Drohende Insolvenz des AG?

Hallo,

Arbeitgeber A ist dafür bekannt die Löhne und Gehälter gerne etwas später zu zahlen wie lt. Arbeitsvertrag festgelegt. Beides muss laut Arbeitsverträgen zum 15. auf dem Konto der Mitarbeiter sein, jedoch ist es teilweise zum 20. oder später noch nicht da. Gleichzeitig ist bekannt, dass auch Lieferanten erst einmal ein paar Mal mahnen müssen bis sie ihr Geld bekommen. Auch die Sozialversicherungen / Krankenkassen bekommen regelmäßig ihr Geld zu spät. Können die Mitarbeiter denn feststellen lassen ob noch genug Geld da ist die nächsten Monate alle zu bedienen? Kann man sich unter den Umständen denn an das Arbeitsamt wenden, oder erst wenn es zu spät ist. Oder kann man feststellen ob der Arbeitgeber nur ein paar Tage länger gerne auf seinem Geld sitzt? Das heisst kann man anonym denn Anfragen an Schufa oder co stellen? Auf Anfragen der AN reagiert der AG regelmäßig patzig unter dem Motto wir haben doch erst den 19. usw.

Danke (anonymus)

Hallo anonymus/Ute?,

Können die Mitarbeiter denn feststellen lassen ob noch genug Geld da ist die nächsten Monate alle zu bedienen?

Das ist schon nicht so einfach. Es könnte ja prinzipiell auch sein, dass es die Art des Arbeitgebers ist, verzögert zu zahlen.
Das hört sich zwar für meine Ohren nach „nicht können“ an, muss es aber nicht zwangsläufig sein. Wie will man eine Aussage über die nächsten Monate treffen? Sofern es sich um ein Unternehmen handelt, welches wenige große Aufträge bearbeitet, ist das vielleicht möglich, wenn es aber darum geht, ob man in den nächsten Monaten noch ausreichend Aufträge bekommen wird, wird auch der Arbeitgeber selbst keine sichere Aussage treffen können. Am informiertesten sind wohl wie üblich diejenigen in der Buchhaltung.

Das heisst kann man anonym denn Anfragen an Schufa oder co stellen?

Klar kann man das.

Oder kann man feststellen ob der Arbeitgeber nur ein paar Tage länger gerne auf seinem Geld sitzt?

Das kann man nur feststellen, indem man „nicht zahlen können“ ausschließt, und das halte ich für schwierig. Auf der anderen Seite kenne ich nur ganz wenige Fälle, in denen nicht pünktlich gezahlt wird, obwohl es möglich wäre. Nur beweist es eben noch nichts.

Auf Anfragen der AN reagiert der AG regelmäßig patzig unter dem Motto wir haben doch erst den 19. usw.

Das ist ganz gewiss keine vernünftige Art, mit Leuten umzugehen, deren Leistung man braucht. Ich kenne allerdings auch Leute, die so mit ihren Mitarbeitern umgehen. Nicht, dass ich das in irgendeiner Weise gut finde oder auch nur verstehen kann (die Arbeitnehmer haben schließlich auch Verpflichtungen, die sie pünktlich bedienen möchten) - Insolvenz muss es nicht zwangsläufig heißen.

Arbeitsrechtlich hat man hier Möglichkeiten, man kann vom Arbeitgeber die pünktliche Zahlung verlangen. Allerdings ist das natürlich eine heikle Geschichte, wenn man auf den Arbeitsplatz angewiesen ist.

Es ist eine doofe Situation, wenn man etwas ahnt, aber nichts Genaues weiß und sich daher auf nichts einstellen kann, gerade, wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist. Ich würde abwägen, ob es so wie in der Vergangenheit weiterlaufen kann (so hatte ich es verstanden, dass die Zahlungsverzögerungen schon seit langem so bestehen), oder ob ich auf eine Klärung dränge. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, vom direkten Gespräch mit dem ArbG über ein gemeinsames Gespräch mit Kollegen, die Wahl eines Betriebsrates (bei entsprechender Größe des Unternehmens), die Hinzuziehung der Gewerkschaft etc.

Kann man sich unter den Umständen denn an das Arbeitsamt wenden, oder erst wenn es zu spät ist.

Das Arbeitsamt kann hier nichts machen außer Informationen entgegen nehmen. Ich nehme an, Du denkst an Insolvenzgeld, aber das kommt erst im Falle einer Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens ins Spiel.

