Hallo, eine Frage zu einem etwas schwierigen Sachverhalt und hätte gerne mal Euren Rat dazu.
Es geht um einen Verein für Judendliche und Jugendarbeit.
Im weitesten Sinne ein Jugendraum, aber nicht städtisch, oder dem Jugendamt unterstehend, sondern ein e.V.
Unser Verein befindet sich in einem öffentlichen Gebäude der Stadt in unserem Stadtteil (eingemeindetes Dorf).
Ausser uns gibt es hier noch eine Turnhalle, ein Kindergarten(nur morgens genutzt) und eine Altenstube in dem Gebäude.
Der Jugendraum ist schon seit 1988 als Mieter hier ansässig.
Zahlen müssen wir die ganzen Jahre nur die Nebenkosten für Strom und Wasser etc (120 Euro pauschal/Monatlich)
Da wir in Eigenregie von den Jugenlichen geführt werden, gabs in der Vergangenheit mal einige Vorfälle wegen Ruhestörung oder Sachbeschädigungen, die aber alle beglichen wurden.
Seit fast 2 Jahren haben wir eine neue Führung, neuen Vorstand und ein neues Konzept und seit dem läuft es prima.
Keine offenstehende Rechnungen und wir stehen finanziell so super da, das wir PC für Hausaufgabennachhilfe etc anschaffen konnten.
Auch mit den Anwohnern und den Vereinen haben wir keine Probleme.
Im Gegenteil, die letzten Veranstaltungen haben wir gemeinsam gemacht.
Nun kam im November plötzlich ein Brief vom Jugendamt das wir nur noch an zwei abenden/woche öffnen dürfen. Wir dürfen nur kostenabdeckend und nicht Gewinn erwirtschaften - daher auch keine Veranstaltungen „ausser der Reihe“ veranstalten - sei denn das Jugendamt wünscht es.
Im gegenzug haben wir übrigens vorgeworfen bekommen wir würden nicht genügend „geimeinnützige“ Arbeit und Veranstaltungen machen. - Wir haben im letzten JAhr über 12 kleinere und Grössere Veranstaltungen organisiert. Von Oster- und Weihnachtsmärkten bis hin zur Bastelstunden und Fussbalturnieren…
- Als wir begründeten das wir von unseren Gewinnen wieder alles in unsren Verein investieren für gemeinnützige Veranstaltungen, Renovierungesarbeiten, neues Mobiliar, PCs, Spiele, Bastelsachen und ähnliches hieß es, wir sollten solche Sachen beim Jugendamt beantragen. Vielleicht bekommen wirs dann von der Stadt.
Das möchten wir aber nicht.
Danach wurde ohne unser wissen mehrmals in unser Jugendraum eingedrungen (Gebäudemanagement der Stadt hat auch einen Schlüssel).
Daraufhin bekamen wir ein Schreiben wir wüden gegen das Jugendschutzgesetz verstossen weil in unseren Kühlschränken und im Altglas alkohol wäre. - Wir haben aber kein alkohol an Jugendliche ausgegeben, auch nicht bei Dorffesten und Veranstaltungen, sondern nur an die Erwachsenen.
Der Bürgermeister der Stadt hat bei Dorfmitgliedern anderer Vereine verkündet er würde dafür Sorgen das bis Fastnacht der Verein geschlossen würde. (Wir veranstalten seit 1988 jedes Jahr eine Fastnachtsdisco, die sehr gut besucht wird) Hierbei gibt dieses Jahr es eine Gegenveranstaltung in der Turnhalle, und die Veranstalter haben angst keinen Umsatz zu machen wenn wir auch - wie jedes Jahr - öffnen.
Schon einen Tag nach dieser „Ansage“ kam ein Brief des Jugendamtes wir sollen innerhalb 3 Tagen die Schlüssel abgeben, der Raum wäre geschlossen.
– Die Angabe der Gründe war: diverse Verstosse gegen Abmachungen.
Wir haben förmlich zurück geschrieben das wir das nicht mit uns machen lassen und das es noch sowas wie Kündigungsfristen gibt.
Ein Mitarbeiter des Judendamtes hat daraufhin bei uns angerufen und rumgeschrien Zitat: „Das Recht ist uns Scheiss egal, wenn wir wollen das Ihr zu macht, drücken wir das durch“.
Ausserdem hat er die Jugendlichen unseres Dorfes als „Störfaktor“ bezeichnet.
Gestern kam ein erneuter Brief - diemal nicht vom Jugendamt, osondern direkt vom Bürgermeister: Kündigung des Überlassungsvertrags mit sofortiger Wirkung. Innerhalb 3 Tagen Schlüssel abegeben (diesen Samstag ist unsere Fasnachtsveranstaltung).
Die Gründe:
· Nichteinhaltung vereinbarter Öffnungszeiten (Wir sind ein e.V. und haben uns FREIWILLIG an die uns auferlegten Öffnungszeiten gehalten)
· Ruhestörung (wir haben nur bis 22 Uhr geöffnet, und bei uns ging nie eine Beschwerde wegen Ruhestörung ein)
· Weitervermietung des Jugendraums an Dritte (Für Vereinsmitglieder für Geburtstage oder Abifeiern etc schon seit 1988 so praktiziert und mit Wissen des Amtes, alle Veranstaltungen werden beim Ordnungsamt immer angemeldet)
Und jetzt kommt:
· Beantragung einer Gestattung für eine Fastnachtsveranstaltung ohne vorherige Abstimmung mit dem Fachamt (Muss man eine Strassenfassnacht bei die schon seit Gründungsbeginn stattfindet und vom Ordnungsamt genehmigt ist extra beantragen als e.v.?= Gewohnheitsrecht?
· Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz / Sachbeschädigung (1. haben wir nicht, Schbeschädigung? Von was? Wir haben das Gebäude im Rohbau bezogen, alles darin - Sanitäranlagen, Theke, Fliesen, Verputz und sogar Strom haben wir selbst eingebaut und immer mit Genehmigung des Gebäudemanagements)
Wenn wir bis Mitwoch nicht die Schlüssel abgeben droht uns der Herr Bürgermeister mit Austausch der Schließanlage auf unsere Kosten.
- Wir haben uns jetzt nen Anwalt gesucht.
Aber was sollen wir da noch sagen?
Kann einfach so die Schließanlage getauscht werden und wir einfach so, anch all den Jahren vor die Tür gesetzt werden?
, da ihr sonst es bestimmt anderes formuliert hättet.