Drohne über eigenem Grund abschießen?

Hallo

Wegen der zerstörten Drohne wird niemand ein Wort verlieren, der Besitz der Schrotflinte bleibt dennoch strafbar und wird sicherlich geahndet. Ein besonders garstiger Staatsanwalt wird Dir zudem nachweisen wollen, das auch noch Unbeteiligte gefährdet wurden.

Und deswegen soll der sich Notwehrende nicht wehren dürfen?
Bezüglich der Strafbarkeit „illegalen Waffenbesitzes“ in
diesem Zusammenhang ist sicher Folgendes interessant,
insbesondere der Hinweis auf die gefestigte Rechtssprechung
des BGH: http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm

Hat mit der obigen Aussage rein garnichts zu tun. Darum liegst du auch falsch: egal wie die Notwehrhandlung gewertet wird, es liegt trotzdem illegaler Waffenbesitz vor, der geahndet werden kann (und regelmässig auch wird.)
Ich bin mir ziemlich sicher, das du kein dem widersprechendes Urteil finden wirst, und zur Bestätigung muss man nur mal nach Pfefferspray googlen.

Grüße,
.L

Hallo,

Hat mit der obigen Aussage rein garnichts zu tun. Darum liegst du auch falsch: egal wie die Notwehrhandlung gewertet wird, es liegt trotzdem illegaler Waffenbesitz vor, der geahndet werden kann (und regelmässig auch wird.)

OK. Einigen wir uns darauf, dass die Schrottflinte ilegal erworben wurde, um sich un die Familie zu schützen.
Ansonsten ist die Geschichte mit dem Pfeferspray ein schönes Beispiel für Winkeladvokatur. Eins gegen Tiere ist zulässig, eins gegen Menschen nicht. Also schreibt der Vertreiber drauf, dass es eins gegen Tiere ist und jeder darf es kaufen und mit sich führen. Notwehren darf man sich damit dann natürlich auch gegen zweibeinige Tiere. Wirkt ja auch genauso gut.
Aber wir verlassen hier zunehmend das Ursprungsthema.

Grüße