Hallo anonymus/Ute?,
Können die Mitarbeiter denn feststellen lassen ob noch genug Geld da ist die nächsten Monate alle zu bedienen?
Das ist schon nicht so einfach. Es könnte ja prinzipiell auch sein, dass es die Art des Arbeitgebers ist, verzögert zu zahlen.
Das hört sich zwar für meine Ohren nach „nicht können“ an, muss es aber nicht zwangsläufig sein. Wie will man eine Aussage über die nächsten Monate treffen? Sofern es sich um ein Unternehmen handelt, welches wenige große Aufträge bearbeitet, ist das vielleicht möglich, wenn es aber darum geht, ob man in den nächsten Monaten noch ausreichend Aufträge bekommen wird, wird auch der Arbeitgeber selbst keine sichere Aussage treffen können. Am informiertesten sind wohl wie üblich diejenigen in der Buchhaltung.
Das heisst kann man anonym denn Anfragen an Schufa oder co stellen?
Klar kann man das.
Oder kann man feststellen ob der Arbeitgeber nur ein paar Tage länger gerne auf seinem Geld sitzt?
Das kann man nur feststellen, indem man „nicht zahlen können“ ausschließt, und das halte ich für schwierig. Auf der anderen Seite kenne ich nur ganz wenige Fälle, in denen nicht pünktlich gezahlt wird, obwohl es möglich wäre. Nur beweist es eben noch nichts.
Auf Anfragen der AN reagiert der AG regelmäßig patzig unter dem Motto wir haben doch erst den 19. usw.
Das ist ganz gewiss keine vernünftige Art, mit Leuten umzugehen, deren Leistung man braucht. Ich kenne allerdings auch Leute, die so mit ihren Mitarbeitern umgehen. Nicht, dass ich das in irgendeiner Weise gut finde oder auch nur verstehen kann (die Arbeitnehmer haben schließlich auch Verpflichtungen, die sie pünktlich bedienen möchten) - Insolvenz muss es nicht zwangsläufig heißen.
Arbeitsrechtlich hat man hier Möglichkeiten, man kann vom Arbeitgeber die pünktliche Zahlung verlangen. Allerdings ist das natürlich eine heikle Geschichte, wenn man auf den Arbeitsplatz angewiesen ist.
Es ist eine doofe Situation, wenn man etwas ahnt, aber nichts Genaues weiß und sich daher auf nichts einstellen kann, gerade, wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist. Ich würde abwägen, ob es so wie in der Vergangenheit weiterlaufen kann (so hatte ich es verstanden, dass die Zahlungsverzögerungen schon seit langem so bestehen), oder ob ich auf eine Klärung dränge. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, vom direkten Gespräch mit dem ArbG über ein gemeinsames Gespräch mit Kollegen, die Wahl eines Betriebsrates (bei entsprechender Größe des Unternehmens), die Hinzuziehung der Gewerkschaft etc.
Kann man sich unter den Umständen denn an das Arbeitsamt wenden, oder erst wenn es zu spät ist.
Das Arbeitsamt kann hier nichts machen außer Informationen entgegen nehmen. Ich nehme an, Du denkst an Insolvenzgeld, aber das kommt erst im Falle einer Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens ins Spiel.
Gruß,
Oskar