Gruß,
Oskar

Hallo,

Das heisst kann man anonym denn Anfragen an Schufa oder co stellen?

Klar kann man das.

Eine anonyme Anfrage wird nur nichts bringen.

MfG

Hi,

Eine anonyme Anfrage wird nur nichts bringen.

das mag richtig sein und ich würde es in der Regel auch vermuten. Pauschal kann man das aber so nicht sagen.

Gruß,
Oskar

Hallo

Arbeitgeber A ist dafür bekannt die Löhne und Gehälter gerne
etwas später zu zahlen wie lt. Arbeitsvertrag festgelegt.
Beides muss laut Arbeitsverträgen zum 15. auf dem Konto der
Mitarbeiter sein, jedoch ist es teilweise zum 20. oder später
noch nicht da. Gleichzeitig ist bekannt, dass auch Lieferanten
erst einmal ein paar Mal mahnen müssen bis sie ihr Geld
bekommen.

Ich habe da einen „Bekannten“… Wenn der zu mir kommt und fragt „LeoLo, haste mal 100 Euro“ sage ich „Hier, bitte schön.“ Dann sagt er: „Danke, kriegst übermorgen wieder“. Dann denke ich: „Klar… Dein „übermorgen“ kenn’ ich…“ Aber ich weiß trotzdem, daß ich es im Sinne seiner Definition von „übermorgen“ wiederkriege. Daß das bei ihm immer ein paar Tage länger dauert, hat aber nichts mit seiner Zahlungsfähigkeit zu tun :wink:

Wenn ich mir deinen Text so anschaue und lese, daß der AG „regelmäßig“ später zahlt und „dafür bekannt“ ist, dann haben er und mein Bekannter offensichtlich etwas gemein…

Rechtens ist das Vorgehen des AG natürlich nicht. Vereinbarte Fälligkeitstermine sind einzuhalten. Der AN könnte den AG abmahnen und ggf nach mehrfacher erfolgloser Abmahnung das AV fristgerecht beenden (was er natürlich auch so jederzeit machen darf). Interessant bzgl drohender Insolvenz wird es wohl aber erst, wenn die Gehaltszahlungen sich immer weiter nach hinten verschieben oder Lieferanten die Lieferungen einstellen oder nur noch gegen Vorkasse gezahlt wird oder andere eindeutige negative Veränderungen eintreten. Dann besteht seitens der AN tatsächlich Handlungsbedarf.

Was mich an dem Text aber insgesamt irritiert, ist, daß der AN hier scheinbar sehr genau darüber Bescheid weiß, wann Krankenkassen, Lieferanten usw ihr Geld bekommen, aber die Zahlungsfähigkeit nicht einzuschätzen vermag. Woher hat der AN denn seine detaillierten Kenntnisse über die Tilgung ausstehender Verbindlichkeiten? Die Sozialversicherungsträger fackeln übrigens in der Regel nicht lange…

Gruß,
LeoLo

P.S.:
Zum Thema Schufa-Auskünfte ein Auszug aus meineschufa.de:
FAQ
Wer darf Informationen bei der SCHUFA anfragen?

Berechtigt zum Erfragen einer SCHUFA-Auskunft ist nur, wer Geschäfte mit einem wirtschaftlichen Risiko zu betreuen hat – wie Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Versand- und Einzelhandel, die meisten Telefongesellschaften sowie sonstige Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen gegen Kredit gewähren.

Hallo,

Hallo,
Wie sieht es denn mit einem Betriebsrat aus? Könnte man in dem fiktiven Unternehmen einen Gründen oder gibt es gar schon einen? Der Betriebsrat kann über seinen Wirtschaftausschuss die wirtschaftliche Situation abfragen.
Gruß Michael

ich habe den Artikel den Regeln entsprechend angepasst
Guido [MOD]

Also.

in diesem fiktiven Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat. Es ist von Seiten der AN anscheinend kein Interesse da.

Rechtens ist das Vorgehen des AG natürlich nicht. Vereinbarte
Fälligkeitstermine sind einzuhalten. Der AN könnte den AG
abmahnen und ggf nach mehrfacher erfolgloser Abmahnung das AV
fristgerecht beenden (was er natürlich auch so jederzeit
machen darf).

Nun gut, wenn aber die AN es lieber in Kauf nehmen weil sie keinen neuen Arbeitsplatz finden? Es handelt sich meist um ungelernte Kräfte.

