Drohende obdachlosigkeit wegen eigenbedarf

Rollstuhlfahrein ehemann hund und katze suchen dringendst ein haus zu ebener erde oder eine wohnung zu ebener erde mit mindestens 3 Zimmer für Max 353 euro + hundert fünfzig euro nebenkosten + Heizung wo ich hilfe im raum rendsburg eckernförde finde da wir ab dem ersten elften sonst obdachlosen sinde da die arge sagt Sie ist da für nicht zu ständig und das wohnungsamt hat leider nichts an Wohnung Bitte um Hilfen

wie wäre es damit ?

http://www.immobilienscout24.de/Suche/S-T/Wohnung-Mi…

Hallo,

Rollstuhlfahrein ehemann hund und katze

Ist nicht böse gemeint, aber eventuell erhöhen kein Hund und/oder keine Katze zumindest die Chancen einen Vermieter zu finden.

suchen dringendst ein haus zu ebener erde oder eine wohnung zu ebener erde mit mindestens 3 Zimmer

Vielleicht machen es bei zwei Leuten auch zwei Zimmer. Auch das könnte zumindest die Auswahl und damit die Chancen erhöhen.

für Max 353 euro + hundert fünfzig euro nebenkosten + Heizung
wo ich hilfe im raum rendsburg eckernförde finde, da wir ab dem ersten elften sonst obdachlos sind, da die arge sagt, sie ist da für nicht zuständig

Also man steht im Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII?

und das wohnungsamt hat leider nichts an Wohnung

Eventuell helfen da bereits die oben genannten Modifikationen der Ansprüche an den Wohnraum.
Ansonsten ist natürlich das Sozialamt (oder wie das auch immer vor organisatorisch Ort geregelt oder bezeichnet sein mag) auch dafür zuständig drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.
Das bedeutet freilich nicht, dass die einem jede Wunschkonstellation finanzieren könnten oder irgendeinen Vermieter zwingen könnten. Im Zweifel bekommt man dann in irgend einer städtischen Wohnung/Odachlosenunterkunft ein Obdach.
Des Weiteren sind sowohl bei SGB II als auch XII die tatsächlichen Wohnkosten zu übernehmen. Bei jemanden mit besonderen Bedürfnissen (Hund (Blindenhund u.ä. mag eine Ausnahme sein) und Katze zählen aber nicht dazu) kann dabei auch eine höhere Angemessenheit vorliegen.
Da es nicht viel kostet, wäre hier wahrscheinlich der Gang zu einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt anzuraten. Der weiß dann sicher auch wie man den Beratungsschein bekommt, so dass dies fast nichts kostet.
Solch ein Anwalt weiß jedenfalls, was dem Hilfebedürftigen zusteht und wie die Behörde zeitnah zu einer Lösung bewegt werden kann.
Daneben sollte man sich um entsprechende Vermietungsangebote kümmern und die der ARGE vorlegen. Wenn die nicht beelgen können, dass es keine günstigeren Wohnungen ebenerdig oder mit Fahrstuhl gibt, dann müssten die im Zweifel auf die billigste beazheln, selbst wenn sie über irgendwelchen Regelsätzen liegt. Und genau bei diesem Diskurs kann ein Anwalt sehr hilfreich sein.

Der Tipp der nun schon zu spät kommt, ist natürlich der, sich rechtzeitig zu kümmern und sich ggf. anwaltlich beraten lassen, was die Kündigung der Wohnung angeht. Denn auch das ist selbst bei Eigenbedarf nicht in allen Fällen so einfach möglich. Gerade wenn Obdachlosigkeit droht. Na, zu spät jetzt.

Grüße

Härtefall
Bitte lesen => http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haerte…

Hallo

und das wohnungsamt hat leider nichts an Wohnung

Gibt es denn einen Wohnberchtigungsschein mit Dringlichkeitsstufe?

Ansonsten ist natürlich das Sozialamt (oder wie das auch immer vor organisatorisch Ort geregelt oder bezeichnet sein mag) auch dafür zuständig drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.

Die sind sicher nicht zuständig, Ersatzwohnraum zu beschaffen. Die können drohende Obdachlosigkeit nur abwenden, wenn es an Mietschulden liegt, was hier nicht der Fall ist.

Da es nicht viel kostet, wäre hier wahrscheinlich der Gang zu einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt anzuraten.

Nein, zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Es ist doch fraglich, ob man behinderte Leute einfach auf die Straße setzen darf.

