ich verkaufe bei ebay einige Kleinigkeiten als Kleingewerbe im zweiten Jahr und bin erst 19 Jahre alt, es ist sehr schwer gleich alles zu verstehen… Nun habe ich von einem Konkurrenten folgende E-Mail erhalten:
Wir wurden auf Ihre Angebote bei Ebay aufmerksam gemacht.
Leider erfüllen Sie in Ihren Auktionen nicht die gesetzlichen Pflichtangaben, wie
die Informationspflichten im Fernabsatz (Widerrufs- oder Rückgaberecht)
die vollständige Anbieterkennzeichnungspflicht (z.B. Identität, ladungsfähige Anschrift, vertretungsberechtigte Person)
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz,
dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Preisabgaben- und Preisklauselgesetz und
der Preisabgabenverordnung, sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen
bleiben unberührt.
Wir dürfen Sie als Mitbewerber höflichst bitten, Ihren Verpflichtungen bis 20.09.2004 12:00 Uhr nachzukommen oder die Angebotsseiten bis dahin einzustellen. Andernfalls müßten wir dagegen angehen.
Meine Frage: Was muss ich jetzt genau machen oder wo kann ich nachlesen, was Pflicht ist?!
Meine Frage: Was muss ich jetzt genau machen oder wo kann ich
nachlesen, was Pflicht ist?!
Also, von Drohung würde ich nicht sprechen. Seien Sie froh, dass Sie darüber informiert worden sind und nicht eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen haben.
Nachlesen könnne Sie alles im Handelsgesetzbuch, kostet ca. 6,90 EUR und sollte JEDER, der Waren verkauft gelesen haben.
Schauen Sie doch mal die Profile sogenannter professioneller Anbieter an und vergleichen die Angaben mit ihren.
„Nachlesen könnne Sie alles im Handelsgesetzbuch, kostet ca. 6,90 EUR und sollte JEDER, der Waren verkauft gelesen haben.“
Dann werde ich mir dies gleich kaufen gehen…was sonst muss ich unbededingt gelesen haben? Ich habe bereit unter www.e-lancer-nrw.de die Existenzgründung durchgearbeitet. Welche Bücher sind empfehlenswert, um sich mehr mit dem Thema beschäftigen zu können?! Danke…
Nachlesen könnne Sie alles im Handelsgesetzbuch, kostet ca.
6,90 EUR und sollte JEDER, der Waren verkauft gelesen haben.
Im HGB steht dazu erstaunlich wenig drin. Was daran liegen mag, daß im Endkundengeschäft weniger handels- als allg. zivilrechtliche Fragen berührt sind. Eine Textausgabe des BGB ist das Mittel der Wahl, insb. BGB, BGB-InfoV und PreisangabeV.
Wichtig sind vor allem Impressum, Widerrufsbelehrung und Angaben gem. PreisangabeV.
werfen. Da wird speziell auf Rechte und Pflichten bei Ebay eingegangen. Es ist sehr gut und verständlich geschrieben und ergänzt gut die sonstige Literatur und erläutert viele Gesetze.
ich verkaufe bei ebay einige Kleinigkeiten als Kleingewerbe im
zweiten Jahr und bin erst 19 Jahre alt, es ist sehr schwer
gleich alles zu verstehen.
Anscheinend hast du aber verstanden ,dass man sich zuerst bei Ebay anmelden muss um dort Geschäfte machen zu dürfen .
Bei Ebay zu verkaufen ,ist nicht schwerer als hier das richtige Brett zu finden .Das richtige Brett nennt sich " Online-Auktionen :Ebay u.a."
Und was deine Frage angeht ,überprüfe jeden Punkt von der Liste und überlege ,ob du diese Vorgaben erfüllst .Abgucken bei anderen Anbietern ist zu empfehlen .Ach so .Ich nehme an ,wenn dir jemand schon solche Hinweise schickt ,werden es sich wohl um neue Artikel handeln .
Danke im Voraus…Philipp
Ob du dich nach einem Jahr Ebay freiwillig beim Finanzamt gemeldet hast ,werd ich nicht Fragen .