Guten Abend an alle Insolvenzrechtler.
Werde evtl. rechtlichen Beistand benötigen bzgl. einer
drohenden Insolvenz.
Meine Sorge:
Habe eine kl. Firma, die durch Lieferantenverschulden in Schieflage geraten ist.
Es droht eine Schadensersatzklage, die zur Insolvenz führen würde.
Die einzige Verbindlichkeit ist aktuell lediglich
das Darlehen eines Bekannten, den ich ungern in Schwierigkeiten bringen würde.
Wenn dieses Darlehen kurzfristig ausgegelichen werde würde, wie gross wäre das Risiko, dass nachträglich im Zuge einer Gesellschaftergleichbehandlung im Falle der Insolvenz der Bekannte sein Geld zurückzahlen muss, so dass es Teil der Insolvenzmasse werden würde ?
Ist es evtl. eine Frage der Zeit, die zwischen Insolvenzantrag und Ausgleich des Darlehens, also Rückzahlung des Darlehens, liegt ?
Unternehmer lohnt sich nicht …
Würde mich über eine entsprechende und hoffentlich beruhingende Antwort freuen.
Mit freunlichen Grüssen