Der Tipp der nun schon zu spät kommt, ist natürlich der, sich rechtzeitig zu kümmern und sich ggf. anwaltlich beraten lassen, was die Kündigung der Wohnung angeht. Denn auch das ist selbst bei Eigenbedarf nicht in allen Fällen so einfach möglich. Gerade wenn Obdachlosigkeit droht. Na, zu spät jetzt.

Wieso bist du so sicher, dass es zu spät ist?

Gruß

Hallo,

Ansonsten ist natürlich das Sozialamt (oder wie das auch immer vor organisatorisch Ort geregelt oder bezeichnet sein mag) auch dafür zuständig drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.

Die sind sicher nicht zuständig, Ersatzwohnraum zu beschaffen.
Die können drohende Obdachlosigkeit nur abwenden, wenn es an Mietschulden liegt, was hier nicht der Fall ist.

O.K. Das habe ich wahrscheinlich umfassend genug formuliert. Dies mag in jeder Kommune, Landkreis anders organisatorisch angesiedelt und/oder anders bezeichnet sein. Bei uns (woanders muss das also nicht so sein) klingeln in solch einem Fall beim Sozialamt jedenfalls die Alarmglocken und Regelsätze etc. sind plötzlich nicht mehr so wichtig und die dortigen Mitarbeiter bemühen sich (nicht nur ums ezahlen sondern sogar bei der Suche nach einer entsprechenden Unterkunft). Möglicherweise haben die da gar keine bundes- oder landesgesetzliche Verpflichtung zu. Es wird bei uns einfach so gehandhabt. Möglicherweise liegt das in ihrem Ermessensspielraum, der ihnen zusteht und den sie in solchen Fällen ausschöpfen.

Da es nicht viel kostet, wäre hier wahrscheinlich der Gang zu einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt anzuraten.

Nein, zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Es ist doch fraglich, ob man behinderte Leute einfach auf die Straße setzen darf.

Da wir keine Details haben und möglicherweise schon alle Fristen abgelaufen sind, kann es aber grundsätzlich nicht schaden. Zumal wir nicht mal wissen, ob es wirklich keinen adäquaten Wohnraum gibt. Vor Gericht wird es beispielsweise im Zweifel nicht reichen, dass es keinen Vermieter gibt, der Hunde und Katzen akzeptiert oder das es unbedingt mindestens drei Räume sein müssen. In Deinem Link denn auch darauf hingewiesen, dass der Mieter bei der Ersatz-Wohnraumsuche auch gewisse Verschlechterungen in Kauf nehmen muss. Es wäre also nicht ausreichend, dass dem Mieter die Ersatzwohnung nur nicht gefällt. Und der Mieter ist natürlich darlegungs- und beweispflichtig, dass er gesucht hat, wobei ihm durchaus einige Anstrengungen zugemutet werden.
Ansonsten habe ich die Darstellungen des UP dahingehend interpretiert, dass es vor allem an der Unterstützung durch das Amt mangelt.

Der Tipp der nun schon zu spät kommt, ist natürlich der, sich rechtzeitig zu kümmern und sich ggf. anwaltlich beraten lassen, was die Kündigung der Wohnung angeht. Denn auch das ist selbst bei Eigenbedarf nicht in allen Fällen so einfach möglich. Gerade wenn Obdachlosigkeit droht. Na, zu spät jetzt.

Wieso bist du so sicher, dass es zu spät ist?

O.K. Einigen wir uns drauf, dass hier ein Anwalt die beste Lösung wäre. Es kann wohl nur darum gehen, den Auszug zu verzögern. Ein dauerhaftes Wohnrecht sehe ich anhand der Angaben eher nicht.
Aber das ist ein weites Feld und jeder Fall wird vor Gericht höchst individuell entschieden. Anhand von Kriterien die uns hier in ihrer Konkretheit fehlen.

Grüße

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Hat man die Kündigung wegen Eigenbedarfs mal auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen? Hier genügen schon geringe Formfehler, um sie unwirksam zu machen! Das verhindert zwar keine spätere Kündigung, gibt aber evtl. etwas Zeitaufschub, um eine andere Wohnung zu finden.
Prüfen lassen kann man die Kündigung auch beim Mieterbund.
Gruß florestino

P.S. Dein Text ist wegen der fehlenden Interpunktion wirklich schwer zu lesen – mach es uns doch bitte beim nächsten Mal etwas leichter!

Hallo,
hier hast Du ein paar Punkte und Kommas, die kannst Du kopieren und einfügen, dann kann man der Text vielleicht auch lesen.

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Bitteschön und Gruß
Kosmo