Drohung durch Hausverwaltung - was nun

Hallo,

alle 5 Jahre müssen die Wasseruhren wohl getauscht werden. Wenn dies erfolgt, so hat derjenige, der diese tauscht, die Daten zu notieren und gibt diese an den Vermieter weiter. Wenn das Haus von einer Hausverwaltung verwaltet wird, so hat der Vermieter diese Zahlen an diese weiter zu leiten, für die Nebenkostenabrechnung, soweit ist das doch richtig, oder?

Wenn der Vermieter diese Daten nun nicht weiterreicht und somit die Verwaltung einen Menschen vorbeischickt, welcher dem MIETER „droht“, wenn SIE uns die Zahlen nicht geben, dann schätzen wir Sie ein, ist dies doch nicht legal, vor allem wenn der Mieter zusah, wie der Handwerker, der die Uhren getauscht hat, die Daten notierte.

Wie ist dies zu beurteilen?

Das hat mit Mietrecht nichts zu tun, das sind Streitereien wie in einem Kindergarten.

Die Frage ist, muss der Vermieter diese Daten weiterleiten?

Darf die Hausverwaltung einen einschätzen, wenn der Mieter die Daten nicht notiert hat, weil er gesehen hat, dass der Handwerker diese notiert hat?

Huhu,

Wenn die Daten nicht zur Nebenkostenabrechnung vorliegen, dann bleibt nichts anders übrig als den Verbrauch zu Schätzen, dass ist keine Drohung sondern eine Tatsache. Für die Schätzung gibt es sicherlich wie auch bei der Schätzung des Heizverbrauches genaue Regeln.

Gib einfach die zahlen Weiter, verweigern hilft da nicht viel, wird mit Sicherheit nicht billiger.

cu

Die Zahlen wurden notiert, darauf hat der MIeter geachtet, dass sie korrekt sind, aber er hat sie nicht selbst notiert.
Darum geht es ja!

Ist der Vermieter denn nicht zuständig diese weiterzureichen, er hat den Handwerker beauftragt und selbst die Kopie der Daten erhalten.

Ansonsten kann der Mieter doch auch geschätzte Zahlen schicken…

Das ist dann das Recht beider Seiten…?

Huhu,

Wenn das so kompliziert geht, dann einfach den vermeiter bitten, die Daten zu übermitteln, bzw den Mieter eine Kopie des Protokolls zukommen zu lassen, oder selber abholen.

Es ist leider wirklich so kompliziert, der Vermieter ist für den Mieter nicht erreichbar.

Kann der Mieter diese Daten also einfach schätzen und dies der Hausverwaltung mitteilen?

alle 5 Jahre müssen die Wasseruhren wohl getauscht werden.
Wenn dies erfolgt, so hat derjenige, der diese tauscht, die
Daten zu notieren und gibt diese an den Vermieter weiter.

eigentlich gibt er sie an den wasserversorger weiter. und der erstellt dann irgendwann eine abrechnung, wenn am jahresende wieder abgelesen wurde. wenn der vermieter die zahlen haben will um diese abrechnung zu kontrollieren, ist das allein sein problem. geschätzt wird da gar nichts, warum auch? es wird nur das bezahlt, was auf der rechnung steht und die bekommt der vermieter schließlich vom wasserversorger frei haus geliefert.

Hi,

nur wenn es die Hauptuhr war, die Unterzähler sind nicht Eigentum der Wasserversorger.

nur wenn es die Hauptuhr war, die Unterzähler sind nicht
Eigentum der Wasserversorger.

wenn die unterzähler dem vermieter gehören ist die ablesung beim von ihm veranlassten umbau erst recht sein eigenes problem und nicht das der mieter.