Drohende Insolvenz

Hallo,

welche konsequenzen hat ein Arbeitnehmer wenn der über die Zahlungsunfähigkeit der Firma aufgrund von anhäufungen der Gerichtsvollzieher und Lieferantenproblem bescheid weiß?

Habe gehört das sich ein AN strafbar macht wenn er dies nicht zur Anzeige bringt.
Außerdem habe ich gehört das AN’s ihre Löhne 3 Monate rückwirkend zurückzahlen mussten.

Danke im vorraus

Hallo

welche konsequenzen hat ein Arbeitnehmer wenn der über die
Zahlungsunfähigkeit der Firma aufgrund von anhäufungen der
Gerichtsvollzieher und Lieferantenproblem bescheid weiß?

Er bewirbt sich rechtzeitig anderswo.

Habe gehört das sich ein AN strafbar macht wenn er dies nicht
zur Anzeige bringt.

Der einzige, der sich strafbar macht, wenn er eine drohende oder eingetretene Insolvenz nicht „anzeigt“, ist der Geschäftsführer bzw. Inhaber.

Außerdem habe ich gehört das AN’s ihre Löhne 3 Monate
rückwirkend zurückzahlen mussten.

Naja, _zurück_zahlen muss man immer _rück_wirkend, nich? :wink:
Aber das ist - jenseits aller Semantik - auch nur ein Gerücht.

Gruß
smalbop

Außerdem habe ich gehört das AN’s ihre Löhne 3 Monate
rückwirkend zurückzahlen mussten.

Naja, _zurück_zahlen muss man immer
_rück_wirkend, nich? :wink:
Aber das ist - jenseits aller Semantik - auch nur ein Gerücht.

Hallo smalbop,
alles nur Gerüchte? http://www.google.de/search?q=lohn+zur%FCck+Insolvenz
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

jaja, ich weiß, gewisse Herrschaften sind offenbar nicht immer ganz ausgenüchtert, wenn sie von ihrem Ressort neue Rechtsnormen mit heißer Nadel und ohne erkennbare Abstimmung mit Nachbarressorts zusammenstricken lassen und dann - stets kurz vor der Sommerpause - im Eilverfahren durchs in der Sache meist ahnungslose Parlament peitschen. Mittlerweile hat man sich als Bürger an diese Segnungen der repräsentativen Demokratie ja fast gewöhnt.

Allerdings steht in § 129 InsO ja nicht „Der Arbeitnehmer muss rückzahlen“ sondern nur „Der Insolvenzverwalter kann anfechten“. Es ist also immer noch ein Gericht, das je nach Lage des Einzelfalls entscheidet. Von einem „Muss“ kann a priori keine Rede sein. Und falls wirklich etwas schief geht, wird dem AN eben Insolvenzgeld anstelle des dann zurückzuzahlenden Lohns ausgezahlt.

Gruß
smalbop