Interessant bzgl drohender Insolvenz wird es
wohl aber erst, wenn die Gehaltszahlungen sich immer weiter
nach hinten verschieben oder Lieferanten die Lieferungen
einstellen oder nur noch gegen Vorkasse gezahlt wird oder
andere eindeutige negative Veränderungen eintreten. Dann
besteht seitens der AN tatsächlich Handlungsbedarf.

So weit ist es im fiktiven Unternehmen noch nicht. Es ist halt aber meist so eine Woche später.

Was mich an dem Text aber insgesamt irritiert, ist, daß der AN
hier scheinbar sehr genau darüber Bescheid weiß, wann
Krankenkassen, Lieferanten usw ihr Geld bekommen, aber die
Zahlungsfähigkeit nicht einzuschätzen vermag.

Indem der AN Anrufe von Krankenkassen entgegen nimmt (oder von AN) die nach dem Geld fragen. Bzw. bei Bestellungen darauf hingewiesen wird, dass erst nach Bezahlung der alten Rechnung geliefert werden kann. Bei genauer Nachfrage beim Chef ist eben diese Rechnung nie eingegangen. (Komisch nur, sie ist ja bei der Lieferung mit dabei und die ist da gewesen).

Woher hat der AN

denn seine detaillierten Kenntnisse über die Tilgung
ausstehender Verbindlichkeiten? Die Sozialversicherungsträger
fackeln übrigens in der Regel nicht lange…

S.o. jedoch hat der AN keinen Einblick in die Konten, daher auch keine Ahnung ob es am mangelden Geld oder nur an der mangelden Zahlungsmoral scheitert.

Danke

auch für die Informationen über Schufaauskünfte.

Hallo anonymus, oben wurde ja schon einiges zum Thema geschrieben.
Ich selber habe das auch mitgemacht ab 2005, es fing genauso an wie du es schilderst bis sich die Lohnzahlungen dann um mehr als 2 Monate Verzögerten. Abmahnen usw. kannst du natürlich deinen AG-aber bringen tut dir das nix. Um es kurz zu machen, entweder die/der AN macht mit solange es geht oder man zieht als AN die Konzequenzen und geht.
Aber in dem Fall den du Schilderst sind es ja bisher nur ein paar Tage
bleib in der Ruhe, Zahlungen eventuell auf den letzten des Monats legen. Übrigens ich habe die Konsequenz gezogen und habe Gekündigt nach über 27 Jahren, den Lohn gab/gibt es seit 2007 gedrittelt-für den Monat Juni gab es gestern die erste Lohnzahlung also wenn ein AN 1200.-Verdient - 400.- wann es den rest gibt weiß keiner wahrscheinlich mitte August oder so.
Gruß Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Rechtens ist das Vorgehen des AG natürlich nicht. Vereinbarte
Fälligkeitstermine sind einzuhalten. Der AN könnte den AG
abmahnen und ggf nach mehrfacher erfolgloser Abmahnung das AV
fristgerecht beenden (was er natürlich auch so jederzeit
machen darf).

Nun gut, wenn aber die AN es lieber in Kauf nehmen weil sie
keinen neuen Arbeitsplatz finden? Es handelt sich meist um
ungelernte Kräfte.

Naja, das klingt aber stark nach „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Wenn die Angst um den Arbeitsplatz größer ist als der Mut, seine Recht durchzusetzen (und das meine ich absolut neutral ohne Wertung!), dann muß man die gegebenen Umstände eben einfach weiter hinnehmen und seine Ausgaben so versuchen zu organisieren, daß der verspätete Gehaltseingang „akzeptabel“ ist.

Also: entweder agieren oder hinnehmen.

Interessant bzgl drohender Insolvenz wird es
wohl aber erst, wenn die Gehaltszahlungen sich immer weiter
nach hinten verschieben oder Lieferanten die Lieferungen
einstellen oder nur noch gegen Vorkasse gezahlt wird oder
andere eindeutige negative Veränderungen eintreten. Dann
besteht seitens der AN tatsächlich Handlungsbedarf.

So weit ist es im fiktiven Unternehmen noch nicht. Es ist halt
aber meist so eine Woche später.

Das ist bzgl einer Insolvenz eher Firlefanz (ohne dabei die persönliche schwierige konkrete Situation des AN herunterspielen zu wollen).

S.o. jedoch hat der AN keinen Einblick in die Konten, daher
auch keine Ahnung ob es am mangelden Geld oder nur an der
mangelden Zahlungsmoral scheitert.

Die Antwort darauf wird er wohl auch nicht kriegen.

Gruß,
LeoLo