Drohende Firmen-Insolvenz

Guten Abend an alle Insolvenzrechtler.

Werde evtl. rechtlichen Beistand benötigen bzgl. einer
drohenden Insolvenz.
Meine Sorge:
Habe eine kl. Firma, die durch Lieferantenverschulden in Schieflage geraten ist.
Es droht eine Schadensersatzklage, die zur Insolvenz führen würde.
Die einzige Verbindlichkeit ist aktuell lediglich
das Darlehen eines Bekannten, den ich ungern in Schwierigkeiten bringen würde.

Wenn dieses Darlehen kurzfristig ausgegelichen werde würde, wie gross wäre das Risiko, dass nachträglich im Zuge einer Gesellschaftergleichbehandlung im Falle der Insolvenz der Bekannte sein Geld zurückzahlen muss, so dass es Teil der Insolvenzmasse werden würde ?

Ist es evtl. eine Frage der Zeit, die zwischen Insolvenzantrag und Ausgleich des Darlehens, also Rückzahlung des Darlehens, liegt ?

Unternehmer lohnt sich nicht … :frowning:

Würde mich über eine entsprechende und hoffentlich beruhingende Antwort freuen.

Mit freunlichen Grüssen

Hallo,
solange keine Insolvenz beantragt wurde dürfte da nichts passieren. Sie versuchen ja Ihre Schulden zu tilgen.

Wenn allerdings die Insolvenz von Ihnen, oder einem Gläubiger beantragt wurde, würden Sie sich in dem Falle strafbar machen.

Es ist nicht einfach. Vor allem wenn man wegen anderen, die nicht zahlen in so einer Lage kommt.
Leider haben wir in Deutschland keine gerechten Gesetze. Es heißt nur, der kann doch nicht zahlen und wie man selber da steht, dass ist denen egal.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass alles noch gut aus geht.

Gruss

Wenn er das Geld bekommt dann und du innerhalb 12 Monaten Insolvenzantrag stellst wird er es zurück Bezahlen müssen.

Hallo, da ich kein Jurist bin, möchte ich lieber keine falsche Stellungnahme von mir geben. Die Zusammenhänge sind mir im Moment nicht so ganz übersichtlich. Da würde ich doch gezielter Juristen befragen. Danke für die Anfrage. Leider kann ich hier nicht weiterhelfen! flexi

Hallo Leider kann ich da nicht helfen. Gruß Juegud

Mir ist bekannt, dass alle Zahlungseingänge, die 3 Monate zurückliegen, rückabgewickelt werden können. Hoffe, dass das hilfreich ist. LG kerstinml

Sorry, aber ohne den konkreten Vorgang zu kennen hann ich hier keine Auskunft geben…ist das denn Sicher dass die FA pleite ist/geht?
Soll die FA gerettet werden? Sind Aufträge vorhanden?

Hallo Herr Schmidt,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Kann Ihnen aber mitteilen, wie es anderen in ähnlichen Situationen ergangen ist: erfolgreiche Rückforderung durch Ins-Verwalter innerhalb von 6 Monaten (in einem Fall sogar innerhalb von 2 Jahren). Es gab aber auch Fälle, in denen der Ins-Verwalter nur 3 Monate zurückgeblickt hat.

Gesellschafter? Dann schauen Sie mal im KONTRAK und ggf. BILMOG unter deren Haftung nach. Es haftet nicht mehr nur der GF.

Klevere Darlehensgeber sichern ihre Forderungen z.B. durch Abtretungen ab. (aber siehe vorstehenden Absatz)

Haben Sie keine Möglichkeit, den drohenden Schadensersatz an Ihren Lieferanten abzutreten?

Viel Erfolg.

Hallo,
ich habe keine genaue ahnung, aber würde das mal so beantworten. du als darlehensnehmer zahlst dem geldgeber schnellstmöglich das darlehen zurück und hoffst, daß nix passiert. allerdings begünstigst du ja einen gläubiger zuungunsten der anderen gläubiger, was dann eine strafrechtliche komponente hat, wenn mann familäre hilfe oder umgehungstatbestände vermuten könnte. wenn die darlehenslage eindeutig vertaglich geregelt ist, früheingesetzte und regelmäßig erfolgte zins zahlungen auf einen nicht vordatierten zeitpunkt schließen lassen, darlehensgeber nicht aus der geraden linie stammt oder ehepartner ist, wären weitere umgehungs-tatbestände schwer zu ermitteln.

Wenn du in kenntnis einer wahrscheinlichen Insolvenz aber einen gläubiger bevorzugst und vermögensposten zugunsten des einen auskehrst vor insolvenz, dann könnte zwar der gläubiger (hier darlehensgeber) mit etwas glück fröhlich werden, aber du hättest bei einem gewieften insolvenzverwalter ein betrugsverfahren an der Backe ! das ist für spätere engagements wegen eintrag im polizeilichen führungszeugnis / schufa / creditreform etc. manchmal mißlich !

Jurist suchen und eindeutig klären oder aber schnell darlehen rückführen und hoffen es fällt nix auf !
Gruß
Michael

Guten Tag,

ich gehe davon aus, dass Sie eine Kapitalgesellschaft haben (denn nur dann sind Sie Insolvenzantragspflichtig).

Wenn Sie in die Insolvenz fallen, würden (was von verschiedenen Umständen abhängt), dann müssen Sie damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter unter Umständen Zahlungen, die Sie an Ihren Bekannten leistet, anficht, mit der Folge, dass Ihr Bekannter sodann die angefochtene Zahlung (Darlehensrückzahlung) an den Insolvenzverwalter herausgeben muss.

Das liegt sicherlich nicht in Ihrem Sinne.

Bitte nehmen Sie es ernst - jetzt ist ein Profi gefragt (aber ein wirklicher Profi).

Viel Glück.

hallo Mark Schmidt,

rechtlicher Beistand bei einer Insolvenzanwaeltin, waere hier sicher angebracht. Die Frage ist ob wirklich Insolvenz angemeldet werden muss wenn sich ohne dieses Lieferantenverschulden die Firma grundsaetzlich tragen wuerde.
Also beraten lassen. Die einzig richtige Richtung.

Hallo Mark,

geht es denn um ein offizielles Darlehen oder war es unter der Hand geliehen, ohne Vertrag?
Ich weiß ja nicht um wieviel es geht, aber könnte man sowas nicht mit einem kurzfristigen Bankdarlehen ausgleichen?
Ich meine wenn es um ausstehende Zahlungen geht, die Sie im Moment ausgleichen müssten damit das normale Geschäft weiterlaufen kann, dann hilft die Bank doch sicherlich aus??

Ich würde das versuchen.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo tut mir leid bei dieser Frage kann ich nicht hefen.

Hallo,

ich bin nicht absolut sicher,habe aber äusserste Bedenken, dass das Darlehen zur Insolvenzmasse gehören würde, da die drohende Insolvenz schon bekannt ist!!!

Ich bin Mitglied im Zwangsversteigerungshilfe-Verein. Wenn Sie Interesse haben, könnten Sie sich von dort Unterstützung holen. Dann bitte einfach nochmal melden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Beste Grüße
Iris

es könnte von dem insoverwalter rückgängig gemacht werden