Drohung/morddrohung

hallo allerseits,

da ich mich im rechtlichen leider schlecht auskenne, würde ich gerne wissen ob sich jemand im bereich drohung/morddrohung (schriftlich) auskennt bzw weiss wie (zumindest laut gesetz) da strafen aussehen „könnten“ (was letztendlich der richter sagt, ist ja eh wieder ne andre sache!).

würde mich über eine antwort eurerseits freuen :smile:

lg andy

Grds. wird die Bedrohung mit einem Verbrechen gem. § 241 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Es kommt aber auf den Kontext an: „Gib mir dein Geld, oder ich erschieße dich!“, wäre z. B. ein Fall der räuberischen Erpressung, wo schon die Mindesstrafe ein Jahr Freiheitsstrafe ist.

Levay

und angenommen man bekommt die aussage „ich mach dich kalt!“ über ein schriftlich über medium wo man es anhand von logs nachweisen kann zugeteilt… man hat von der person die diese drohung sandte allerdings nur name/ungefährer wohnORT/email… ist es da ratsam einen jurist zurate zu ziehen oder würde dieser aufgrund mangelnder informationen nichts machen können?

inwiefern haben juristen im allgemeinen die möglichkeit daten (wohnort/anschrift) von personen herauszufinden sofern z.b. nur der name bekannt wäre? *neugier*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und angenommen man bekommt die aussage „ich mach dich kalt!“

Dann kann das strafbar nach §241 StGB sein:
"Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe."

Muss es aber nicht. Wie Levay schon sagte, kommt es auf den Kontext an. Das Opfer muss davon ausgehen, dass es tatsächlich bedroht wird. Ein scherzhaftes „ich bring dich um“ im Freundeskreis ist sicherlich keine strafbare Handlung.

Hat der „Bedrohte“ denn Anhaltspunkte, dass es sich tatsächlich um eine Drohung handeln könnte?

ist es da ratsam einen jurist zurate zu ziehen oder würde
dieser aufgrund mangelnder informationen nichts machen können?

Wieso einen Juristen? In Deutschland gibt es die wunderbare Einrichtung der Polizei…

inwiefern haben juristen im allgemeinen die möglichkeit daten
(wohnort/anschrift) von personen herauszufinden sofern z.b.
nur der name bekannt wäre? *neugier*

Grundsätzlich genauso viel oder wenig, wie eine Privatperson.

Gruß Andi