tut mir leid aber dazu kann ich nichts sagen zumal es sich um eine juristische Frage handelt… Scheint eine komplexe Situation zu sein
Gruß Andreas (z.Zt. Irland)