Drohende Obdachlosigkeit

vor 2 Jahren ist eine noch junge Rentnerin mit 90%-gier Behinderung als Mieterin in ein Haus gezogen.
Die Damen hat immer bearbeitet, auch wenn sie zu Ihrer Rente laut Gesetz nur einen geringen Teil hinzuverdienen darf.
Die gesamte Lebenssituation hat sich nun sehr verschlechtert für diese Menschen und auch einen Hinzuverdienst zu bekommen, ist schwer.

Die Tochter der Hausbesitzerinwill nun das Haus für Ihre Familie und kündigen.
Mit dem Wissen, das hier keine bezahlbare Wohnung mehr ist, die diese junge Frau, die auch keine Familie hat, mehr vorhanden und sie auf der Straße landen wird.
Es wurde sich erkundigt und erfahren, dass eine vergleichbare Wohnung zur Verfügung gestellt werden muss, wenn Menschen sonst in der Armut landen und besagte Mieterin war immer zuverlässig und hat nie Probleme gemacht.

Die Tochter ist das unerbittlich und hat kein Problem mit einer solchen Entscheidung und keiner kann finanziell helfen.

Ist es richtig und menschlich, bei der Wohnungssuche einer vergleichbaren Wohnung zu helfen und auch, da Frau keine Möglichkeit hat, so viel Geld zu sparen, Umzug und Kaution zu zahlen.
Oder wird sie mit Behinderung auf der Straße landen, denn alles behördlichen Erkundigungen haben ergeben, da sie berenntet ist und sparen muss, kein Zuschuss möglich ist.
Aber so lange Zeit zum sparen hat sie nicht.
Bitten um Aussage

Hallo,

solche Fälle sind immer schwer, doch darf man dabei nicht vergessen, ds nicht der Vermieter sondern die Gemeinschaft eine soziale Pflicht für die Person hat. Wenn sie keien Familie mehr hat, kann sie auch in einen gegend ziehen, wo die Mieten erheblich billiger sind und die Ämter helfen in solchen Lagen auch ( wenn auch nur mit kredit).

hth

alles behördlichen Erkundigungen haben ergeben, da sie
berenntet ist und sparen muss, kein Zuschuss möglich ist.
Aber so lange Zeit zum sparen hat sie nicht.
Bitten um Aussage

Wenn sie Rente bekommt, kann sie zusätzlich Wohngeld beantragen.
Oder bekommt sie Grundsicherung? dann geht das nicht.
Notkredite sind aber fast immer möglich.

Eine Wohnung in sozial geförderten Wohnraum sollte man ihr auch vermitteln können. Hat sie einen Wohnberechtigungsschtein?

Also dringend zum Amt und sich nicht abwimmeln lassen.

Der Vermieter ist nicht verantwortlich. Wäre zwar nett, aber wer kann wissen, ob der Vermieter nicht selber in Geld/Wohnungsnot ist? Soll es ja geben…