Drohung durch den MAKLER meiner Vermietrin

Ende Mai 2013 habe ich ordnungsgemäß meine 7-Zimmer-Wohnung gekündigt zum 31.August, die ich bisher mit meinen fünf jugendlichen und teils erwachsenen Kindern bewohnte. Jetzt meldete sich ein Makler, der die Wohnung zum Zweck der Weitervermietung besichtigen will, bei diesem Termin möchte er die Wohnung fotografieren um sie dann besser anzubieten. Meines Wissens nach, darf er nur in meiner(derzeit ist sie das noch) Wohnung fotografieren, wenn ich einverstanden bin. Ich will nicht, dass er Fotos von unserem Wohnraum, der unsere Privatsphäre ist, macht und schon gar nicht, dass diese Fotos veröffentlicht werden. Das teilte ich dem Makler mit, da schäumte sofort in ihm etwas hoch und er drohte mir mit Schadensersatzansprüchen meiner Vermieterin, wenn ich die Weitervermietung behindern würde. Weiterhin kündigte er schon telefonisch an, dass er bis Mietende mit seinen Kunden hier in die Wohnung möchte um zu besichtigen und zwar nach seinem Bedarf. Auch damit bin ich nicht einverstanden und möchte ihm maximal 3-4 mal monatlich für jeweils höchstens eine Stunde hier rein lassen um seine Kunden herum zu führen. Es ist meiner Meinung nach seine Sache, die Termine zu bündeln und zu koordinieren. Mehr Besichtigungszeiten möchte ich ihm nicht erdulden müssen. Der Makler sagte zu mir, dann werden „wir“ (meine Vermieterin und er) Schadensersatz von ihnen fordern und sie müssen dann länger Miete zahlen und dazu könne man die Kaution haranziehen und wenn ich sie ausbezahlt haben wollte solle ich halt klagen. Durch diese Äußerung sehe ich mich veranlasst vorsorglich eine Buch „Besichtigungsprotokolle“ zu führen und alles schriftlich festzuhalten was diesbezüglich geschieht. Ich sollte mir Unterschriften bei jeder Besichtigung von den Beteiligten geben zu lassen, dass sie sich alle an die Weisung nicht zu fotografieren halten und dies schriftlich bestätigen mit Verweis auf Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen.
Wenn ich also keine Fotos erlaube und lediglich in den nächsten Wochen maximal 1xwöchentlich bzw. am liebsten nur 3-4xmonatlich die Besichtigung dulde, behindere oder ermögliche ich dadurch die Weitervermietung und kann man dann einfach die Kaution einbehalten, wenn man so eine rießige Wohnung nicht gleich für einen ziemlich höhen Mietpreis wieder vermietet bekommt?
Dazu muss ich noch sagen, dass im vergangen Jahr ein Rechtsstreit mit den Vermietern war, sie wollten, dass ich ausziehe. Das Jobcenter hatte meinen Antrag auf HartzIV erst nach 4Monaten bearbeitet und ich konnte die Miete nicht vollständig zahlen. Inzwischen sind die Mietschulden bezahlt, ich bekomme derzeit kein ALG II. Der Räumungstitel besteht allerdings weiterhin und zwar würde er in dem Moment wirksam werden, wenn ich die Miete nicht mehr bezahlen könnte. Seit damals hatte der untere Mieter offensichtlich freien Raum mir allerlei Schikanen anzutun, er feiert öfter die ganze Nacht hindurch zumindest die letzten Stunden wenn sie aus der Gaststätte kommen so ab halb drei bis morgens gegen acht. Er vermietete meinen Stellplatz an einen anderen Nachbar, parkte meinen Außenbereich mit einem abgemeldeten Fahrzeug zu. Das alles interessierte die Vermieterin nicht. Ich konnte keine Mietminderung machen, da ich sonst auf die Straße gesetzt worden wäre. Man hat also systematisch entmietet. Darum suchte ich mir jetzt etwas günstigeres und kündigte ordnungsgemäß. War das richtig?
Ich hoffe auf fachkundige Ratschläge …lieben Gruß

Hallo, die vom Rechtsher ist es so: Ihr Vermieter darf die Wohnung besichtigen, 1. wenn sie nicht gekündigt haben, darf er die Wohnung besichtigen uznd zwar 2mal pro Jahr 2.Wenn Sie gekündigt haben, sowieso. In beiden Fällen nach Absprache mit Ihnen. Wo liegt Ihr Problem? Ich vermute sie sind nicht deutsch und kennen unsere Rechtslage nicht,- Gruß Achim