Drohungen mit Polizei,Anzeige

Hallo!

Wie sieht es aus mit Sätzen wie:
Entweder Sie machen folgendes oder ich zeige Sie an

Angenommen A ist nicht sehr rücksichtsvoll und hört im dicht besiedelten Gebiet oftmals sehr laut Musik, Nachbar B fühlt sich gestört und sagt ihm persönlich Entweder Sie machen die Musik jetzt gänzlich aus oder ich rufe die Polizei.
Gehen wir mal davon aus, dass es hierfür Zeugen gibt.

Um welche Straftat von B handelt es sich nun? Erpressung? Immerhin fordert dieser etwas. Oder ist es schlicht und ergreifend eine Form der Bedrohung?

Servus!

Um welche Straftat von B handelt es sich nun? Erpressung?
Immerhin fordert dieser etwas. Oder ist es schlicht und
ergreifend eine Form der Bedrohung?

Herr B hat aber wahrscheinlich ein Recht dazu, etwas zu fordern. Da sehe ich keine Straftat. Ich drohe den ganzen Tag, wenn ich das nicht machen würde, kämen weder ich noch meine Kundschaft auf einen grünen Zweig.

Äh… das ist natürlich gar keine Straftat. Warum sollte es verboten sein, mit der Polizei zu drohen???

Levay

Hallo!

Um welche Straftat von B handelt es sich nun?

Weder um Erpressung, noch um eine Bedrohung.
Es könnte sich wenn, dann um eine Nötigung handeln. Dann müsste B dem A mit einem empfindlichen Übel gedroht haben. Ein solches kann grundsätzlich auch darin bestehen, jemandem mit einer Strafanzeige zu drohen. Allerdings frage ich mich hier, ob eine Strafanzeige gemeint ist, oder nicht vielmehr eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Wenn wir mal davon ausgehen wollen, dass auch diese prinzipell ein empfindliches Übel darstellen könnte, muss weiter nämlich die Betrachtung der Mittel-Zweck-Relation erfolgen. Die Tat ist nur rechtswidrig, wenn die Drohung nach ihrer Schwere außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck steht oder wenn es an einem inneren Zusammenhang zwischen Mittel und Zweck fehlt.
Und eben dies würde ich im geschilderten Fall verneinen. Wenn sich ein Nachbar wie Sau benimmt, ist es nur anständig, ihn vorher zu bitten, die Musik leiser zu machen. Wenn man ihm dabei klar macht, welche Konsequenzen man ziehen will, dann ist das weniger eine strafbare Nötigung als vielmehr eine erlaubte Warnung.

Gruß,

Florian.

Körperverletzung, Haus- und Landfriedensbruch
also sollte A sich in acht nehmen, dass … ach so. Die Frage ware ob B was Falsches getan hat.

Wüsste nicht. Wenn ich einem Verkehrssünder mitteile, dass ich sein Verhalten im Straßenverkehr zur Anzeige bringe ist das keine Straftat. Nur Beihilfe zu erfolgreichen Arbeit der staatlichen Ordnungskräfte.

Gruß

Stefan

Antwort: Gar keine. Er hätte genausogut die Polizei direkt vorbei schicken können.

Das war keine Drohung sondern eine Ankündigung.

Gruss Ivo

Hallo,

Wie sieht es aus mit Sätzen wie:
Entweder Sie machen folgendes oder ich zeige Sie an

hört sich für mich wie der Versuch einer gütlichen Einigung an. Das ist nicht strafbar.

Gruß, Niels

*schmunzel*
Ich habe mir gedacht, dass das jemand so ausführlich schreiben würde, und auch, wer … :wink:

Levay

Hallo!

Ich habe mir gedacht, dass das jemand so ausführlich schreiben
würde, und auch, wer … :wink:

Einer muss es ja machen :wink: Ich freu mich immer dermaßen, wenn ich sowas noch aus dem Kopf hinbekomme, dass ich nicht anders kann als es hinzuschreiben…

Florian.