Hallo,
andere Person, anderen Geschlechts bereit wäre, dieses letzte
Anderen Geschlechts ist dann wirklich übel. Wenn ein Mann gefahren ist und sich nun eine Frau einträgt, wird der Sachbearbeiter stutzig und fordert das Foto vom Einwohnermeldeamt an.
Einem Bekannten ist das passiert, da wollte der Vater, der seinen Lappen nicht so dringend braucht, in die Bresche springen. Hat auch nicht funktioniert, da der Altersunterschied von 30 Jahren sofort auffiel. Durch Glück hat ihn der Sachbearbeiter angerufen und um Korrektur gebeten.
Vergehen auf sich zu nehmen, aber nicht wie die Person auf dem
Bild aussieht, ist es dann theoretisch möglich, dass der
Person auch eine Strafe droht? Und wenn, welcher Art?
Wenn es nicht auffallen soll, müßte der Fahrer schon vom Geschlecht und Alter her passen.
Frage ist jetzt, ob das falsche Ausfüllen eines Anhörungsbogens schon eine Owi oder Straftat ist.
Ich würde es evtl. so anstellen:
Als A angeben, dass das KFZ an Herrn B verliehen war. Wenn B jetzt das Schreiben bekommt (hoffentlich ohne Foto) gibt B zu, im fraglichen Zeitraum das Auto gefahren zu haben.
Natürlich muss B einverstanden sein.
Wenn die Behörde dann doch die Fotos vergleicht, sagt B, dass er den Wagen aber doch geliehen hat, aber auch A noch den Schlüssel hatte und ohne weiteres auch fahren konnte. Er hat es eben nicht so genau geprüft, weil er es später ohnehin seinem Anwalt gegeben hätte, der dann alles prüft.
Gruß numbat
Das ganze natürlich nur, nachdem ich mich erkundigt hätte, dass alles rechtmäßig ist und auf keinen Fall eine Straftat begangen wird.
Grüße
Holygrail