Vor kurzem las ich in einem Blog, dass ein kostenloses Angebot einer Stellenbörse abgemahnt werden sollte. Das abmahnende Unternehmen begründete diese Drohung damit, dass durch das kostenlose Angebot mit Umsatzeinbußen zu rechnen sei, und das sei geschäftsschädigend.
Ist dies rechtlich überhaupt erlaubt? Darf man heutzutage keine Webseite mehr betreiben, die kostenlos Hilfe bietet, weil dadurch Unternehmen rechnen müssen, weniger Geld zu verdienen?
Muss dann auch z.B. Wikipedia vom Netzt, da es den Lexikaherstellern schadet?
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.
rechtlich schwierig einer Internetseite btw. dessen Betreiber soetwas zu verbieten, solange er dieses angebot nirgends entnommen hat.
Beispiel: A setzt ein Angebot auf der Seite der Arge ein. Betreiber nimmt ohne Erlaubnis von A das Angebot, und veröffentlich es auf seiner Seite. (ähnlich wie beim eigenen Bild gilt das Copyright!)
Anders sieht es aus wenn er das Angebot lediglich mit einem Link erwähnt und auf die eigentliche Internetseite Hinweisen tut.
Ps: Es kann immer nur der Geschädigte klagen eine Firma die dadurch den Auftrag zur Vermittlung nicht erhalten hat, hat jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz! Ein Schaden muss nachweislich entstanden sein um einen Anspruch wirksam machen zu können. Dies ist hier nicht gegeben (vorrausgesetzt das Bsp. trifft nicht ein), da der Betreiber nicht unbedingt den Auftrag zur Vermittlung zwischen AN und AG bekommen hätte. Das muss aber der Fall sein!