Hallo zusammen!
Wir haben folgende Frage die wir uns stellen. Eine Person hat einen KFZ Vertrag der zum 01.01.2006 gekündigt wurde. Eine neue Deckungskarte soll aber nicht hinterlegt werden, da das Fahrzeug nach Aussage dieser Person sowieso in nächster Zukunft verkauft/abgemeldet werden soll und deshalb unbenutzt ab 2006 in der Garage verbeleibt. Wir als Vertreter haben uns dahin gegen abgesichert, dass wir schriftlich dieser Person von der fehlenden Deckung informiert haben, wenn keine Deckungskarte hinterlegt wird. Dieses Schreiben haben wir als Refax bestätigt bekommen.
Wir fragen uns nun ob die Person trotz dass das Fahrzeug nicht bewegt wird, von einer Zwangsstillegung bedroht ist, da das Fahrzeug ja praktisch immer noch angemeldet ist, aber keine aktuelle Deckungskarte ab 2006 vorliegt. Ich hoffe der Fall war verständlich genug geschrieben und hoffe auf eine erklärende Antwort.
Beste Grüße und an dieser Stelle wünschen wir allen einen Guten Beschluß 2005/2006.
Stefan
Wir fragen uns nun ob die Person trotz dass das Fahrzeug nicht
bewegt wird, von einer Zwangsstillegung bedroht ist, da das
Ja, das ist sie. Das gibt ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Fahrzeug ja praktisch immer noch angemeldet ist, aber keine
Warum wird das Fahrzeug nicht abgemeldet ?
fragt sich kopfschüttelnd das
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
wir können hier auch nur mit dem Kopfschütteln, aber es handelt sich wohl um eine familiäre Angelegenheit 
Gruß Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das Fahrzeug ist immernoch zugelassen, somit Versicherungpflichtig (§1 PVG). Wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wird, reagiert das StVA darauf, indem es jemanden schickt, der im Zweifelsfall die Plakette abkratzt. Das ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden. Daher ist Abmelden günstiger und auch sinnvoller.
Gruß
Jürgen