Droht eine kündigung

hallo,

folgender sachverhalt.
ein mieter (mietverhältnis besteht seit 27 jahren) schreit öfters im haus herum und vergisst dabei seine wortwahl. es betrifft nicht alle mieter des hauses, aber schimpft in der regel nur über 2 mietparteien, und dies sind die tochter und der enkelsohn des vermieters. die tochter muss man ganz ehrlich sagen schnauzt gerne auch zurück und der enkelsohn vergisst in der regel das er draußen fegen und sauber machen muss vor dem haus. meine frage ist kann der schnauzende mieter einfach gekündigt werden??? und wenn ja wie sind die kündigungsfristen der dieser mieter noch einen schwerbeschädigtenausweis hat.

gruß
pucksi

Hallo,

folgender sachverhalt.
ein mieter (mietverhältnis besteht seit 27 jahren) schreit
öfters im haus herum und vergisst dabei seine wortwahl. es

das steht weder einem „neuen“ Mieter zu, noch einem, der seit 27 Jahren dort wohnt.

betrifft nicht alle mieter des hauses, aber schimpft in der
regel nur über 2 mietparteien, und dies sind die tochter und
der enkelsohn des vermieters. die tochter muss man ganz

Das ist „ungünstig“.

ehrlich sagen schnauzt gerne auch zurück und der enkelsohn
vergisst in der regel das er draußen fegen und sauber machen

Der Mieter ist aber nicht Blockwart und auch wenn jemand nicht sauber macht oder gerne zurück schnauzt gibt ihm das kein Recht herum zu schreien.

muss vor dem haus. meine frage ist kann der schnauzende mieter
einfach gekündigt werden??? und wenn ja wie sind die
kündigungsfristen der dieser mieter noch einen
schwerbeschädigtenausweis hat.

Das kann durchaus sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen: http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung-fristlose…

In jedem Fall ist wohl eine Abmahnung angesagt, nach deren Erhalt sich mal ein wenig in Demut üben sollte.

Gruß

S.J.

Hallo,

ein mieter (mietverhältnis besteht seit 27 jahren) schreit
öfters im haus herum und vergisst dabei seine wortwahl.

meine frage ist kann der schnauzende mieter
einfach gekündigt werden???

Nun ja, man könnte argumentieren, dass sich die Familie des Vermieters von diesen Schimpftiraden bedroht fühlt. So abwegig ist das gar nicht. Wer kann schon wissen, ob es immer nur beim Schimpfen bleibt?

Und wenn man andere Hausbewohner bedroht oder angreift, stellt das einen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

Meiner Meinung nach sollte der Mieter also sehr vorsichtig sein. Mit einem guten Anwalt seitens des Vermieters dürfte er sonst recht schnell draußen sein.

Schwerbeschädigtenausweis, naja. Ein richtiges Problem ist es, wenn einem Mieter ein Umzug nicht zugemutet werden kann bzw. wenn er nicht transportfähig ist. … Auf der sicheren Seite ist der Mieter nur, wenn er seine unschöne Angewohnheit ablegt!

Schöne Grüße

Petra