Drohnenaufnahmen in einem Naturschutzgebiet

Mich würde interessieren, ob man mit einem Quadrocopter mit Kamera in einem Naturschutzgebiet Aufnahmen machen darf. Die allgemeine Aufstiegsgenehmigung setze ich mal voraus. Aber wie sind die sonstigen Rechte in einem Naturschutzgebiet?

Grundsätzlich: Drohnen hat das Militär! Wir betreiben Modellflug. Denn wenn du Drohnen fliegen würdest brauchst du dafür außerdem noch viel mehr Genehmigungen (siehe Eurohawk) Du meinst warscheinlich Multicopter.
Eventuell muss hier die Landwirtschafts- oder Naturschutzbehörde zustimmen…

Grundsätzlich: Du darfst das problemlos Drohne nennen, da es eine ist. Diese Wortklauberei bringt nichts.

Zu den Bildern, wenn der Betrieb schon genehmigt ist, hast du die selben Rechte und Pflichten, als wenn du mit einer Kamera die Aufnahmen am Boden selbst machst.

Servus,

wenn in einem Naturschutzgebiet Modellflug oder motorisierter Modellflug untersagt ist, wie das in der Regel der Fall ist: Schließt das den Betrieb von Drohnen nicht mit ein?

Welche Quellen sind hier zu befragen? Sind solche Regelungen zum Naturschutz Landesrecht, gibt es eventuell Verordnungen der unteren Naturschutzbehörden, die man da konsultieren muss?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

meisten darf man nicht in einem naturschutzgebiet fliegen, das hindert einen aber nicht, in das gebiet rein zu fotografieren, solange man das gebiet nicht überliegt. ich hätte das vielelicht etwas deutliche heraustellen müssen und da jedes land das in einer eigenen verordnung regelt und kein bundesland benannt wurde, mach ich mir da auch keinen stress mehr mit nachfragen wenn man die daten nicht nennen will

hth