Hallo
Wegen der zerstörten Drohne wird niemand ein Wort verlieren, der Besitz der Schrotflinte bleibt dennoch strafbar und wird sicherlich geahndet. Ein besonders garstiger Staatsanwalt wird Dir zudem nachweisen wollen, das auch noch Unbeteiligte gefährdet wurden.
Und deswegen soll der sich Notwehrende nicht wehren dürfen?
Bezüglich der Strafbarkeit „illegalen Waffenbesitzes“ in
diesem Zusammenhang ist sicher Folgendes interessant,
insbesondere der Hinweis auf die gefestigte Rechtssprechung
des BGH: http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm
Hat mit der obigen Aussage rein garnichts zu tun. Darum liegst du auch falsch: egal wie die Notwehrhandlung gewertet wird, es liegt trotzdem illegaler Waffenbesitz vor, der geahndet werden kann (und regelmässig auch wird.)
Ich bin mir ziemlich sicher, das du kein dem widersprechendes Urteil finden wirst, und zur Bestätigung muss man nur mal nach Pfefferspray googlen.
Grüße,
.L