Drohungen der Geschäftsleitung

Hallo Experten,

ein Freund von mir hat folgendes Problem: Er hat einen offenen Streit mit seinem direkten Vorgesetzten. Jetzt hat er vom Personalchef eine (relativ) offene Drohung bekommen, dass es für ihn negative Folgen hätte, wenn er in dieser Sache den Betriebsrat hinzuziehen würde. Das Ganze auch noch schriftlich.

Frage: Sowas müsste doch normalerweise rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, oder ist das legal?

Das mein Kumpel jetzt erst recht zum BR geht ist klar - meine Frage (rein interessehalber): was könnte dem Personalchef drohen?

Gruß
Stefan

Hallo,

eine solche Bedrohung verstösst gegen §84 BetrVG. In diesem Sinne wuerde ich es als Behinderung der Betriebsratstaetigkeit im Sinne BetrVG §119 Abs 1 Pkt 2 sehen
http://www.betriebsrat.com/PG03Recht/Gesetze/BetrVG/…

wenn das auch noch schriftlich erfolgt ist, duerfte der Personalleiter Probleme bekommen. Voraussetzung ist, dass der BR das zur Verfolgung bringt
(Abs 2), dh beim Arbeitsgericht anzeigt. Wenn er das nicht macht, kannst du den BR sowieso in der Pfeife rauchen, weil er sich faktisch entmachten laesst.

Auf jeden Fall ist der Brief ein Trumpf in den Haenden des Arbeitnehmers, sollte es zu einer Kuendigung kommen. Es laesst sich dahingehend interpretieren, dass die Geschaeftsleitung einen Querulanten (weil auf sein Recht pochend) loswerden will.

Gruss, Niels

Hallo.

Niels hat das Wesentliche schon erwähnt. Hinzuzufügen wäre noch, daß eine Behinderung der BR- Tätigkeit, im Gegensatz zu anderen Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz, eine Straftat darstellt. Wenn der BR dies zur Anzeige bringt, droht im Extremfall sogar Bau. Bei „Ersttätern“ halte ich das eher für nicht wahrscheinlich.

Der BR könnte aber, gerade bei einem Personalmenschen, auch darauf hinwirken, den Mann aus seiner Position zu entfernen, weil die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach §2 BetrVG nicht mehr gegeben ist. An der Stelle des Chefs würde ich in nächster Zeit nur noch Brötchen in subatomarer Größenordnung backen …

Dein Kumpel könnte noch - die Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen - Anzeige wegen Nötigung erstatten. Diese ist, soweit ich weiß, auch nicht billig.

Wäre ich der Chef des Chefs, würde ich ihn wegen offensichtlicher Unfähigkeit entlassen - viel gröbere Fehler in der Zusammenarbeit mit dem BR kann man kaum noch machen.

Gruß kw